Vergabeverfahren - Einheitliche Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (LF 10)
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025-I-024veröffentlicht 11.01.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (2 Lose)Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im BreisgauFrist 08.12.2026
- HLF 20 Feuerwehr HildrizhausenGemeinde Hildrizhausen · HildrizhausenFrist 07.12.2026
- Lieferung MTWStadt Rottenburg am Neckar · Rottenburg am NeckarFrist 03.12.2026
- Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 nach DIN 14530 Teil 27Gemeinde Herdwangen-Schönach · Herdwangen-SchönachFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70173, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung - Soll-Anforderungen25 %
- Leistung - Auftragsdurchführungskonzept12,5 %
- Leistung - Auslieferungskonzept12,5 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und Gutachtenden begleitet.
In ihrem Koalitionsvertrag (2021 bis 2026) haben die Parteien der baden-württembergischen Landesregierung vereinbart, die Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch Sammelausschreibungen und modulare Einheitsausschreibungen zu unterstützen. Auf diese Weise sollen Verwaltungsaufwände reduziert, Beschaffungskosten durch Bündelungen gesenkt und die übergreifende Ausbildung mittels einheitlicher Fahrzeuge und Geräte verbessert werden.
Die Umsetzung des oben genannten Koalitionsvorhabens erfolgte im Zuge einer Novellierung der ZFeuVwV ab dem Jahr 2025. Die ZFeuVwV sieht die landeseinheitliche Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über Sammelbeschaffungen anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich den Sammelbeschaffungen anschließen.
Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IM.BW) plant nun die Umsetzung dieser Vorgaben durch die verfahrensgegenständliche Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (LF 10) für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Hierzu wird mit Zuschlag in diesem Vergabeverfahren mit den hieran beteiligten Kommunen jeweils ein eigener Liefervertrag über die Lieferung des verfahrensgegenständlichen LF 10 geschlossen.
Es werden für die Gemeinden/Kommunen des Landes Baden-Württemberg 69 Feuerwehfahrzeuge beschafft.
Die Anforderungen an den Lieferauftrag und die auftragsgegenständlichen Fahrzeuge werden in der Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen dargestellt, insbesondere der VG-Nr. 2 „Leistungsverzeichnis“, in dem die spezifischen Anforderungen an das Fahrgestell und den Aufbau der auftragsgegenständlichen Feuerwehrfahrzeuge (LF 10) dargelegt werden, sowie der VG-Nr. 4 „Liefervertrag“, der die vertraglichen Regelungen für die Auftragserbringung enthält, ergänzt.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Herstellung und Lieferung von 69 Fahrgestellen und feuerwehrtechnischem Aufbau LF 10. Die feuerwehrtechnische Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen werden Fahrgestell und Aufbau zu einem Auftrag zusammengefasst (s. u.a. Fachempfehlung DFV Nr. 1 vom 11.08.2017, Hinweise zur Losaufteilung des Bayer. Innenministeriums vom 20.04.2018).
Gegenstand nach CPV
- 34144210FeuerwehrfahrzeugeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Leistung - Soll-AnforderungenDas Zuschlagskriterium „Leistung“ wird mit 50 % gewichtet. a. Erfüllung der Soll-Anforderungen, VG-Nr. 2 „Leistungsverzeichnis“ = 25 %: Das Zuschlagskriterium „Erfüllung Soll-Anforderungen“ (vgl. VG-Nr. 2 „Leistungsverzeichnis“) umfasst die darin beschriebenen „Soll-Anforderungen“ an die zu liefernden Fahrzeuge. Die VG-Nr. 2 ist differenziert nach den darin enthaltenen Soll-Anforderungen für Fahrgestell und Aufbau von dem Bieter entsprechend auszufüllen und mit dem schriftlichen Angebot einzureichen. Die von den Bietern angegebenen Soll-Anforderungen werden entsprechend der in der VG-Nr. 2 vorgegebenen Punktzahl bepunktet. Die so erreichten Punkte für Fahrgestell und Aufbau werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert und der weiteren Leistungswertung zu Grunde gelegt.
- Qualität
- Leistung - AuftragsdurchführungskonzeptDas Zuschlagskriterium „Leistung“ wird mit 50 % gewichtet. b. Auftragsdurchführungskonzept =12,5 %: Es wird erwartet, dass der Bieter darin die vorgesehene Herangehensweise sowie die organisatorische und strukturelle Umsetzung des Projektes darstellt. Dabei sind im Konzept insbesondere Aussagen zu den nachfolgenden Aspekten unter Berücksichtigung der Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung zu treffen: a) Darstellung einer möglichen Projektorganisation aller auftragsgegenständlichen Leistungen (inkl. etwaige erforderlicher Regeltermine mit der Auftraggeberin oder den Steakholdern sowie eines Berichtswesens) im Kontext des Gesamtprojektes; b) Darstellung etwaiger inhaltlicher und/oder organisatorischer Meilensteine des Gesamtprojektes c) Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin bei der Auftragserbringung im Kontext des Gesamtprojektes. Das Auftragsdurchführungskonzept ist auf nicht mehr als 3 DIN A4-Seiten in Schriftart Arial, Schriftgröße 11 Punkt, Zeilenabstand von mindestens 1,15 Zeilen sowie Seitenränder von mindestens 2 cm inkl. etwaiger Bilder, Grafiken oder Anlagen zu begrenzen. Sofern Ausführungen zwar den Formatierungsvorgaben entsprechen, aber die Seitenbegrenzung über-schreiten, erfolgt eine Berücksichtigung der Ausführungen ausschließlich inklusive der 3. DIN A4-Seite. Sofern die Ausführungen nicht den Formatierungsvorgaben entsprechen, wird der Auftraggeber seinerseits die Formatierung gemäß den Anforderungen vornehmen, um eine Vergleichbarkeit der Konzepte der Bieter sicherzustellen.
