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Vergabe von Subunternehmerleistungen im ÖPNV der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH

Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH · Hoya, Niedersachsen

Aktenzeichen LOT-0001 E79713428veröffentlicht 27.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 11 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Niedersachsen (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 42 Tagen
  2. Fragen bis 23:45 Uhr
    an Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH
    vor 24 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 13:30 Uhr
    vor 12 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV im Landkreis Nienburg/Weser. Der konkrete Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen gemäß Anlage 2 der Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Steimbke-Rodewald 1

Gegenstand von Los 1 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 1.

––
2
Los 2 Steimbke-Rodewald 2

Gegenstand von Los 2 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 2.

––
3
Los 3 - Liebenau

Gegenstand von Los 3 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 3.

––
4
Los 4 Uchte

Gegenstand von Los 4 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 4.

––
5
Los 5 - Rehburg

Gegenstand von Los 5 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 5.

––
6
Los 6 - Rahden 1

Gegenstand von Los 6 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 6.

––
7
Los 7 - Rahden 2

Gegenstand von Los 7 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 7.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.

Eignung5 von 5 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine l … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zu verlangen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen we … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 3 der Anlage 1 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Mindestbedingung: Der Bewerber muss mindestens eine Referenz über Linienverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV nach § 42 oder § 43 PBefG (nicht § 42a PBefG!) entweder über mindestens eine während der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrages ununterbrochen erbrachte Leistung (unabhängig vom Umfang) oder eine während der letzten 12 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags insgesamt erbrachte Leistungsmenge von mindestens 300.000 Fahrplankilometer nachweisen. Der Bewerber muss die Durchführung mindestens eines Verkehrs für einen Aufgabenträger oder einen Genehmigungsinhaber bzw. einen Betriebsführer nachweisen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 1 Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen im Sinne der voran … ganz lesenBei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 1 Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen im Sinne der voranstehenden Ziffer 10.2 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 2 der voranstehenden Ziffer 10.2 vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung4 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Umlaufplänen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Verga … ganz lesenAuf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bewerber (im Folgenden: Bewerbergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsb … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bewerber (im Folgenden: Bewerbergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft muss im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen und auf Vordruck 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit der Teilnahmeantrag zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bewerbergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Abgabe bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft): • die Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Vordruck 1), • die Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck 4), • die Eigenerklärung (Russlandsanktionen) auf Vordruck 6, Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eig …
Hinweis
Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber den „Verkehrsvertrag“ ab. Mit der Zuschlagserteilung werden auch alle (weiteren) Bestandteile / Anlagen der Leistungsbeschreibung Gegenstand des Auftrages. Darunter fallen u.a. auch die Vorgaben zur Umsetzung der §§ 13 bis … ganz lesenDer erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber den „Verkehrsvertrag“ ab. Mit der Zuschlagserteilung werden auch alle (weiteren) Bestandteile / Anlagen der Leistungsbeschreibung Gegenstand des Auftrages. Darunter fallen u.a. auch die Vorgaben zur Umsetzung der §§ 13 bis 15 NTVergG, Anlage 1 zum Verkehrsvertrag, sowie die Vertragsbedingungen. Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die jeweilige Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das im Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) vom 14.09.2001 i.d.F. des 10. Änderungsvertrages vom 03.06.2025 im in Verbindung mit der jeweils dazugehörigen Entgelttabelle oder im Manteltarifvertrag Verkehrsbetriebe Niedersachsen (AVN) vom 22.05.2019 i.d.F des Änderungstarifvertrages vom 21.04.2021 i. V. m. dem Entgelttarifvertrag Verkehrsbetriebe Niedersachsen vom 28.05.2025 vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen und Änderungen während der Ausführungslaufzeit des jeweiligen Dienstleistungsauftrages nachzuvollziehen. Soweit der Auftragnehmer bei der Auftragserfüllung Subunternehmer oder Verleihunternehmen einsetzt, ist er verpflichtet, den eingesetzten Subunternehmern oder Verleihunternehmen entsprechende Erklärungen abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Abgabe der nach dem Vorgenannten erforderlichen Verpflichtungserklärungen ist (erst!) mit dem Angebot eine Erklärung nach Vordruck 8 einzureichen. Die Leistungen werden in insgesamt sieben (7) Teillosen ausgeschrieben. Der jeweilige Umlauf ergibt sich aus den beigefügte Umlaufplänen je Los. Bieter können für alle Einzellose ein Angebot abgeben. Gesamt- oder Kombinationsangebote werden nicht zugelassen Bieter erhalten den Zuschlag für maximal 2 Lose. Diese Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Loslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag auf in der Summe maximal 2 Lose erteilt werden kann.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Am Bahnhof 1, 27318 Hoya
Kontakt
info@vgh-hoya.de

Bei uns erfasst

15Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
482.763 €Zuschlagswert im Median
46.919 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 96af8217-a2af-4d6b-8da1-dd0c159b299a.