Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb: Erweiterung der Grundschule St. Engelbert - Planungsleistungen
Stadtverwaltung Brilon · Brilon, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 24-12-17-0300veröffentlicht 07.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 07.07.2025 – 15.07.2027
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Fachplanung Neugestaltung Dauerausstellung BBMK (Förderkennzeichen EFRE-20300163)Besucher-Bergwerk und Museum Kleinenbremen gGmbH über Kreis Minden-Lübbecke · MindenFrist 09.11.2026
- Sanierungsmanagement Heven-Ost/CrengeldanzStadt Witten, Zentrales Vergabeamt · 58455 WittenFrist 09.11.2026
- 2026-0572 Modellvorhaben Stark im Norden - TP04 - Objektplanung Freianlagen, Neubau Familienzentrum Julius-Birck-Str., 47169 DuisburgStadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR · DuisburgFrist 11.11.2026
- Tragwerksplanung Albert-Schweitzer-Gymnasium (ASG)Stadt Hürth · HürthFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre07.07.2025 – 15.07.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Brilon59929, Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (76 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- Honorar45 %
- Konzept (ggf. + Präsentation)25 %
- Qualifikation Projektteam30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 15.07.2027
- Heute
Beschreibung
Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb: Erweiterung der Grundschule St. Engelbert - Planungsleistungen
- Los 1: Objektplanung für Gebäude und Objektplanung Freianlagen sowie Fachplanungen für Brandschutz und Barrierefreiheit
- Los 2: Technische Gebäudeausrüstung - Los 3: Tragwerksplanung und Bauphysik
Gegenstand nach CPV
- 71356400Technische PlanungsleistungenHauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektplanung für Gebäude und Objektplanung Freianlagen sowie Fachplanungen für Brandschutz und Barrierefreiheit Die Objektplanung beinhaltet alle Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 bzw. Anlage 10.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Er-weiterungs-Neubau. Darüber hinaus sind nachstehende besondere Leistungen zu erbringen. Besondere Leistungen in der Vorplanung: 1. Aufstellen von Raumbüchern Besondere Leistungen in der Entwurfsplanung: 2. Fortschreiben von Raumbüchern 3. Anfertigen von Präsentationshilfen anhand perspektivischer Darstellungen, bis zu 5 Stk. Besondere Leistungen in der Ausführungsplanung: 4. Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form | 2 Jahre | – |
| 2 | Technische Gebäudeausrüstung 1. Die Fachplanung der Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 1 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. Die Fachplanung beinhaltet ggf. auch die anlagengruppenbezogene Fachplanung der Medienversorgung über das Bestandsgebäude. 2. Fachplanung der Wärmeversorgungsanlagen Die Fachplanung der Wärmeversorgungsanlagen beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 2 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. Die Fachplanung beinhaltet ggf. auch die anlagengruppenbezogene Fachplanung der Medienversorgung über das Bestandsgebäude. 3. Fachplanung der lufttechnischen Anlagen Die Fachplanung der lufttechnischen Anlagenbeinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 3 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. 4. Fachplanung der Starkstromanlagen Die Fachplanung der Starkstromanlagen beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 4 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. Die Fachplanung bein-haltet ggf. auch die anlagengruppenbezogene Fachplanung der Medienversorgung über das Bestandsgebäude. 5. Fachplanung der Fernmelde- und informations-technischen Anlagen Die Fachplanung der der Fernmelde- und informations-technischen Anlagenbeinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 5 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. Die Fachplanung beinhaltet ggf. auch die anlagengruppenbezogene Fachplanung der Medienversorgung über das Bestandsgebäude. 6. Fachplanung der Förderanlagen Die Fachplanung der Förderanlagen beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 8 der Anlagengruppe Nr. 6 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. 7. Fachplanung der Anlagen der Gebäudeautomation Die Fachplanung der der nutzungsspezifischen Anlagenbeinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 8 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. Die Fachplanung beinhaltet ggf. auch die anlagengruppenbezogene Fachplanung der Medienversorgung über das Bestandsgebäude. | 2 Jahre | – |
| 3 | Tragwerksplanung und Bauphysik 1. Die Tragwerksplanung beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 bzw. Anlage 14.1 der HOAI 2021 für die Maßnahmen für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. 2. Bauphysikalische Beratung: Wärmeschutz und Energiebilanzierung 3. Bauphysikalische Beratung: Bauakustik 4.Bauphysikalische Beratung: Raumakustik | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 45Das geforderte Honorar
- Qualität
- Konzept (ggf. + Präsentation)Gewichtung (Punkte, genau) 25Bewertung des schriftlichen Konzeptes. (in der Regel 25 %). Bei geforderten Präsentationstermin wurde diese mit 5 % gewichtet und das Konzept mit 20 %.
- Qualität
- Qualifikation ProjektteamGewichtung (Punkte, genau) 30Es wurde die Qualifikation des Projektteams bewertet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 07.07.2025
- Vertragsende
- 15.07.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Damit eine Option auftragswerterhöhend zu berücksichtigen ist, muss sie die weiteren Anforderungen nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB erfüllen, weil sie nur dann eine Erweiterung des Leistungsumfangs ohne erneute Ausschreibung ermöglicht.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYT9DC4EWP Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYT9DC4EWP Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Informationen hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de/metanavigation/datenschutz/informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen sowie Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich in einem von den Vertragsunterlagen getrennten Schriftstück anerkannt worden sind. Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien: Für die Wertung der Angebote: Los 1 Honorar 45% Qualifikation des Projektteams 30% Schriftliches Konzept 20% Präsentation 5% Los 2 Honorar 45% Qualifikation des Projektteams 30% Schriftliches Konzept 25% Los 3 Honorar 40% Qualifikation des Projektteams 30% Schriftliches Konzept 30% Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bei den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-Standard 2000 P83 und XML.3,0 X83) und als Pdf-Format bereitgestellt. Preise und Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowohl als lesbare PDF-Version als auch im GAEB-Format zurück benötigt. Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Angebot ggf. ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei nicht lesbar sein sollte und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-Version hochgeladen haben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | STEGGEMANN ARCHITEKTEN, Ahaus | 2 |
| 2 | Ottensmeier TGA GmbH, Paderborn | 2 |
| 3 | Baukonzept Hohmann GmbH, Brilon | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Markt 1, 59929 Brilon
- Website
- brilon.de
- Kontakt
- submission@
brilon.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.12.2024
- BekanntmachungFrist 23.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0682bc8f-d30f-4579-a4f3-aa51009a0181.