Vergabeverfahren Generalunternehmer Neubau Grundschule Augustastraße, Solingen
Klingenstadt Solingen Stadtdienst 23 - Gebäudemanagement vertreten durch den Oberbürgermeister Bonner Str. 100 42697 Solingen · Solingen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen LOT-0001 E94354925veröffentlicht 07.03.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Solingen.
- SEP Grundschule Gerberstraße - VE 17.3 - EstricharbeitenStadt Solingen · SolingenFrist 07.12.2026
- SEP GS Schützenstraße - Sanierung und Erweiterung - BodenbelagsarbeitenStadt Solingen · SolingenFrist 20.11.2026
- 2. Runde / TBK Blumenstraße 93 Haus7 / Rohbau-/MauerarbeitenStadt Solingen · SolingenFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Hochbau in Nordrhein-Westfalen (95 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Solingen42697, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Angebotspreis60 %
- Bauablauf- und Terminkonzept10 %
- Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters20 %
- Gewährleistung Baukonstruktion5 %
- Gewährleistung technische Anlagen5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung der Stadt Solingen ist der Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Einfach-Turnhalle geplant. Der Neubau gliedert sich in massive Untergeschosse und eine leichte Holzbauweise in den Obergeschossen mit Stahlbetonkernen zur Aussteifung. Das Baufeld ist sehr eng und befindet sich auf unterschiedlichen Höhen. Daher müssen der Bauablauf und die Baustellenlogistik entsprechend optimiert werden. Ein ehemaliges Schulgebäude, welches zuletzt als Kita genutzt wurde, wird als Vorleistung bauseits rückgebaut. Der alte Baumbestand entlang der Augustastraße wird ebenfalls als Vorleistung gefällt. Die Bäume im Westen des Grundstücks und ein Baum an der Kreuzstraße sind zu schützen. Im Rahmen des Bauvorhabens muss der Auftragnehmer die Außenanlagen und Schulhofflächen umfänglich und gemäß Planung neu anlegen und gestalten. Aufgrund der Topografie des Geländes, ist der neue Schulhof in drei Ebenen mit unterschiedlichen Höhen eingeteilt. Der Auftragnehmer errichtet das Gebäude wird nach den Richtlinien des Gebäudeenergiegesetzes 2024 (GEG), nach den geltenden Vorschriften, insbesondere den Vorschriften der Landesbauordnung NRW, den DIN-Vorschriften, der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Baugenehmigung. Die Planung wird unter Beteiligung der Unfallkasse erarbeitet. Der Auftragnehmer hat das Gebäude nach den Vorgaben der Planung so zu errichten, dass die Anforderungen zum Erreichen des BEG/KFW Effizienzhaus 40 als klimafreundlicher Neubau erfüllt werden. Der Neubau hat eine BGF von ca. 8.058 m². Ausgeschrieben wird die Vergabe aller zur Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Bauleistungen an einen Generalunternehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen aufgrund einer teilfunktionalen Leistungsbeschreibung, die der Auftraggeber spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote bereitstellt. Die ganzheitliche Neugestaltung der Außenanlagen ist ebenfalls Bestandteil der GU-Leistung. Der Auftragnehmer erbringt alle wesentlichen Wartungsleistungen mindestens für die Dauer der jeweils vertraglich geschuldeten Gewährleistung. Den genauen Umfang der Wartungsleistungen teilt der Auftraggeber spätestens mit Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote mit.
Gegenstand nach CPV
- 45214000Bauarbeiten für Schulen oder ForschungsanstaltenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- AngebotspreisFür das Zuschlagskriterium „Angebotspreis“ haben die Bieter den jeweiligen Preis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine einschließlich Errichtung und Wartung unter Verwendung des ausgefüllten Preisblatts (Anlage 3) anzugeben (angebotene Auftragssumme = Wertungspreis ). Liegen mehrere bewertbare Angebote verschiedener Bieter mit abweichenden Preisen vor, erfolgt eine vergleichende Wertung für das Kriterium mittels linearer Interpolation. Das bewertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 60 Bewertungsunkte. „0“ Bewertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Liegt ein Angebot über dem 2-fachen des niedrigsten Bewertungspreises, erhält dieses ebenfalls „0“ Bewertungspunkte.
- Qualität
- Bauablauf- und TerminkonzeptDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Bauablauf- und Terminkonzept einzureichen. Das Zuschlagskriterium „Bauablauf- und Terminkonzept“ wird mit 10 % gewichtet. Es wird erwartet, dass der Bieter darin die vorgesehene Herangehensweise sowie die planerische und bauliche Umsetzung des Projektes darstellt. Dabei sind im Konzept Aussagen zu den nachfolgenden Aspekten unter Berücksichtigung der Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung zu treffen: a) Gestaltung der Leistungen gemäß Vertragsentwurf sowie vorgegebenem Termin- und Zeitplan b) geplanter Ablauf der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen c) Ausführungen zur Baulogistik, d.h. z.B. zur Anfahrt und Zwischenlagerung von Bauelementen, Organisation der Baustelle auf dem begrenzten Baugrundstück innerhalb des Wohngebietes (BE-Plan und Bauphasen), Berücksichtigung des Anliegerverkehrs Das Bauablauf- und Terminkonzept, in welchem die vorstehend genannten Bewertungsaspekte darzustellen sind, ist auf nach Möglichkeit nicht mehr als 20 DIN A4-Seiten in 12-Punkt-Schrift (exkl. Anlagen) zu begrenzen.
