Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Vergabeverfahren für die Lieferleistungen zur Projektumsetzung für den erweiterten Ausbau eines flächendeckenden passiven Breitbandnetzes im Ortenaukreis

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG · Offenburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 25-04_BOKG_MATveröffentlicht 17.11.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 524 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (34 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 23 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Logistikkonzept30 %
  • Schulungskonzept10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeber") setzt den Netzausbau mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen durch die Errichtung eines Gigabit-Breitbandnetzes im Rahmen eines Betreibermodells sukzessive um. Das gesamte Ausbaugebiet im Ortenaukreis wurde durch den Auftraggeber in mehrere Ausbaugebiete aufgeteilt. Diese Ausschreibung betrifft die Ausbaugebiete in den Kommunen Bad-Peterstal-Griesbach, Biberach, Lautenbach, Mühlenbach, Oberharmersbach, Wolfach, Zell am Harmersbach, Oppenau, Ottenhöfen, Schuttertal, Hornberg, Durbach, Steinach, Ettenheim, Hausach, Seelbach, Fischerbach, Hohberg, Nordrach, Oberkirch, Oberwolfach. Die Planung des Gigabit-Netzes wurde bereits weitgehend abgeschlossen. Ziel dieser Ausschreibung ist die effiziente und koordinierte Materialversorgung zur Unterstützung dieses Breitbandausbaus in den verschiedenen Ausbaugebieten auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung. Die Materiallieferung basiert auf dem Leistungsverzeichnis und dient insbesondere dem Zweck, Synergieeffekte bei bereits laufenden Tiefbaumaßnahmen, bspw. von Abwassergemeinschaften oder sonstiger Infrastruktur, auszuschöpfen. Durch die gezielte Materialbelieferung für die Baumaßnahmen anderer Tiefbauunternehmen, die in den gegenständlichen Auftragsgebieten in erster Linie andere Leistungen erbringen als ausschließlich die Verlegung von Breitbandinfrastruktur, kann der parallele Einbau von Breitbandinfrastruktur ermöglicht werden - ohne zusätzliche Aufgrabungsarbeiten.

Beschreibung des Loses

Die auftragsgegenständlichen Leistungen sollen den Bau bzw. die Mitverlegung von passiver Gigabit-Infrastruktur ermöglichen. Gegenstand des Auftrags ist die bedarfsgerechte Lieferung von Materialien für den Ausbau eines Breitbandnetzes innerhalb eines Rahmenvertrags. Die zu liefernden Materialien dienen dem Mitverlegen von passiver Breitbandinfrastruktur im Zuge bereits geplanter oder laufender Tiefbaumaßnahmen (Baumaßnahmen für sonstige kommunale Infrastruktur und insbesondere auch Baumaßnahmen von Abwassergemeinschaften) im definierten Ausbaugebiet. Der Auftragnehmer hat hierzu auf Abruf der Tiefbauunternehmen die erforderlichen Materialien zu liefern. Die Einzelheiten zu den ausgeschriebenen und zu liefernden Materialien ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Vergütung erfolgt mittels Einheitspreisvertrag.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis60 %
Logistikkonzept30 %
Schulungskonzept10 %
Preis
s. Ziff. 7.3 der Vergabeunterlage
Qualität
Logistikkonzepts. Ziff. 7.4 der Vergabeunterlage
Qualität
Schulungskonzepts. Ziff. 7.5 der Vergabeunterlage

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein Jahr, näheres s. Ziff. 2.1 und Ziff. 4 der Vergabeunterlage
Optionen
Bei der Leistung Vermessung (s. unter Sonderleistung, Kapitel 2 im Leistungsverzeichnis, Anlage 16 bzw. 16a) handelt es sich um eine optionale Leistung, die mit dem Angebot anzubieten ist. Sofern diese Leistung erforderlich wird, wird der Auftraggeber die Leistung Vermessung optional beim Auftragneh … ganz lesenBei der Leistung Vermessung (s. unter Sonderleistung, Kapitel 2 im Leistungsverzeichnis, Anlage 16 bzw. 16a) handelt es sich um eine optionale Leistung, die mit dem Angebot anzubieten ist. Sofern diese Leistung erforderlich wird, wird der Auftraggeber die Leistung Vermessung optional beim Auftragnehmer beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Leistung besteht seitens des Auftragnehmers nicht (Näheres s. Ziff. 2.1 der Vergabeunterlage)
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag od … ganz lesenEs sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CMDGC# a) Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 06) sowie die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 10) auszufüllen und einzureichen. Darüber hinaus ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nich … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CMDGC# a) Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 06) sowie die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 10) auszufüllen und einzureichen. Darüber hinaus ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Unternehmens zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden, vorzulegen (s. Anlage 09). b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 13 Erklärung Bietergemeinschaft) einzureichen. Im Übrigen wird auf die Vorgaben in Ziff. 5.3.1 der Vergabeunterlage verwiesen. c) Eignungsleihe: Zum Nachweis der Eignung kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Es wird auf § 47 VgV verwiesen. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber daher die entsprechenden Erklärungen des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf die Vorgaben Ziff. 5.3.2 der Vergabeunterlage verwiesen. d) Nachunternehmereinsatz: Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz (Mit oder Ohne Eignungsleihe) hat der Bieter die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 14) mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziff. 5.5 der Vergabeunterlage verwiesen. e) Zuschlagsvorberhalt Erstangebote: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Konzession auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
EBERO FAB GmbH, Norderstedt4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 324 (Netzwerke) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (27 Lose mit Angabe)
355.503 €Zuschlagswert im Median
13.111 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (34 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9ed4a7c3-a7d3-476c-bac9-3654907359fa.