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Vergabe von Verpflegungsleistungen für die Grundschulen, Horte und Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Mühlenbecker Land

Gemeinde Mühlenbecker Land · Mühlenbecker Land, Brandenburg

Aktenzeichen OV-Verpflegung-2025veröffentlicht 10.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Brandenburg (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Saisonalität und Regionalität20 %
  • Versorgungskonzeptes20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlenbecker Land ist als kommunale Gebietskörperschaft gesetzlich und kraft Kitasatzung verpflichtet, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Mittagessen sowie mit Frühstück und Vesper in den Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) der Gemeinde Mühlenbecker Land anzubieten. Darüber hinaus besteht in schulischen Einrichtungen die Nachfrage von Schülern nach einer Mittagessenversorgung auch außerhalb einer Betreuung in Kindertagesstätten. Dafür ist von der Gemeinde Mühlenbecker Land laut § 113 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) Sorge zu tragen. Zu versorgen sind insgesamt 8 Kindertagesstätten und 2 Grundschulen in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Mühlenbecker Land. Die Versorgung ab 01.01.2026 soll für die Mittagsversorgung in den Schulen sowie die Ganztagsverpflegung in den Kindergärten und die Verpflegung mit Frühstück und Vesper in den Horten beginnen. Die Leistungsausschreibung ist aufgeteilt in insgesamt 3 Lose. Die einzelnen Lose umfassen mehrere Einrichtungen.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Käthe-Kollwitz-Grundschule und Hort Mühlenbecker Land Kids im Ortsteil Mühlenbeck

zu LOS 1 Käthe-Kollwitz-Grundschule und Hort Mühlenbecker Land Kids, Hauptstraße 19 im Ortsteil Mühlenbeck zu LOS 2 Grundschule Europaschule am Fließ und Hort Kinderland, Franz-Schmidt-Straße 5 / 5a im Ortsteil Schildow zu LOS 3 Kita Raupe Nimmersatt, Kita Koboldhaus im Ortsteil Mühlenbeck Kita Schneckenhaus, Kita Schneckenhäuschen (Nebenstelle der Kita Schneckenhaus" im Ortsteil Zühlsdorf Kita Spatzenhaus, Kita An der Heidekrautbahn im Ortsteil Schildow Kita Am Schlosspark im Ortsteil Schönfließ

2 Jahre–
2
Grundschule Europaschule am Fließ und Hort Kinderland im Ortsteil Schildow

zu LOS 1 Käthe-Kollwitz-Grundschule und Hort Mühlenbecker Land Kids, Hauptstraße 19 im Ortsteil Mühlenbeck zu LOS 2 Grundschule Europaschule am Fließ und Hort Kinderland, Franz-Schmidt-Straße 5 / 5a im Ortsteil Schildow zu LOS 3 Kita Raupe Nimmersatt, Kita Koboldhaus im Ortsteil Mühlenbeck Kita Schneckenhaus, Kita Schneckenhäuschen (Nebenstelle der Kita Schneckenhaus" im Ortsteil Zühlsdorf Kita Spatzenhaus, Kita An der Heidekrautbahn im Ortsteil Schildow Kita Am Schlosspark im Ortsteil Schönfließ

2 Jahre–
3
7 Kindertagesstätten und 1 Nebenstelle

zu LOS 1 Käthe-Kollwitz-Grundschule und Hort Mühlenbecker Land Kids, Hauptstraße 19 im Ortsteil Mühlenbeck zu LOS 2 Grundschule Europaschule am Fließ und Hort Kinderland, Franz-Schmidt-Straße 5 / 5a im Ortsteil Schildow zu LOS 3 Kita Raupe Nimmersatt, Kita Koboldhaus im Ortsteil Mühlenbeck Kita Schneckenhaus, Kita Schneckenhäuschen (Nebenstelle der Kita Schneckenhaus" im Ortsteil Zühlsdorf Kita Spatzenhaus, Kita An der Heidekrautbahn im Ortsteil Schildow Kita Am Schlosspark im Ortsteil Schönfließ

