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Frist abgelaufennationalSicherheitsdienstDienstleistungen

Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen“City-Streife“

Stadt Arnstadt · Arnstadt

Aktenzeichen 2024/36/30veröffentlicht 15.07.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 809 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Arnstadt
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 63 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Stadt Arnstadt ist ein vielfältiger kultureller Begegnungsort. Der öffentliche Raum; gerade im innerstädtischen Bereich, ist geprägt durch eine hohe Aufenthaltsqualität. Unterschiedlichste Interessengruppen nutzen diesen, um ihren jeweiligen Bedürfnissen nachzugehen. Infolge erfährt der öffentliche Raum eine intensive Nutzung durch unterschiedliche Personengruppen. Die Naherholungsanlagen in den Parks und Grünanlagen werden hierbei besonders gern in Anspruch genommen. Die Ordnungsbehörde sieht sich zur o. g. Nutzung im zunehmenden Maße mehreren Problemen ausgesetzt (Vermüllung, Lärmbelästigungen/Ruhestörungen, Vandalismus). Darüber hinaus hat sich an einigen Orten eine Partyszene mit bisweilen exzessivem Alkoholkonsum etabliert und gefestigt. Hierfür werden vorwiegend Areale ausgewählt, welche in den touristisch stark frequentierten Bereichen liegen oder ihrer Gestaltung nach, ein gefälliges Ambiente beinhalten. Im Schwerpunkt des Geschehens stehen hier insbesondere Park- und Grünanlagen, wie der Schlossgarten, Kurhausplatz, Friedrich-Ebert-Platz sowie die Gera-Promenade. Eine vergleichbare Situation findet sich aber auch in einigen Straßenzügen wieder. So beispielsweise am Busbahnhof (An der Weisse). Die Präsenz der Ordnungsbehörde ist jedoch nur temporär möglich, infolge Zuwiderhandlungen nicht immer nachhaltig unterbunden werden können. Als probates Mittel zur Steigerung der Sicherheit und Ordnung an ausgewählten Orten, hat sich die Bestreifung durch zivile Sicherheitsdienste dargetan. Hierdurch war es möglich, die örtliche Präsenz zu steigern, Zuwiderhandlungen gegen die Rechtsordnung zu minimieren und infolge die Aufenthaltsqualität zu steigern. Aufgrund der sehr guten Erfahrungen aus den Vorjahren plant die Stadtverwaltung Arnstadt die Fortführung der sog. "City-Streife". Ausgeschrieben wird für einen Leistungszeitraum von Oktober 2024 bis November 2026, die tageweise Bestreifung vorab bestimmter Örtlichkeiten im Stadtgebiet von Arnstadt. Dies vornehmlich an den Wochenenden zu späten und Abend- und Nachtstunden. Erwartet wird die proaktive Bestreifung an ausgewählten Kontrollorten im innerstädtischen Bereich der Stadt Arnstadt. Hier insbesondere an Orten mit einer erhöhten Frequentierung von Personen i. V. m. der potenziellen Gefährdung der Sicherheit und Ordnung durch störendes Verhalten im öffentlichen Raum. Die Kontrollorte bestimmen sich nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers. Die Stadtverwaltung Arnstadt legt die Schwerpunktbereiche sowie die erforderliche Kontrollintensität fest. Infolge unterliegen die Kontrollorte einer Dynamik bei der Standortwahl. Die Bestreifung erfolgt innerhalb der vereinbarten Überwachungszeit. Die derzeit festgelegten Kontrollbereiche sind: Theaterplatz Schlossgarten Kurhausplatz Friedrich-Ebert-Platz Gera-Promenade Alter Friedhof Markt Unterm Markt An der Weisse Die Aufzählung ist nicht abschließend und variiert je nach Bedarf des Auftraggebers. Vertragslaufzeit Der Dienstleistungsvertrag beginnt am 01.10.2024 und endet mit Ablauf des 01.11.2026. Einsatzrahmen Die tatsächliche Leistungserbringung für die "City -Streife" beginnt am 04.10.2024 (Freitag) und endet am 01.11.2026 (Sonntag) um 03:30 Uhr. Die Einsatzzeiten pausieren jedoch immer in der Zeit vom 01.11.2024 ab 03:31 Uhr bis zum 30.04.2025 und 02.11.2025 ab 03:31 Uhr bis zum 30.04.2026. Die Bestreifung der o. g. Kontrollorte erfolgt als Doppelstreife (2 Personen) jeweils im wöchentlichen Rhythmus in den Zeiten von: Freitag und Samstag 20:00 bis 03:30 Uhr Hierin enthalten sind die gemäß § 4 ArbZG vorgeschriebenen 30 Minuten Ruhepause bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Pausenzeiten werden bei der Vergütung der Leistung nicht berücksichtigt. Die Einsatzzeiten können nach Bedarf und bei rechtzeitiger Absprache mit dem Auftragsnehmer variieren. Die Verlegung zu den jeweiligen Einsatzorten erfolgt mit einem durch den Auftragnehmer zu stellendes Dienstfahrzeug/Dienstfahrrad. Der Auftragnehmer hat beim Auftraggeber hierzu die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken auf Bewohnerparkplätzen, im eingeschränkten Haltverbot/Zone und zum Befahren der Fußgängerzone in der Innenstadt zu beantragen. Aufgabenprofil/Leistungsumfang Die Dienste sind zu den jeweiligen Bewachungszeiten und den durch den Auftraggeber erstellten Vorgaben auszuführen. Da die Kontrollorte sich über den gesamten Innenstadtbereich erstrecken, hat die Verbringung des Kontrollpersonals zu den einzelnen Orten per Dienstfahrzeug/Dienstfahrrad zu erfolgen. Dies ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen und somit Bestandteil des Leistungsumfangs. Durchführung der "City-Streife" mit jeweils 2 Personen in vorab bestimmten Kontrollbereichen. Unter "City-Streife" werden Kontrollgänge im öffentlichen Raum, insbesondere an Brennpunkten, mit folgenden Aufgaben verstanden: Präsenz zeigen (Show of Force) präventive Bürgergespräche mit Hinweisen auf die Rechtsordnung frühzeitige Kontaktaufnahme mit störenden, alkoholisierten, lärmenden, randalierenden oder sonstigen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdenden Personen deeskalierende Maßnahmen vor Ort (im Rahmen der Befugnisse) mahnendes Einwirken und Hinweis auf die drohenden Rechtsfolgen im Bedarfsfall (z. B. bei festgestellten erheblichen Ordnungsverstößen oder Straftaten) Hinzurufen der Polizei

Gegenstand nach CPV

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 35497d5e-4dcf-4fb8-8a9f-57db16a88635.