Zum Inhalt
Menü

Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb: Erweiterung der Grundschule St. Engelbert - Planungsleistungen

Stadtverwaltung Brilon · Brilon, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 24-12-17-0300veröffentlicht 07.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 684 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre07.07.2025 – 15.07.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (76 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Honorar45 %
  • Konzept (ggf. + Präsentation)25 %
  • Qualifikation Projektteam30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.07.2027
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb: Erweiterung der Grundschule St. Engelbert - Planungsleistungen

- Los 1: Objektplanung für Gebäude und Objektplanung Freianlagen sowie Fachplanungen für Brandschutz und Barrierefreiheit

- Los 2: Technische Gebäudeausrüstung - Los 3: Tragwerksplanung und Bauphysik

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung für Gebäude und Objektplanung Freianlagen sowie Fachplanungen für Brandschutz und Barrierefreiheit

Die Objektplanung beinhaltet alle Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 bzw. Anlage 10.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Er-weiterungs-Neubau. Darüber hinaus sind nachstehende besondere Leistungen zu erbringen. Besondere Leistungen in der Vorplanung: 1. Aufstellen von Raumbüchern Besondere Leistungen in der Entwurfsplanung: 2. Fortschreiben von Raumbüchern 3. Anfertigen von Präsentationshilfen anhand perspektivischer Darstellungen, bis zu 5 Stk. Besondere Leistungen in der Ausführungsplanung: 4. Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form

2 Jahre–
2
Technische Gebäudeausrüstung

1. Die Fachplanung der Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 1 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. Die Fachplanung beinhaltet ggf. auch die anlagengruppenbezogene Fachplanung der Medienversorgung über das Bestandsgebäude. 2. Fachplanung der Wärmeversorgungsanlagen Die Fachplanung der Wärmeversorgungsanlagen beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 2 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. Die Fachplanung beinhaltet ggf. auch die anlagengruppenbezogene Fachplanung der Medienversorgung über das Bestandsgebäude. 3. Fachplanung der lufttechnischen Anlagen Die Fachplanung der lufttechnischen Anlagenbeinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 3 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. 4. Fachplanung der Starkstromanlagen Die Fachplanung der Starkstromanlagen beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 4 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. Die Fachplanung bein-haltet ggf. auch die anlagengruppenbezogene Fachplanung der Medienversorgung über das Bestandsgebäude. 5. Fachplanung der Fernmelde- und informations-technischen Anlagen Die Fachplanung der der Fernmelde- und informations-technischen Anlagenbeinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 5 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. Die Fachplanung beinhaltet ggf. auch die anlagengruppenbezogene Fachplanung der Medienversorgung über das Bestandsgebäude. 6. Fachplanung der Förderanlagen Die Fachplanung der Förderanlagen beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 8 der Anlagengruppe Nr. 6 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. 7. Fachplanung der Anlagen der Gebäudeautomation Die Fachplanung der der nutzungsspezifischen Anlagenbeinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 8 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. Die Fachplanung beinhaltet ggf. auch die anlagengruppenbezogene Fachplanung der Medienversorgung über das Bestandsgebäude.

2 Jahre–
3
Tragwerksplanung und Bauphysik

1. Die Tragwerksplanung beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 bzw. Anlage 14.1 der HOAI 2021 für die Maßnahmen für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. 2. Bauphysikalische Beratung: Wärmeschutz und Energiebilanzierung 3. Bauphysikalische Beratung: Bauakustik 4.Bauphysikalische Beratung: Raumakustik

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 45Das geforderte Honorar
Qualität
Konzept (ggf. + Präsentation)Gewichtung (Punkte, genau) 25Bewertung des schriftlichen Konzeptes. (in der Regel 25 %). Bei geforderten Präsentationstermin wurde diese mit 5 % gewichtet und das Konzept mit 20 %.
Qualität
Qualifikation ProjektteamGewichtung (Punkte, genau) 30Es wurde die Qualifikation des Projektteams bewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
07.07.2025
Vertragsende
15.07.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Damit eine Option auftragswerterhöhend zu berücksichtigen ist, muss sie die weiteren Anforderungen nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB erfüllen, weil sie nur dann eine Erweiterung des Leistungsumfangs ohne erneute Ausschreibung ermöglicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYT9DC4EWP Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYT9DC4EWP Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Informationen hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de/metanavigation/datenschutz/informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen sowie Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich in einem von den Vertragsunterlagen getrennten Schriftstück anerkannt worden sind. Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien: Für die Wertung der Angebote: Los 1 Honorar 45% Qualifikation des Projektteams 30% Schriftliches Konzept 20% Präsentation 5% Los 2 Honorar 45% Qualifikation des Projektteams 30% Schriftliches Konzept 25% Los 3 Honorar 40% Qualifikation des Projektteams 30% Schriftliches Konzept 30% Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bei den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-Standard 2000 P83 und XML.3,0 X83) und als Pdf-Format bereitgestellt. Preise und Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowohl als lesbare PDF-Version als auch im GAEB-Format zurück benötigt. Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Angebot ggf. ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei nicht lesbar sein sollte und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-Version hochgeladen haben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1STEGGEMANN ARCHITEKTEN, Ahaus2
2Ottensmeier TGA GmbH, Paderborn2
3Baukonzept Hohmann GmbH, Brilon2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadtverwaltung Brilon

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.12.2024
  3. BekanntmachungFrist 23.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0682bc8f-d30f-4579-a4f3-aa51009a0181.