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Verhandlungsverfahren nach freiraumplanerischem Wettbewerb der BUGA 2031 Wuppertal

BUGA Wuppertal 2031 gGmbH · Wuppertal, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2259_2024_BUGA31veröffentlicht 03.11.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 56 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,32 Mio. €
Laufzeit
5 Jahre
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wuppertal42275, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Honorarangebot10 %
  • Projektteam20 %
  • Projektskizze20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Der freiraumplanerische Wettbewerb der BUGA 2031 Wuppertal gliedert sich in zwei Teile: - Die Planung der dauerhaften Parkanlagen in dem Wettbewerbsgebiet, die nach dem Ausstellungszeitraum der BUGA bestehen bleiben (Folgenutzung 2031+) - Die Verortung der temporären Ausstellungsflächen für den Zeitraum der BUGA (Gärtnerische Ausstellung und Themengärten). Die dauerhaften Parkanlagen werden nach der Ausstellung für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und stehen im Fokus der Wettbewerbsaufgabe. Die temporären Ausstellungsflächen der BUGA sind von den Wettbewerbsteilnehmer:innen zu verorten. Folgende Leistung wird vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI: LPH 2-8; Das Auftragsversprechen umfasst für die Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI neben dem Abschluss der LPH 2 zunächst die LPH 3 bis 5. Im weiteren Verfahren werden, soweit die Umsetzung gesichert ist, die LPH 6-7 und 8 für die Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI anschließend stufenweise beauftragt. Stufenweise Beauftragung: - Stufe 1: LPH 2-5 - Stufe 2: LPH 6-8

Beschreibung des Loses

Der Rat der Stadt Wuppertal hat am 16.11.2021 beschlossen, dass sich die Stadt Wuppertal für die Durchführung der BUGA im Jahr 2031 bewirbt. Dafür wurde im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, welche bereits im Nachgang (August 2024) konkretisiert wurde. Ein Bürger:innenentscheid im Jahr 2022 hat diesen Beschluss bestätigt und im März 2023 wurde der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Wuppertal und der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) geschlossen, der die Durchführung auf Grundlage der Machbarkeitsstudie vertraglich vereinbart. Die Bundesgartenschau 2031 gGmbH hat sich im März 2023 gegründet und ist für die Realisierung des Planungswettbewerbs zuständig. Die BUGA Wuppertal wird im Westen der Stadt verortet und umfasst ein Gesamtgebiet von 45 ha, von denen 32,3 ha die Investitionsfläche darstellen. Das Gebiet setzt sich aus drei verschiedenen Kernarealen mit unterschiedlichen Anforderungen zusammen. Teil der Aufgabe ist es, den verschiedenen Arealtypen Rechnung zu tragen und sie gleichzeitig in ein gestalterisches Gesamtkonzept einzubetten. Flächenmäßig ist das Kernareal Tesche das größte zusammenhängende Gebiet, auch dies ist aber durch die genannte Topographie kleinteilig aufgegliedert. Die Kernareale Grüner Zoo und Wupperpforte hingegen sind kleiner. Hier besteht die Aufgabe darin, in einem bestehenden denkmalgeschützten Zoo, einem Wald sowie einem Waldpark die bestehende Aufenthaltsqualität, um Akzente und Impulse zu ergänzen, die die übergreifende Gestaltungsidee der BUGA 2031 weitererzählen oder neu interpretieren. Für den Stadtteil Vohwinkel mit dem Kernareal Tesche steht insbesondere die nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung relevanter Zukunftsthemen im Fokus. Es wird ein neues Wohnquartier entwickelt und das Vohwinkeler Zentrum gestärkt. In den Kernarealen Grüner Zoo/Wupperpforte (Königshöhe und Nützenberg) werden vorhandene Qualitäten gestärkt und weiterentwickelt sowie touristische Anziehungspunkte geschaffen. Bei der Konzeption und weiteren Entwicklung der BUGA legt die Stadt Wuppertal besonderen Wert auf die Schwerpunkte Zirkularität und Familienfreundlichkeit. Ein Grundprinzip für die Ausrichtung der BUGA ist die Schonung von Ressourcen und somit Kreislaufführung von Ressourcen und Produkten. Die BUGA 2031 Wuppertal hat zum Ziel, neue städtebauliche Impulse in Wuppertal zu setzen und innovative Lösungen zum Umgang mit den Herausforderungen des Klima- und Strukturwandels zu finden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird die Entwicklung der Flächen sowohl im temporären als auch im langfristigen Kontext betrachtet. Diesem Konzept entsprechend gliedert sich die Wettbewerbsaufgabe in zwei Teile: - Die Planung der dauerhaften Parkanlagen in dem Wettbewerbsgebiet, die nach dem Ausstellungszeitraum der BUGA bestehen bleiben (Folgenutzung 2031+) - Die Verortung der temporären Ausstellungsflächen für den Zeitraum der BUGA (Gärtnerische Ausstellung und Themengärten). Die dauerhaften Parkanlagen werden nach der Ausstellung für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und stehen im Fokus der Wettbewerbsaufgabe. Die temporären Ausstellungsflächen der BUGA sind von den Wettbewerbsteilnehmer:innen zu verorten. Die Detailplanung und Umsetzung der Ausstellungskonzeption wird im Nachgang separat in Form gärtnerischer Wettbewerbe vergeben. Die Verortung der temporären Ausstellungsflächen (Ausstellungskonzeption der BUGA) ist von den Wettbewerbsteilnehmer:innen entwurfsabhängig frei in den Kernarealen zu planen. Dabei sind die angegebenen Flächengrößen in den Vorgaben der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft einzuhalten.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
WettbewerbsergebnisGewichtung (Punkte, genau) 50Wettbewerbsergebnis: 1. Preis = 30 Punkte, 2. Preis = 15 Punkte, 3. Preis = 10 Punkte
Preis
HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 10Honorarangebot: 0-30 Punkte. Das günstigste Angebot erhält 30 Punkte, das doppelte davon 0 Punkte, dazwischen wird linear interpoliert.
Qualität
ProjektteamGewichtung (Punkte, genau) 20Projektteam: Berufserfahrung des/ der Landschaftsarchitekt:in Leistungsbild Objektplanung Freianlagen: 0-30 Punkte
Qualität
ProjektskizzeGewichtung (Punkte, genau) 20Projektskizze: Zeitmanagement, Kostenmanagement, Projektorganisation/- struktur; jeweils 2 - 10 Punkte