- Qualität
- Leistung - AuslieferungskonzeptDas Zuschlagskriterium „Leistung“ wird mit 50 % gewichtet. c. Auslieferungskonzept = 12,5 %: Es wird erwartet, dass der Bieter darin die vorgesehene Herangehensweise sowie die organisatorische und strukturelle Umsetzung der Auslieferung der Feuerwehrfahrzeuge an die beauftragenden Gemeinden und Kommunen darstellt. Dabei sind im Konzept insbesondere Aussagen zu den nachfolgen-den Aspekten unter Berücksichtigung der Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung zu treffen: a) Beschreibung der geplanten Auslieferung der Feuerwehrfahrzeuge an die an der Ausschreibung beteiligten Gemeinden und Kommunen, b) Nennung und Beschreibung etwaiger Kriterien und Kategorisierungen nach der die Auslieferung der Feuerwehrfahrzeuge priorisiert wird, c) Nennung einer verbindlichen Lieferzeit und Beschreibung etwaiger Maßnahmen zur Beschleunigung der Auslieferung, d) Beschreibung etwaiger Schnittstellen zur Projektorganisation. Das Auslieferungskonzept ist auf nicht mehr als 3 DIN A4-Seiten in Schriftart Arial, Schriftgröße 11 Punkt, Zeilenabstand von mindestens 1,15 Zeilen sowie Seitenränder von mindestens 2 cm inkl. etwaiger Bilder, Grafiken oder Anlagen zu begrenzen. Sofern Ausführungen zwar den Formatierungsvorgaben entsprechen, aber die Seitenbegrenzung über-schreiten, erfolgt eine Berücksichtigung der Ausführungen ausschließlich inklusive der 3. DIN A4-Seite. Sofern die Ausführungen nicht den Formatierungsvorgaben entsprechen, wird der Auftraggeber seinerseits die Formatierung gemäß den Anforderungen vornehmen, um eine Vergleichbarkeit der Konzepte der Bieter sicherzustellen.
- Preis
- Gesamtangebotspreis (= Anzahl der zu beschaffenden Fahrzeuge x Kaufpreis je Fahrzeug)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
vgl. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrif … ganz lesenkürzer
vgl. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bei mehr geeigneten Bewerbern, als entsprechend Verfahrensleitfaden Ziffer 2.3 ausgewählt werden sollen, werden entsprechend der objektiven Kriterien aus Abschnitt 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung diejenigen Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Die Bewertung ric … ganz lesenkürzer
Bei mehr geeigneten Bewerbern, als entsprechend Verfahrensleitfaden Ziffer 2.3 ausgewählt werden sollen, werden entsprechend der objektiven Kriterien aus Abschnitt 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung diejenigen Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Die Bewertung richtet sich nach Ziffer 2.5 des Verfahrensleitfadens, d.h. es werden ganze Punkte je Auswahlkriterium vergeben (maximal erreichbare Punkte: 55). Aus technischen Gründen erlaubt die verwendete Vergabeplattform ausschließlich die Angabe von Gewichtungen in Prozent. Die in der Bekanntmachung angegebenen Prozentwerte stellen daher gerundete Näherungswerte der auf das Bewertungssystem im Verfahrensleitfaden bezogenen Gewichtung dar. Die Rundung erfolgte auf zwei Dezimalstellen. Maßgeblich für die Bewertung bleibt das im Verfahrensleitfaden beschriebene Punktesystem. Der angegebene geschätzte Auftragswert und der Gesamtauftragswert werden aus Gründen der Vertraulichkeit nicht veröffentlicht. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fungiert als Beschaffungsstelle für die an dieser Ausschreibung beteiligten Gemeinden und weiteren öffentlichen Stellen. Die Beschaffung erfolgt namens und auf Rechnung der beteiligten Gemeinden und weiteren öffentlichen Stellen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Albert Ziegler GmbH, Giengen | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart
- Kontakt
- vergabe@
pd-g.de - Auskünfte
- Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württembergvergabe@
pd-g.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG66 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH39 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH30 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH23 Zuschläge
- BTL Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 02.06.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 02.06.2025 auf 05.06.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 05.06.2025 auf 10.06.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 nach DIN 14530 Teil 27Gemeinde Herdwangen-SchönachFrist 13.11.2026
- Ersatzbeschaffung von 4 Transporter, mit unterschiedlichen Aufbauten und FunktionenStadt HeidenheimFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3a87aee9-7abc-4388-9846-f1e182444d09.