Vergabeverfahren Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Stade
Landkreis Stade · Stade, Niedersachsen
Aktenzeichen LOT-0001veröffentlicht 06.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 115 Monate
- 01.01.2027 – 31.07.2036
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 115 Monate01.01.2027 – 31.07.2036
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stade21682, Landkreis Stade, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (53 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 12:15 Uhrvor 6 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.07.2036
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr im Landkreis Stade. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen und umfasst zurzeit ein Volumen von insgesamt ca. 5.803.000 Fahrplankilometern pro Normjahr. Der Verkehr wird in drei Losen ausgeschrieben. Von Von den Gesamt-Fahrplankilometern entfallen rd. 2.397.000 Fahrplankilometer pro Normjahr auf Los 1, rd. 1.847.000 Fahrplankilometer pro Normjahr auf Los 2 und rd. 1.559.000 Fahrplankilometer pro Normjahr auf Los 3. Die Betriebsaufnahme ha am 01.01.2027 zu erfolgen. Der Betrieb endet mit Ablauf des 31.07.2036.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 (Teilnetze 1 und 5) Gegenstand der Ausschreibung ist Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr im Landkreis Stade. In Los 1 werden Linienverkehre im Teilnetz 1 und 5 beschafft in einem Volumen von derzeit 2.397.000 Fahrplankilometer pro Normjahr. Die Fahrplankilometer dienen der groben Orientierung. Maßgeblich sind die Fahrplankilometer, die sich aus den Fahrplänen ergeben. Das Liniennetz umfasst die Linien: 2001: Hagen - Bf.Stade - Hahle - Haddorf - Mittelsdorf; 2001: Mittelsdorf - Haddorf - Hahle - Bf. Stade - Hagen; 2002: Bf. Stade - Schölisch - Karlshamnweg; 2002: Karlshamnweg - Schölisch - Bf. Stade; 2004: Pferdemarkt - Langobardenstraße - Pferdemarkt; 2005: Pferdemarkt - Tannenbergstraße - Pferdemarkt; 2007: Agathenburg - Ottenbeck - Bf. Stade - Hahle - Wiepenkathen; 2007: Wiepenkathen - Hahle - Bf. Stade - Ottenbeck - Agathenburg; 2009: Pferdemarkt - Haddorf - Wiepenkathen - Pferdemarkt; 2010: Pferdemarkt - Thuner Straße - Ottenbeck - Pferdemarkt; 2011: Schulverkehr Stade; 2012: Schwinge - Hahle - Bildungscampus Riensförde; 2012: Bildungscampus Riensförde - Hahle - Wiepenkathen; 2013: Haddorf - Hahle - Vincent-Lübeck-Gymnasium; 2013: Vincent-Lübeck-Gymnasium - Haddorf; 2017: Bützfleth - Stade; 2017: Stade - Bützfleth - Ritschermoor; 2050: Stade - Steinkirchen - Jork - HH-Finkenwerder; 2050: Stade - Steinkirchen - Jork; 2050: HH-Finkenwerder - Jork - Steinkirchen - Stade; 2050: Jork - Steinkirchen - Stade; 2051: Stade - Steinkirchen - Jork; 2051: Jork - Steinkirchen - Stade; 2052: Twielenfleth - Steinkirchen; 2052: Steinkirchen - Twielenfleth; 2054: Schulverkehr Hollern; 2055: Stade - Twielenfleth - Stade/Steinkirchen; 2058: Beethovenstr. - Bf. Stade - Jorker Straße; 2060: Stade - Harsefeld - Ahlerstedt - Zeven; 2060: Zeven - Ahlerstedt - Harsefeld - Stade; 2061: Stade - Harsefeld - Ahlerstedt - Wangersen; 2061: Wangersen - Ahlerstedt - Harsefeld - Stade; 2066: Oersdorf - Ahrenswohlde - Ahlerstedt - Harsefeld; 2066: Ahlerstedt - Oersdorf - Ahrenswohlde - Ahlerstedt; 2365: Ahlerstedt - Harsefeld - Fredenbeck - Stade; 2365: Stade - Fredenbeck - Harsefeld - Ahlerstedt; 2368: Bargstedt - Reith - Ahlerstedt - Harsefeld; 2368: Harsefeld - Ahlerstedt - Reith - Bargstedt; 2369: Harsefeld - Bargstedt - Ahlerstedt; 2369: Ahlerstedt - Bargstedt - Harsefeld; 2370: Stade - Fredenbeck - Mulsum - Kutenholz; 2370: Kutenholz - Mulsum - Fredenbeck - Stade; 2371: Brest - Kutenholz - Fredenbeck; 2371: Fredenbeck - Kutenholz - Brest; 2372: Brest - Kutenholz - Mulsum - Stade; 2372: Stade - Mulsum - Kutenholz - Brest; 2373: Mulsum - Kutenholz - Harsefeld; 2373: Harsefeld - Kutenholz - Muslum; 2375: Wedel - Fredenbeck - Horneburg; 2375. Horneburg - Fredenbeck - Wedel; 2376: Stade - Helmste - Fredenbeck; 2376: Fredenbeck - Helmste - Stade; 2377: Agathenburg - Dollern; 2377: Doller - Agathenburg; 2620: Elbe-Radwanderbus: Stade - Freiburg - Balje; 2620: Elbe-Radwanderbus: Balje - Freiburg - Stade; 2650: Elbe-Radwanderbus: Stade - Jork - Buxtehude; 2650: Elbe-Radwanderbus: Buxtehude - Jork - Stade; 2720: Stade - Grünendeich - Jork - HH-Finkenwerder; 2720: HH-Finkenwerder - Jork - Grünendeich - Stade; 2721: Gräpel - Stade - Jork - HH-Finkenwerder; 2721: HH-Finkenwerder - Jork - Stade - Gräpel; 2722: Hemmoor - Stade - Jork - HH-Finkenwerder; 2722: HH-Finkenwerder - Jork - Stade - Hemmoor | 115 Monate | – |
| 2 | Los 2 (Teilnetze 2 und 3) Gegenstand der Ausschreibung ist Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr im Landkreis Stade. In Los 2 werden Linienverkehre im Teilnetz 2 und 3 beschafft in einem Volumen von derzeit 1.847.000 Fahrplankilometer pro Normjahr. Die Fahrplankilometer dienen der groben Orientierung. Maßgeblich sind die Fahrplankilometer, die sich aus den Fahrplänen ergeben. Das Liniennetz umfasst die Linien: 257: Jork - HH-Neuenfelde - Neugraben; 257: Neugraben - HH-Neuenfelde - Jork; 457: Königreich - HH-Cranz - HH-Neuenfelde - Neugraben: 457: Neugraben - HH-Neuenfelde - HH-Cranz - Königreich; 2030: Buxtehude - Ladekop - Jork - Wisch ; 2030: Wisch - Jork - Ladekop - Buxtehude; 2033: Nottensdorf - Hedendorf - Apensen; 2033: Apensen - Hedendorf - Nottensdorf - Horneburg; 2034: Sauensiek - Wiegersen; 2034: Wiegersen - Sauensiek - Revenahe; 2035: Buxtehude - Beckdorf - Sauensiek - Apensen; 2035: Apensen - Sauensiek - Beckdorf - Buxtehude; 2036: Buxtehude - Apensen - Harsefeld; 2036: Harsefeld/Sauensiek - Apensen - Buxtehude; 2038: Buxtehude - Moisburg - Hollenstedt; 2038: Hollenstedt - Moisburg - Buxtehude; 2040: Buxtehude - Jork - HH-Finkenwerder; 2040: HH-Finkenwerder - Jork - Buxtehude; 2043: Höhen - Borstel - Ladekop - Jork; 2043: Jork - Ladekop - Höhen - Borstel - Jork; 2044: Jork - Borstel - Estebrügge - Jork - Ladekop; 2044: Ladekop - Jork - Estebrügge - Borstel - Jork; 2045: Moorende - Hove - Estebrügge; 2045: Estebrügge - Hove - Moorende; 2053: Horneburg - Steinkirchen; 2053: Steinkirchen - Horneburg; 2056: Schulverkehr Guderhandviertel; 2062: Sauensiek - Revenahe - Harsefeld; 2062: Harsefeld - Revenahe - Sauensiek; 2063: Horneburg - Nottensdorf - Bliedersdorf - Harsefeld; 2063: Harsefeld - Bliedersdorf - Nottensdorf - Horneburg; 2064: Horneburg - Bliedersdorf - Nottensdorf - Horneburg; 2067: Beckdorf - Apensen; 2067: Appensen - Beckdorf; 2101: Buxtehude ZOB - Kellerkuhle - Torfweg (SZ Süd); 2101: Torfweg (SZ Süd) - Kellerkuhle - Buxtehude ZOB; 2102: Buxtehude ZOB - Krankenhaus - Ottensen/Torfweg (SZ Süd); 2102: Ottensen/Torfweg (SZ Süd) - Krankenhaus - Buxtehude ZOB; 2103: Buxtehude ZOB - Neukloster - Hedendorf - Nottensdorf; 2103: Nottensdorf - Hedendorf - Neukloster - Buxtehude ZOB; 2104: Bf. Buxtehude (Süd) - Immenbeck - Ketzendorf; 2104: Immenbeck - Ketzendorf - Bf. Buxtehude (Süd); 2105: Ringlinie Buxtehude; 2111: Schulverkehr Buxtehude; 2113: Schulverkehr Hedendorf - Buxtehude; 2113: Schulverkehr Buxtehude - Hedendorf; 2114: Schulverkehr Ketzendorf - Buxtehude; 2114: Schulverkehr Buxtehude - Ketzendorf; 2115: Schulverkehr Pippensen - Buxtehude; 2115: Schulverkehr Buxtehude - Pippensen; 2723: Buxtehude - Hove - HH-Finkenwerder; 2723: HH-Finkenwerder - Hove - Buxtehude; 2724: Wiegersen - Buxtehude - Königreich - HH-Finkenwerder; 2724: HH-Finkenwerder - Königreich - Buxtehude - Wiegersen; 2725: Kutenholz - Fredenbeck - Horneburg - Buxtehude; 2725: Buxtehude - Horneburg - Fredenbeck - Kutenholz; 2726: Ahlerstedt - Harsefeld - Hedendorf - Jork; 2726: Jork - Königreich - Buxtehude - Sauensiek. | 115 Monate | – |
| 3 | Los 3 (Teilnetze 6 und 7) Gegenstand der Ausschreibung ist Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr im Landkreis Stade. In Los 3 werden Linienverkehre im Teilnetz 6 und 7 beschafft in einem Volumen von derzeit 1.559.000 Fahrplankilometer pro Normjahr. Die Fahrplankilometer dienen der groben Orientierung. Maßgeblich sind die Fahrplankilometer, die sich aus den Fahrplänen ergeben. Das Liniennetz umfasst die Linien: 1041: Freiburg/Balje - Hemmoor; 1041: Hemmoor - Freiburg/Balje; 2014: Drochtersen - Assel; 2015: Bützfleth - Drochtersermoor - Drochtersen - Assel; 2015: Assel - Drochtersen - Drochtersermoor - Bützfleth; 2016: Bützflethermoor - Bützfleth; 2016: Bützfleth - Bützflethermoor; 2019: Wolfsbruchermoor - Hüll - Stade; 2019: Stade - Wolfsbruchermoor - Hüll; 2020: Freiburg - Oederquart - Balje - Cadenberge; 2020: Cadenberge - Balje - Oederquart - Freiburg; 2022: Hüll - Drochtersen - Dornbusch ; 2022: Dornbusch - Drochtersen - Hüll; 2023: Krautsand - Drochtersen - Dornbusch ; 2023: Dornbusch - Drochtersen - Krautsand; 2024: Drochtersen - Wolfsbruchermoor - Freiburg; 2024: Freiburg - Wolfsbruchermoor - Drochtersen; 2025: Stade - Drochtersen - Freiburg; 2025: Freiburg - Drochtersen - Stade; 2026: Stade - Drochtersen - Freiburg - Balje; 2026: Balje - Freiburg - Drochtersen - Stade; 2080: Stade - Hammah - Hagenah - Bremervörde; 2080: Bremervörde - Hagenah - Hammah - Stade; 2081: Stade - Hammah - Groß Sterneberg - Stade; 2082: Oldendorf - Himmelpforten - Stade; 2082: Stade - Himmelpforten - Oldendorf; 2085: Großenwörden - Himmelpforten; 2085: Himmelpforten - Kuhla - Großenwörden; 2086: Groß Sterneberg - Himmelpforten; 2086: Himmelpforten - Groß Sterneberg; 2087: Groß Sterneberg - Hammah; 2087: Hammah - Groß Sterneberg; 2088: Haddorf - Düdenbüttel - Himmelpforten; 2088: Himmelpforten - Düdenbüttel - Haddorf; 2089: Weißenmoor - Düdenbüttel - Hammah; 2089: Hammah - Düdenbüttel - Weißenmoor; 2090: Stade - Himmelpforten - Oldendorf - Gräpel; 2090: Gräpel - Oldendorf - Himmelpforten - Stade; 2091: Oldendorf - Heinbockel - Hagenah - Oldendorf; 2091: Oldendorf - Hagenah - Heinbockel - Oldendorf; 2092: Neuland - Engelschoff - Himmelpforten; 2092: Himmelpforten - Engelschoff - Neuland - Großenwörden; 2093: Gräpel - Brobergen - Oldendorf - Himmelpforten; 2093: Himmelpforten - Oldendorf - Brobergen - Gräpel; 2095: Großenwörden - Neuland - Himmelpforten; 2095: Himmelpforten - Neuland - Großenwörden; 2096: Behrste - Gräpel - Oldendorf; 2096: Oldendorf - Gräpel - Behrste; 2097: Kranenburg - Gräpel - Oldendorf; 2097: Himmelpforten - Oldendorf - Gräpel - Kranenburg; 2099: Nachtlinie: Stade - Heinbockel - Oldendorf; 2099: Nachtlinie: Oldendorf - Heinbockel - Stade; 2127: Schulverkehr Freiburg; 2128: Schulverkehr Balje; 2129: Schulverkehr Wischhafen | 115 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Eignung6 von 6 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine la … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte … ganz lesenkürzer