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis60 %
Saisonalität und Regionalität20 %
Versorgungskonzeptes20 %
Preis
Bei der Preisbewertung Grundschule können maximal 60 Wertungspunkte erreicht werden. Bei der Preisbewertung werden die folgenden Kosten berücksichtigt: a) Summe Netto-Preis Mittagessenversorgung (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer maximal 55 Wertungspunkte b) Summe Netto-Preis Sonderkost (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer mit maximal 5 Wertungspunkten. Die sich ergebenden Kosten werden wie folgt gewertet: Preis a): Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält die jeweilige Maximalpunktzahl (hier also 55 Wertungspunkte). Die anderen Angebote werden in Relation zum preislich besten Angebot gewertet. Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer als der günstigste Preis ist, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die 100 % oder mehr als 100 % teurer sind als der jeweils für den Auftraggeber günstigste Preis, erhalten null Wertungspunkte. Preis b): Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält 5 Wertungspunkte. Die anderen Angebote werden in Relation zum preislich besten Angebot gewertet. Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer als der günstigste Preis ist, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die 100 % oder mehr als 100 % teurer sind als der jeweils für den Auftraggeber günstigste Preis, erhalten null Wertungspunkte. Bei der Preisbewertung Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) können maximal 60 Wertungspunkte erreicht werden. Bei der Preisbewertung werden die folgenden Kosten berücksichtigt: a) Summe Netto-Preis Mittagessenversorgung (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer maximal 25 Wertungspunkte. b) Summe Preis für Frühstück und Vesper (incl. Ganztags-Getränkeversorgung) pro Tag und Teilnehmer maximal 30 Wertungspunkte c) Summe Netto-Preis Sonderkost (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer mit maximal 5 Wertungspunkten. Die sich ergebenden Kosten werden wie folgt gewertet: Preis a): Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält die jeweilige Maximalpunktzahl (hier also 25 Wertungspunkte). Die anderen Angebote werden in Relation zum preislich besten Angebot gewertet. Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer als der günstigste Preis ist, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die 100 % oder mehr als 100 % teurer sind als der jeweils für den Auftraggeber günstigste Preis, erhalten null Wertungspunkte. Preis b): Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält 25 Wertungspunkte. Die anderen Angebote werden in Relation zum preislich besten Angebot gewertet. Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer als der günstigste Preis ist, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die 100 % oder mehr als 100 % teurer sind als der jeweils für den Auftraggeber günstigste Preis, erhalten null Wertungspunkte. Preis c): Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält 5 Wertungspunkte. Die anderen Angebote werden in Relation zum preislich besten Angebot gewertet. Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer als der günstigste Preis ist, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die 100 % oder mehr als 100 % teurer sind als der jeweils für den Auftraggeber günstigste Preis, erhalten null Wertungspunkte.
Qualität
Saisonalität und RegionalitätDer/ Die Bieter hat mit seinem Angebot Musterspeisepläne für einen Zeitraum von 4 Wochen für jede Jahreszeit (insgesamt 4) einzureichen. Jeder Musterspeiseplan soll dabei 3 Menülinien (DGE-Mischkost, Gesunde Mischkost Regional, ovo-lacto-vegitabilen Kost) für eine Kita inkl. Krippe vorsehen. Bewertet werden dabei als Unterkriterien Aspekte wie die Zielgruppenorientierung des Speiseplans (verständliche, altersgerechte Darstellung der Menüs, altersgerechte Ausrichtung der Speisen), die Verwendung von saisonalem Obst und Gemüse sowie das Angebot regionaler Speisen sowie der Abwechslungsreichtum in der Menügestaltung. Die Wertung erfolgt anhand der nachfolgenden Unterkriterien: a) Zielgruppenorientierung des Speiseplans - Bewertet werden hierbei die verständliche, altersgerechte Darstellung der Menüs und die altersgerechte Ausrichtung der Speisen. b) Verwendung von saisonalem Obst und Gemüse - Positiv wird ein Speiseplan insbesondere bewertet, wenn die Saisonalität erkennbar ist. Dabei wird auch berücksichtigt, in welchem Umfang dies geschieht. c) Angebot regionaler Speisen - Positiv wird ein Speiseplan insbesondere bewertet, wenn außerhalb der Menülinie 2 (DGE-Mischkost regional), sich auch in den anderen Menülinien regionale Speisen wiederfinden. Dabei wird auch berücksichtigt, in welchem Umfang dies geschieht. d) Abwechslungsreichtum - Bewertet wird, inwieweit sich die Speisen in einem Zyklus von 4 Wochen für jede Jahreszeit (insgesamt 4) und in welchem Umfang wiederholen bzw. wie selten Wiederholungen innerhalb des Zyklus vorgesehen sind. Die Bewertung der Saisonalität und Regionalität erfolgt anhand der Unterkriterien mit folgenden Wertungsstufen: Für jedes Unterkriterium können maximal 5 Wertungspunkte vergeben werden. 5 Punkte erhält der Bieter, wenn die Anforderungen zum Unterkriterium in besonderem Maße erfüllt, 4 Punkte erhält der Bieter, wenn er die Anforderungen zum Unterkriterium erfüllt, 3 Punkte erhält der Bieter, wenn er die Anforderungen zum Unterkriterium gut aber nur teilweise erfüllt, 2 Punkte erhält der Bieter, wenn er die Anforderungen zum Unterkriterium nur teilweise erfüllt, 1 Punkt erhält der Bieter, wenn er die Anforderungen zum Unterkriterium nur mangelhaft erfüllt, 0 Punkte, wenn die Anforderungen zum Unterkriterium nicht erfüllt werden. Im Ergebnis können maximal 20 Wertungspunkte erreicht werden.
