Vergabebekanntmachung Erweiterung Klärwerk Eggenstein-Leopoldshafen - Klär- und maschinentechnische Ausrüstung
Vergabekammer Baden-Württemberg · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen M917-03veröffentlicht 08.04.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 34 Monate
- 04.07.2024 – 17.05.2027
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Karlsruhe.
- Heizzentrale AlbgaubadStadtwerke Ettlingen GmbH · EttlingenFrist 27.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 34 Monate04.07.2024 – 17.05.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76137, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 17.05.2027
- Heute
Beschreibung
Klär- und maschinentechnische Ausrüstung für die Erweiterung der Kläranlage in Eggenstein-Leopoldshafen.
Beschreibung des Loses
'- Vorbereitende Arbeiten/Baustelleneinrichtung - 2 St. Harkenumlaufrechen für 139 l/s - 1 St. Rechengutwaschpresse - 1 St. Längsräumer für Sandfang - 1 St. Längsräumer für Vorklärbecken - 2 St. Rundräumer für Nachklärbecken - 2 St. Lagertank 30 m³ - 2 St. Dosierstationen - 1 St. mobile Dosiereinheit - 1 St. Edelstahlbehälter D/H = ca. 10/13 m - 1 St. Niederdruck-Gasbehälter 250 m³ - 1 St. Gasfackel - 1 St. Klärgasverdichter 120 m³/h - 1 St. BHKW-Modul 50 kW el. - 1 St. Scheibeneindicker 20 m³/h - 1 St. Polymeraufbereitungsanlage 1.000 l/h - 5 St. Schraubengebläse 1.150 Nm³/h - 5 St. Tauchmotor-Rührwerke - 20 St. Tauchmotorpumpen bis 65 l/s - 6 St. Exzenterschneckenpumpen bis 20 m³/h - 2 St. Kreiselpumpen bis 40 m³/h - 1 St. Zerkleinerer bis 10 m³/h - 1 St. Seitenkanalverdichter bis 45 m³/h - ca. 450 m Edelstahlleitungen DN 25 bis 50 - ca. 600 m Edelstahlleitungen DN 65 bis 100 - ca. 560 m Edelstahlleitungen DN 125 bis 500 - ca. 330 m PE-HD-Leitungen bis DA 63 - ca. 1100 m PE-HD-Leitungen DA 90 bis 280
Gegenstand nach CPV
- 45232420Bauarbeiten für AbwasserbeseitigungsanlagenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.07.2024
- Vertragsende
- 17.05.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Fristen für die Einlegung von Rügen und Rechtsbehelfen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die Einlegung von … ganz lesenkürzer
Fristen für die Einlegung von Rügen und Rechtsbehelfen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXRAYDVYRJL
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Scharr Tec GmbH & Co. KG, Hunderdorf | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrichstraße 32, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
- Kontakt
- info@
egg-leo.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG24 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG24 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG22 Zuschläge
- MOSER GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- W.Müller Bedachungen GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Beck GmbH16 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Straßenbauarbeiten, Bertoldstraße / MolkestraßeStadt Freiburg i. Br. - VergabemanagementFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0da72ddc-e654-4dff-bc8d-47d9cbc6a49a.