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabga-be gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Fest-stellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot ange-nommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres An-gebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ih-rer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsent-scheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftrag-geber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Ver-tragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ausdrücklich erwünscht. Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Gestalterische und räumliche Qualitäten sowie Nutzungsqualitäten des Konzepts: -Nutzungskonzept und gestaltbestimmend … ganz lesenEine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ausdrücklich erwünscht. Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Gestalterische und räumliche Qualitäten sowie Nutzungsqualitäten des Konzepts: -Nutzungskonzept und gestaltbestimmende Grundidee -räumliche Einbindung in das städtebauliche Umfeld sowie in die umgebenden Grünflächen und Verknüpfung mit den umgebenden Nutzungen (Umgang mit den bestehenden Strukturen) -Maßstäblichkeit -Gestalt und Nutzungsqualität -Verbesserung der Aufenthaltsqualität -stadtraumbildende Qualität, Erlebbarkeit des öffentlichen Raums; Funktionale Aspekte: -Berücksichtigung der Vorgaben sowie der funktionalen Anforderungen gemäß Auslobung -Erfüllung der Vorgaben der DGB zur Bundesgartenschau -Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit des Entwurfs; Aspekte der Nachhaltigkeit: -Klimaanpassung / Zirkularität -Sicherung der Qualität und Nutzbarkeit sowie der Schwerpunktthemen Familienfreundlichkeit und Zirkularität auch nach Abschluss der BUGA 2031. Die Reihenfolge und Gewichtung der Kriterien werden durch das Preisgericht definiert. Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung und in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. Die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten werden im Protokoll vermerkt. Es gibt keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2. Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren gemäß VgV mit dem/der ersten Preisträger:in/Preisträgergemeinschaft des vorgelagerten Wettbewerbs durchgeführt. Der vorgelagerte Wettbewerb tritt gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV an die Stelle des Teilnahmewettbewerbs des Verhandlungsverfahrens. Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind ergänzend zu den bereits im Bewerbungsverfahren des Planungswettbewerbes eingereichten Unterlagen weitere Unterlagen einzureichen. Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Voraussichtliche Terminschiene: Frist Zusendung von Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb per Mail: 12.06.2025, 12.00 Uhr; Bewerbungsschluss: 03.07.25, 12.00 Uhr; Versand der Auslobungsunterlagen: 17.07.2025; Geführte verbindliche Ortsbesichtigung (Wettbewerbsleistung): wird noch bekannt gegeben; Frist Zusendung Rückfragen Auslobung per Mail: 05.08.2025, 12.00 Uhr; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 16.10.2025, 12.00 Uhr; Preisgerichtssitzung: 11.12.2025.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PMTRC#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
relais Landschaftsarchitekten Heck Mommsen PartGmbB, Berlin1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
42275 Wuppertal
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
NIEMANN+STEEGE+ Gesellschaft für Stadtentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c76a68ee-3f83-4e1e-b06c-672192c1b189.