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten ProjektleitersDas Zuschlagskriterium „Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters“ wird mit 20 % gewichtet. Die Erfahrung und Qualifikation des namentlich anzubietenden Projektleiters, d.h. des vor Ort in der Regel während der Bauzeit täglich anwesenden für das Bauvorhaben auf Seiten des Auftragnehmers verantwortlichen Ansprechpartners, wird nach Schulnoten mit zwischen 0 bis 5 Leistungs-Punkten bewertet, wobei 0 Punkte einem „mangelhaft/nicht ausreichend“ entsprechen und 5 Punkte einem „sehr gut“. Die erzielten Leistungspunkte werden jeweils mit dem Faktor vier multipliziert, um max. 20 Wertungspunkte erreichen zu können. - Anforderungen an den einzusetzenden Projektleiter: Der Bieter sichert mit Abgabe seines Angebots zu, dass er im Falle der Beauftragung den namentlich angebotenen und bewerteten Projektleiter auch im Projekt einsetzen wird Die namentliche Benennung der für die Schlüsselpositionen vorgesehenen Mitarbeiter sowie der Nachweis von persönlichen Referenzen und Nachweisen ist im Rahmen der Teilnahmeanträge nicht gefordert und nicht erforderlich. Diese wird erst von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten und zur Abgabe eines Erstangebots aufgeforderten Bewerbern verlangt und im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote relevant.
- Qualität
- Gewährleistung BaukonstruktionDas Zuschlagskriterium „Gewährleistung Baukonstruktion“ wird mit 5 % gewichtet. Bei diesem Zuschlagskriterium wird eine vom Bieter mit seinem Angebot eingeräumte verlängerte Gewährleistung für die Baukonstruktion über die gesetzliche Frist von fünf Jahren hinaus positiv bewertet. Für die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren erhält ein Angebot in diesem Kriterium 0 Punkte. Je Jahr verlängerter Gewährleistungsfrist über die fünf Jahre hinaus bis max. 15 Jahre erhält ein Angebot je 0,5 Bewertungspunkte, d.h. für eine angebotene Gewährleistungsfrist von 15 Jahren erhält ein Angebot in diesem Zuschlagskriterium die maximal möglichen 5 Bewertungspunkte.
- Qualität
- Gewährleistung technische AnlagenDas Zuschlagskriterium „Gewährleistung technische Anlagen“ wird mit 5 % gewichtet. Bei diesem Zuschlagskriterium wird eine vom Bieter mit seinem Angebot eingeräumte verlängerte Gewährleistung für die technischen Anlagen über die übliche Frist gem. VOB/B von vier Jahren hinaus positiv bewertet. Für die übliche Gewährleistungsfrist von vier Jahren erhält ein Angebot in diesem Kriterium 0 Punkte. Je Jahr verlängerter Gewährleistungsfrist über die vier Jahre hinaus bis max. 14 Jahre erhält ein Angebot je 0,5 Bewertungspunkte, d.h. für eine angebotene Gewährleistungsfrist von 14 Jahren erhält ein Angebot in diesem Zuschlagskriterium die maximal möglichen 5 Bewertungspunkte.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Rügepflichten bzw. Rechtsbehelfsbelehrung 1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere der Verfahrensleitfadens, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder … ganz lesenkürzer
Rügepflichten bzw. Rechtsbehelfsbelehrung 1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere der Verfahrensleitfadens, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Bietergemeinschaft Terhalle Holzbau GmbH, Ahaus, und Beton- und Monierbau GmbH, Nordhorn, vertreten durch die Terhalle Holzbau GmbH, Ahaus | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Klingenstadt Solingen Stadtdienst 23 - Gebäudemanagement vertreten durch den Oberbürgermeister Bonner Str. 100 42697 Solingen
- Anschrift
- Bonner Str. 100, 42697 Solingen
- Website
- solingen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Nordrhein-Westfalen (95 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG13 Zuschläge
- Peter Rundholz GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Facility Care AG10 Zuschläge
- S. Overdick Bedachungen10 Zuschläge
- Vennes Erd- u. Tiefbau Abbruch GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- A+B GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Erschließung Am Tonnenberg in Bergheim OberaußemStadtwerke Bergheim GmbHFrist 14.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0193e4e6-e451-4b1d-bcac-9aca16166663.