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Verkehrsanlagen mit plbgl Vermessung

Auftraggeber nicht angegeben · Theilenhofen, Bayern

Aktenzeichen 25-093647veröffentlicht 14.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
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keine Angabe
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keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Allgemeines: WUG 1 Ausbau Dornhausen – Gundelsheim WUG1_180_0,500 bis ca. 180_3,130 WUG 1 Dornhausen – Alesheim

Der Planungsumgriff der Baumaßnahme umfasst den bestandsorientierten Ausbau der Kreisstraße WUG 1 zwischen Dornhausen und Gundelsheim. Der Ausbaubereich beginnt kurz nach dem Ortsausgang von Dornhausen und endet am Ortseingang von Gundelsheim. Die neue Kreisstraße wird in die zukünftige Ortsumfahrung von Dornhausen übergehen. Es ist ein straßenbegleitender Geh- und Radweg (b = 2,5 m), in Teilen auch Rad- und Wirtschaftsweg (b = 3,5 m), geplant. Im Bereich der Einmündung nach Wachstein befindet sich eine Bushaltestelle. Bei der Kreisstraße WUG 1 handelt es sich um eine Straße mit regionaler Bedeutung. Die Straße liegt im Gemeindebereich von Theilenhofen (Landkreis Weißenburg–Gunzenhausen). Planerische Aufgabenstellung: Baudurchführung Straßenbau: 2028 Voraussichtliche Bauzeit: 6 Monate Voraussichtliche Kosten Straßenbau: ca. 4.550.000,-€ brutto

Es ist eine sinnvolle Anbindung der Kreisstraße WUG 1 in die zukünftig geplante Ortsumfahrung der WUG 1 von Dornhausen zu planen. Die Neutrassierung des gesamten Streckenabschnittes ist nach RAL 2012 bestandsorientiert zu planen. Die dazugehörende Entwässerung ist an die Planung anzupassen. Ein entsprechendes Wasserrechtsverfahren ist mit dem WWA abzustimmen und durchzuführen. Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, bzw. in Teilbereichen ein Rad- und Wirtschaftsweg ist zu planen. Der Geh- und Radweg ist an die vorhandenen Radwege bzw. die Ortschaften sinnvoll anzubinden. Am Ortseingang von Gundelsheim ist eine Querungsinsel vorzusehen. Breite neue Fahrbahn: 6,50 m Breite Geh- und Radweg: 2,50 m Breite Rad- und Wirtschaftsweg: 3,50 m Im Einmündungsbereich nach Wachstein ist für die Kreisstraße eine Linksabbiegespur vorzusehen. Ein Flurneuordnung- und Dorferneuerungsverfahren ist derzeit durch das ALE bzw. die TG in Dornhausen in Planung. Diese Planung beinhaltet im Zeitraum von 2029 / 2023 für die WUG 1 eine Ortsumfahrung, westlich von Dornhausen. Der Übergangsbereich (Bauanfang) in die zukünftige Ortsumfahrung WUG1, kurz vor dem Ortseingang von Dornhausen, ist bei der Planung entsprechend abzustimmen und zu berücksichtigen. Für die Planung und den Entwurf der Verkehrsanlagen sind Vermessungsleistungen durchzuführen. Profilhafte Aufnahme im Längsabstand 10 m und Querabstand von ca. 10 - 25 m rechts und links der Fahrbahn. Hierbei ist die neue Trassierung zu berücksichtigen. Bei der Vermessung sind die Punktspezifikationen des AG anzuwenden. Die Anschlussbereiche an den Bestand sind mit 250 m Länge über den Baubereich aufzunehmen und bei der Planung zu berücksichtigen. Erfassung sämtlicher Einzelpunkte (z.B. Schächte, Schieber, Einläufe, Hydranten, etc.) Tachymetrische Aufnahme Digitale Flurkarte mit Luftbild stellt der AG zur Verfügung hohe Genauigkeit erforderlich Datenaustausch mit OKSTRA-Austauschformat geringe Behinderung durch Bebauung und Bewuchs geringe Behinderung durch Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße Für die vorliegende Maßnahme sind die Unterlagen für den Zuwendungsantrag bis spätestens Anfang Juli 2027 nach RZ-Stra vorzulegen und einzureichen. Alle dafür notwendigen Abstimmungen, Untersuchungen, Vermessungen und Planungen sind durchzuführen. Im Zuge des Zuwendungsantrages ist ein Erläuterungsbericht zu erstellen. Der Antrag ist für die Genehmigung zusammenzustellen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen  (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/ tenderId/287033
Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen  (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/ tenderId/287033

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,  soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des  Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn  Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,  soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des  Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn  Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar  sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur  Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den  Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.  Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des  Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaf, Neusäß–

Auftraggeber

Name
Staatliches Bauamt Ansbach
Anschrift
Würzburger Landstr. 22, 91522 Ansbach
Kontakt
vergabestelle@stbaan.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7263905e-5835-47f0-badc-6cb14ceae4ad.