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Vergabebekanntmachung: Neuausschreibung - Los 1: Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Landkreis Nordwestmecklenburg ab dem 01.06.2025 in fünf Fachlosen

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg · Gadebusch, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen AWB NWM-002-2024veröffentlicht 26.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 44 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
61 Monate01.06.2025 – 30.06.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Landkreis Nordwestmecklenburg (Abfallwirtschaftsbetrieb) im Landkreis Nordwestmecklenburg ohne das Gebiet der Hansestadt Wismar ("Entsorgungsgebiet") in fünf Fachlosen. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nur Los 1.

Beschreibung des Loses

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Landkreis Nordwestmecklenburg (Abfallwirtschaftsbetrieb) im Landkreis Nordwestmecklenburg ohne das Gebiet der Hansestadt Wismar ("Entsorgungsgebiet") in fünf Fachlosen. Es werden folgende Lose gebildet: Los 1: Sammlung, Beförderung und Umschlag gemischter Siedlungsabfälle (Restabfall) und Behälterbewirtschaftung - ca. 15.321 Mg/a (Mittelwert der Referenzjahre 2021-2023) Los 2: Sammlung, Beförderung und Bereitstellung von PPK-Abfällen sowie Containerbewirtschaftung, Neubeschaffung von Sammelgroßcontainern und teilweise Standortreinigung - ca. 2.321 Mg/a (Mittelwert der Referenzjahre 2021-2023 Los 3: Entgegennahme der PPK-Abfälle am Umschlagort und Verwertung der PPK-Abfälle - ca. 1.718 Mg/a (Mittelwert der Referenzjahre 2021-2023); sofern weitere Systembetreiber die Herausgabe ihres PKK-Anteils verlangen, kann sich die Menge entsprechend reduzieren (oder bei Aufgabe der Herausgabe erhöhen) Los 4: Sammlung und Beförderung von Sperrmüll sowie Verwertung von sonstigem Sperrmüll - ca. 3.988 Mg/a sonstiger Sperrmüll (Mittelwert der Referenzjahre 2021-2023); ca. 122 Mg/a Elektro- und Elektronikgeräte (Mittelwert der Referenzjahre 2021-2023) Los 5: Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Problemabfällen - ca. 87 Mg/a (Mittelwert der Referenzjahre 2021-2023) Leistungsbeginn für alle fünf Lose ist der 01.06.2025. Die Laufzeit endet bei allen Losen am 30.06.2030. Eine einmalige Verlängerungsoption für den Auftraggeber um ein Jahr ist vorgesehen, vgl. § 15 Abs. 1 des Entsorgungsvertrags (Teil E der Vergabeunterlagen). Genaue Angaben zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Gesamtkosten für die Vertragslaufzeit100 %
Kosten
Gesamtkosten für die VertragslaufzeitEine genaue Beschreibung der Wertungskriterien ist in Ziff. 10.2 der Bewerbungsbedingungen enthalten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal: Eine einmalige Verlängerungsoption für den Auftraggeber um ein Jahr ist vorgesehen, vgl. § 15 Abs.1 des Entsorgungsvertrags (Teil E der Vergabeunterlagen).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle der Vergabekammern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1750, ber. 3245; zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 12.06.2024, BGBl. 2024 I Nr. 190) Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leit … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1750, ber. 3245; zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 12.06.2024, BGBl. 2024 I Nr. 190) Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DM95CXR

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ALBA Nord GmbH, Schwerin1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
1,52 Mio. €Zuschlagswert im Median
731.896 € – 3,64 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fac7c742-6111-4236-89e6-9a5840cd587d.