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation hinsichtlich der Erbringung entsprechender als Referenz(en) anzugebener Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die entweder über eine gesetzliche bzw. organschaftliche Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung und Disposition, sowie die Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben zur jeweiligen Qualifikation). Als Mindestvoraussetzung ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über das Betreiben von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer zu benennen. Die referenzierte Leistung muss mindestens einen Umfang von 500.000 Fahrplankilometer jährlich umfasst haben und bis zum Ablauf der Angebotsfrist mindestens über den Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen müssen für mind … ganz lesenkürzer
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und … ganz lesenkürzer
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.07.2036
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 27.04.2026, 12:15 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim NDs. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Verga … ganz lesenkürzer
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbeh … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im jeweiligen Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit das Angebot zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Angebot unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmereinsatz für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu ist die in den Vordrucken beigefügte Erklärung zu verwenden. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die jeweils unter Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Nachweise auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der Verkehrsvertrag.- Hinweis
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die jeweilige Ausführ … ganz lesenkürzer
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die jeweilige Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das im Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) vom 14.09.2001 i.d.F. des 10. Änderungsvertrages vom 03.06.2025 in Verbindung mit der jeweils dazugehörigen Entgelttabelle vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen und Änderungen während der Ausführungslaufzeit des jeweiligen Dienstleistungsauftrages nachzuvollziehen. Soweit der Auftragnehmer bei der Auftragserfüllung Subunternehmer oder Verleihunternehmen einsetzt, ist er verpflichtet, den eingesetzten Subunternehmern oder Verleihunternehmen entsprechende Erklärungen abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen. Die Leistung wird in drei Losen vergeben (Los 1 = Teilnetze 1+5, Los 2 = Teilnetze 2+3 und Los 3 = Teilnetze 6+7). Die Abgabe von Kombinationsangeboten über zwei Lose und/oder eines Gesamtangebots über alle drei Lose ist zulässig. Bei Abgabe von Kombinationsangeboten oder einem Gesamtangebot sind zwingend auch Einzelangebote für die hiervon betroffenen Lose abzugeben. Bei der eines Gesamtangebots sind zudem zwingend auch für alle denkbaren Kombinationen der davon betroffenen Lose Kombinationsangebote abzugeben.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Landkreis Stade
- Anschrift
- Am Sande 2, 21682 Stade
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- landkreis-stade.de
- Kontakt
- info@
landkreis-stade.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.04.2026 auf 13.05.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a94db3d7-c17f-4ec7-b66d-7367aa78136a.