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Vergabe von Schulbusfahrten für das Schuljahr 2026/2027

Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10/4.1-2026-0371veröffentlicht 20.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 19 Lose · in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate02.09.2026 – 16.07.2027
Lose
19
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gelsenkirchen45888, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (79 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Gewichtung als Zuschlagskriterium, 100 Punkte maximal60 %
  • Gewichtung als Zuschlagskriterium, 100 Punkte maximal40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 16.07.2027
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Vergabe von Schulbusfahrten für das Schuljahr 2026/2027 in insgesamt 19 Losen für den Zeitraum 02.09.2026 (erster Fahrtag) bis 16.07.2027 (letzter Fahrtag).

Gegenstand nach CPV

Lose19 Lose

Alle 19 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fahrten im Pendelverkehr von Gelsenkirchener Schulen zum SPORT-PARADIES
10 Monate–
2
Fahrten im Pendelverkehr von Gelsenkirchener Schulen zum HALLENBAD BUER
10 Monate–
3
Fahrten im Pendelverkehr von Gelsenkirchener Schulen zum HALLENBAD HORST
10 Monate–
4
Beförderung von Schüler/innen verschiedener Gelsenkirchener Schulen zum Sportunterricht in Turnhallen und Lehrschwimmbecken
10 Monate–
5
Beförderung von Schüler/innen verschiedener Gelsenkirchener Schulen zum Sportunterricht in Turnhallen und Lehrschwimmbecken
10 Monate–
6
Beförderung von Schüler/innen verschiedener Gelsenkirchener Schulen zum Sportunterricht in Turnhallen und Lehrschwimmbecken
10 Monate–
7
Beförderung von Schüler/innen verschiedener Gelsenkirchener Schulen zum Sportunterricht in Turnhallen und Lehrschwimmbecken
10 Monate–
8
Beförderung von Schüler/innen verschiedener Gelsenkirchener Schulen zur Jugendverkehrsschule Wanner Straße
10 Monate–
9
Beförderung von Schüler/innen verschiedener Schulen aus dem Raum Gelsenkirchen-Buer und Gelsenkirchen-Horst zur Jugendverkehrsschule Lohmühlenstraße
10 Monate–
10
Beförderung von Schüler/innen aus der Siedlung Katernberger Straße zur Grundschule Fersenbruch 35
10 Monate–
11
Beförderung von geistig behinderten Schüler/innen von den Wohnungen zur Hansaschule, Hansastr. 4 und Caubstr. 25
10 Monate–
12
Beförderung von geistig behinderten Schüler/innen von den Wohnungen zur Albert-Schweitzer-Schule, Albert-Schweitzer-Str. 38 und Außenstelle Horster Str.
10 Monate–
13
Beförderung von Schüler/innen aus Gelsenkirchen-Scholven zur Gemeinschaftsgrundschule Im Brömm 6
10 Monate–
14
Beförderung von Schüler/innen von den Sozialwerk St. Georg Werkstätten gGmbH, Emscherstr. 41 und den Gelsenkirchener Werkstätten, Braukämperstr. 100 zur Albert-Schweitzer-Schule, Albert-Schweitzer-Str.
10 Monate–
15
Beförderung von Schülerinnen und Schülern von den nachstehend genannten Wohnanschriften zur Schule an der Erzbahn, Vandalenstr. 43
10 Monate–
16
Beförderung von Schüler/innen von den nachstehend genannten Wohnanschriften zur Städtischen Förderschule Gecksheide 153
10 Monate–
17
Beförderung von Schüler/innen von den nachstehend genannten Wohnanschriften zur Städtischen Förderschule Bergmannsglückstr. 75
10 Monate–
18
Fahrten im Pendelverkehr zwischen dem Schulgebäude Glückaufschule-Ückendorf, Außenstelle Parkstraße 3 und der Turnhalle Stephanstraße 14
10 Monate–
19
Beförderung von Schüler/innen der Stadt Gelsenkirchen von Lenaustr. 5 und der GGS in der Gräfte, Frankampstr. 45
10 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung als Zuschlagskriterium, 100 Punkte maximalGewichtung (Punkte, genau) 6060 % Gewichtung als Zuschlagskriterium, 100 Punkte maximal
Qualität
Gewichtung als Zuschlagskriterium, 100 Punkte maximalGewichtung (Punkte, genau) 4040 % Gewichtung als Zuschlagskriterium, 100 Punkte maximal

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.09.2026
Vertragsende
16.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängi … ganz lesenNachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYTTM589YL# Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYTTM589YL# Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden. Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt. Die Angebotsdokumente sind bitte in Windows kompatiblen Formaten hochzuladen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben0
2kein Zuschlag angegeben0
3kein Zuschlag angegeben0
4kein Zuschlag angegeben0
5kein Zuschlag angegeben0
6kein Zuschlag angegeben0
7kein Zuschlag angegeben0
8kein Zuschlag angegeben0
9kein Zuschlag angegeben0
10kein Zuschlag angegeben0
11kein Zuschlag angegeben0
12kein Zuschlag angegeben0
13kein Zuschlag angegeben0
14kein Zuschlag angegeben0
15kein Zuschlag angegeben0
16kein Zuschlag angegeben0
17kein Zuschlag angegeben0
18kein Zuschlag angegeben0
19kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

292vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 480f8cea-dc9a-45ea-8591-15d371411d2a.