Qualität
VersorgungskonzeptesDas mit dem Angebot einzureichende Versorgungskonzept soll Folgendes enthalten: a) Darstellung des allgemeinen Versorgungskonzeptes anhand eines exemplarischen vierwöchigen Speisenplanes sowie die Darstellung der Frühstück-und Vesperversorgung. Dabei ist auf folgende Kriterien einzugehen: - Art und Weise der Herstellung der Speisen, - Aussagen über Produktverwendung und -verarbeitung, - Aussagen über die Bezugsquellen bzw. über die Herstellung, - Aussagen über den Ort und die Zeit der Speisenzubereitung, - Aussagen darüber, welche abschließenden Arbeiten der Zubereitung vor Ort erfolgen können, - Aussagen über die Koch- also Herstellungszeiten und den Transport der Speisen, - Lieferzeiten zu den einzelnen Leistungsorten, - Art und Weise der Essenausgabe, - Wie wird der Vor-Ort-Kontakt zwischen Kindertagesstätten/Schulen und Versorger organisiert? - Inwieweit kann der Anbieter auf die Wünsche bzw. einrichtungsspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Einrichtungen bei der Essenversorgung eingehen? - In welchen Umfang kann Nachschlag angeboten werden? - In welchen Umfang kann Reserveessen für sog. Spätentscheider angeboten werden? - In welcher Form und Diversität kann individuelle Kost wie beispielsweise Schonkost, Allergiker Kost oder Kost für Diabetiker angeboten werden? - In welcher Form und Diversität werden Lunchpakete und andere Formen der flexiblen Verpflegung zu Exkursionen und Veranstaltungen angeboten? (Mittag sowie Vesper/ Frühstück) b) Darstellung des Konzeptes zur Verwendung von Fleisch- und Fleischerzeugnisse aus zertifizierter artgerechter Tierhaltung c) Darstellung der Umsetzung ökologischer Aspekte im Versorgungskonzept d) Angaben zum eingesetzten Personal und zur Sicherstellung ausreichender Schulungsmaßnahmen e) Angaben zum Gesundheits-, Lebensmittel- und Hygienekonzept f) ggf. Darstellung von Sonderaktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise g) Angaben zum Qualitäts-, Beschwerde- und Hygienemanagement Besonderes Gewicht legt der Auftraggeber bei der Darstellung des allgemeinen Versorgungskonzeptes (s.o. lit.a) auf die nachfolgenden Gesichtspunkte: - Die Darstellung, wie bei Menülinie 1 die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards gewährleistet wird. Dabei wird besonders positiv bewertet, wenn der Bieter - ein DGE-Zertifizierung für mindestens eine Menülinie oder - sogar eine DGE-Premiumzertifizierung für mindestens eine Menülinie oder - eine vergleichbare Zertifizierung für mindestens eine Menülinie hat. Das entsprechende Zertifikat ist in Kopie beizulegen. Bei einer vergleichbaren Zertifizierung ist der Zusammenhang darzustellen. - Zulässiges Verpflegungssystem ist das Warmverpflegungssystem (sog. Cook & Hold System). Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/den Produktionsküche(n) des/der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. Die Warmhaltezeit darf 180 Minuten nicht überschreiten. Die Warmhaltezeit ist definiert als der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Herstellung einer Speise und der Essensausgabe an den letzten Tischgast in der jeweiligen Einrichtung. Für gegartes Gemüse und kurz gebratene Komponenten beträgt die maximale Warmhaltezeit 120 Minuten. Ein Angebot, das diesen Anforderungen nicht entspricht, wird ausgeschlossen. Warme Speisen sind im Zeitraum zwischen Herstellung und Ausgabe im Regelfall zwischen 70 und 80 °C Warmhaltetemperatur vorzuhalten, soweit dies die Qualität und den Nährwert der Speisen nicht beeinträchtigt. Eine Warmhalte-, Transport- und Ausgabetemperatur von 65 C darf zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden. Anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Um zu gewährleisten, dass die als verbindliche Mindestanforderung vorgegebene Warmhaltezeit von max. 180 Minuten im täglichen Belieferungsbetrieb auch tatsächlich eingehalten wird, erwartet der Auftraggeber im allgemeinen Versorgungskon …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters / Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb bestimmter Frist gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge du … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters / Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb bestimmter Frist gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHGH07D#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Sunshine Catering Service GmbH, Hoppegarten5
2Sunshine Catering GmbH, Hoppegarten5
3Drei Köche GmbH, Berlin3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (87 Lose mit Angabe)
962.185 €Zuschlagswert im Median
608.055 € – 2,14 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Brandenburg (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60e646a2-01b5-4aff-b64e-7c0aef1a24fa.