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Vergabeverfahren Main-Tauber und Maintal

Main-Tauber-Kreis · Tauberbischofsheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen Los 1 - Ahorn-Boxbergveröffentlicht 09.08.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre12.12.2027 – 12.12.2037
Lose
10
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
vergaben.vrn.deArt der Einreichung nicht angegeben

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.12.2037
    in 13 Monaten

Beschreibung

Der Main-Tauber-Kreis und die benachbarten Landkreise Würzburg, Ansbach, Neckar-Odenwald, Schwäbisch Hall, Miltenberg, Main-Spessart und Hohenlohe sowie die Stadt Würzburg beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 12.12.2027 für die VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH - beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsame Vergabestelle. Vergeben wird, auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne der beteiligten Aufgabenträger, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Die Linienbündel bestehen aus den VRN-Buslinien 930, 933, 934, 935, 937, 939 (Linienbündel Ahorn-Boxberg), 967, 968, 969, 970 (Linienbündel Creglingen), 944, 949, 952, 955 (Bad Mergentheim-Süd), 971 (Linienbündel Külsheim), 942, 943, 945 (Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda), 959, 964, 965, 966 (Linienbündel Niederstetten), 850, 940, 941 (Linienbündel Tauberbischofsheim), 961, 962, 963, 980 (Linienbündel Weikersheim), 974, 975, 976 (Linienbündel Wertheim), 972, 973, 977 (Linienbündel Maintal), deren aktuelles Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).

Gegenstand nach CPV

Lose10 Lose

Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
PAR-0001
Buslinienverkehr im Linienbündel Ahorn-Boxberg

Das Linienbündel Ahorn-Boxberg besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 930, 933, 934, 937 und 939 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Linie 935 Bad Mergentheim – Assamstadt – Boxberg wurde neu konzipiert und bildet durch eine Verknüpfung mit der Linie 930 einen Ringverkehr. Unter der Linie 932 wird der freigestellte Schülerverkehr zu den Schulen in Stuppach und Neunkirchen in den ÖPNV integriert. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

10 Jahre–
PAR-0002
Buslinienverkehr im Linienbündel Creglingen

Das Linienbündel Creglingen besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 967, 968, 969 und 970 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Creglingen sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

10 Jahre–
PAR-0003
Buslinienverkehr im Linienbündel Bad Mergentheim-Süd

Das Linienbündel Bad Mergentheim Süd besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 944, 949, 952 und 955 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Bad Mergentheim Süd sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

10 Jahre–
PAR-0004
Buslinienverkehr im Linienbündel Külsheim

Das Linienbündel Külsheim besteht aktuell aus der VRN-Buslinie 971 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Külsheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

10 Jahre–
PAR-0005
Buslinienverkehr im Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda

Das Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 942, 943 und 945 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Fahrten des Stadtbus Lauda-Königshofen wurden zur besseren Kommunikation aus der Linie 945 herausgelöst und werden zukünftig unter der Linie 946 beauskunftet. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

10 Jahre–
PAR-0006
Buslinienverkehr im Linienbündel Niederstetten

Das Linienbündel Niederstetten besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 959, 964, 965 und 966 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Niederstetten sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

10 Jahre–
PAR-0007
Buslinienverkehr im Linienbündel Tauberbischofsheim

Das Linienbündel Tauberbischofsheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 850, 940, 941 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Fahrten zwischen Königheim und Eubigheim wurden zur besseren Kommunikation aus der Linie 850 herausgelöst und werden zukünftig unter der Linie 995 beauskunftet. Die Schulfahrten zwischen Wertheim und Reicholzheim/Bronnbach/Höhefeld aus der Linie 941 werden zukünftig im Linienbündel Maintal als Linie 981 erbracht. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Tauberbischofsheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

10 Jahre–
PAR-0008
Buslinienverkehr im Linienbündel Weikersheim

Das Linienbündel Weikersheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 961, 962, 963, 980 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Fahrten zu den bayerischen Orten und Creglingen bzw. Weikersheim wurden zur besseren Kommunikation aus der Linie 980 herausgelöst und werden zukünftig unter der Linie 985 beauskunftet. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Weikersheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

10 Jahre–
PAR-0009
Buslinienverkehr im Linienbündel Wertheim

Das Linienbündel Wertheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 974, 975, 976 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Es wird eine Direktverbindung zwischen Bestenheid und dem Wartberg/Reinhardshof als Linie 979 eingerichtet. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Wertheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

10 Jahre–
PAR-0010
Buslinienverkehr im Linienbündel Maintal

Das Linienbündel Maintal besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 972, 973, 977 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Unter der neuen Linie 981 werden die Schulfahrten zwischen Wertheim und Reicholzheim/Bronnbach/Höhefeld aus der Linie 941 dargestellt. Die Linie 977 wird zukünftig untertags abwechselnd über Wüstenzell oder Marktheidenfeld geführt. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Maintal sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

10 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.12.2027
Vertragsende
12.12.2037
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe, Dulacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichen … ganz lesenFolgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Main-Tauber-Kreis
Anschrift
Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim
Kontakt
info@vrn.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ba910bc9-2629-42c9-9bbd-6edb1ca800dc.