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Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau einer Klärschlammtrocknungsanlage am MHKW Würzburg für den Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg

Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg · Würzburg, Bayern

Aktenzeichen 80528-2025veröffentlicht 02.05.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.05.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Würzburg97076, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Zweckverband beabsichtigt die Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage am Müllheizkraftwerk (MHKW) in Würzburg. Hierzu soll die Trocknungsanlage energetisch an das MHKW angebunden und in den Anlagenverbund am Standort des MHKW integriert werden. Damit die thermische Verwertung von Klärschlamm nachhaltig möglich ist, muss der Wasseranteil im vorab entwässerten Klärschlamm durch Trocknung verringert werden. Zur Klärung der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit des Projekts hat der Auftraggeber zudem 2023 eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und zwischenzeitlich durchgeführter Markterkundung geht der Auftraggeber der-zeit von einem Investitionsvolumen in Höhe von 30 - 40 EUR Mio. netto aus. Die Inbetriebnahme der Klärschlammtrocknung soll bis Ende Juni 2028 erfolgen. Die Investitionskosten sollen dabei durch den Auftragnehmer vorfinanziert werden und nach Inbetriebnahme durch die vom Auftraggeber vereinnahmten Entgelte über den Abschreibungszeitraum getilgt wer-den. Der Generalübernehmer soll zudem die Generalplanung übernehmen. Davon umfasst sind insbesondere die Leistungen Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung TGA.

Der Auftragnehmer hat bei seiner Leistungserbringung folgende Aspekte zwingend zu berücksichtigten: - Beengte Platzverhältnisse am Standort; - aufgrund der hohen Kapazitätsnachfrage hat der Auftraggeber die Plankapazität gegenüber der Machbarkeitsstudie (50.000 t KS entwässert/a) auf 60.000 t KS entwässert/a erhöht; -Energieeffizienz durch maximale Abwärmenutzung (d.h. Trocknungstemperatur ca. 60 ° C); - Vermeidung von Brüden und jedweder Geruchsentwicklung (Standort liegt im bebauten Gebiet, Entfernung zu reiner Wohnbebauung in Nachbargemeinden ca. 1,5 km).

Es wird darauf hingewiesen, dass es aus Sicht der Vergabestelle angesichts der Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie im Hinblick auf die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren empfehlenswert ist, mit geeigneten Partnern in Form von Bietergemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften oder Nachunternehmerschaften teilzunehmen.

Beschreibung des Loses

Der Zweckverband beabsichtigt die Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage am Müllheizkraftwerk (MHKW) in Würzburg. Hierzu soll die Trocknungsanlage energetisch an das MHKW angebunden und in den Anlagenverbund am Standort des MHKW integriert werden. Damit die thermische Verwertung von Klärschlamm nachhaltig möglich ist, muss der Wasseranteil im vorab entwässerten Klärschlamm durch Trocknung verringert werden. Zur Klärung der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit des Projekts hat der Auftraggeber zudem 2023 eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und zwischenzeitlich durchgeführter Markterkundung geht der Auftraggeber der-zeit von einem Investitionsvolumen in Höhe von 30 - 40 EUR Mio. netto aus. Die Inbetriebnahme der Klärschlammtrocknung soll bis Ende Juni 2028 erfolgen. Die Investitionskosten sollen dabei durch den Auftragnehmer vorfinanziert werden und nach Inbetriebnahme durch die vom Auftraggeber vereinnahmten Entgelte über den Abschreibungszeitraum getilgt wer-den. Der Generalübernehmer soll zudem die Generalplanung übernehmen. Davon umfasst sind insbesondere die Leistungen Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung TGA.

Der Auftragnehmer hat bei seiner Leistungserbringung folgende Aspekte zwingend zu berücksichtigten:

- Beengte Platzverhältnisse am Standort; - aufgrund der hohen Kapazitätsnachfrage hat der Auftraggeber die Plankapazität gegenüber der Machbarkeitsstudie (50.000 t KS entwässert/a) auf 60.000 t KS entwässert/a erhöht; - Energieeffizienz durch maximale Abwärmenutzung (d.h. Trocknungstemperatur ca. 60 ° C); - Vermeidung von Brüden und jedweder Geruchsentwicklung (Standort liegt im bebauten Gebiet, Entfernung zu reiner Wohnbebauung in Nachbargemeinden ca. 1,5 km). Es wird darauf hingewiesen, dass es aus Sicht der Vergabestelle angesichts der Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie im Hinblick auf die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren empfehlenswert ist, mit geeigneten Partnern in Form von Bietergemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften oder Nachunternehmerschaften teilzunehmen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Schriftliches Konzept zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hin-blick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und wie oben dargestellt faktorisiert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: (Zuschlags)Kriterium Nr. 1a) bis c) wird nicht behandelt - 0 Punkte - unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt - durchschnittliche Ausführungen: 2 Punkte - überdurchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "die Herangehensweise bei der Umsetzung der Machbarkeitsstudie" Die Darstellung der Bieter zu diesem Zuschlagskriterium soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, zu bewerten, auf welche Art und Weise der Bieter die Planungs- und Bauaufgabe auf Grundlage der erstellen Machbarkeitsstudie technisch lösen und somit eine gesetzes- und vertragsgerechte Planung und Errichtung sicherstellen will. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "die Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage am MHKW" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: ­- Die beengten Platzverhältnisse am Standort; ­- aufgrund der hohen Kapazitätsnachfrage hat der Auftraggeber die Plankapazität gegenüber der Machbarkeitsstudie (50.000 t KS entwässert/a) auf 60.000 t KS entwässert/a erhöht; ­- Energieeffizienz durch maximale Abwärmenutzung (d.h. Trocknungstemperatur ca. 60 ° C); ­- Vermeidung von Brüden und jedweder Geruchsentwicklung (Standort liegt im bebauten Gebiet, Entfernung zu reiner Wohnbebauung in Nachbargemeinden ca. 1,5 km); ­- die geplante Vorfinanzierung der Baumaßnahme, etwaige Umschuldungen sowie die Honorarvorstellungen sind im Gesamtrahmen der Vorgaben des kommunalen Wirtschaftsrechts darzustellen; dabei sind insbesondere Aspekte der Gebühren- und Umlagefähigkeit zu beleuchten. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "die Qualitätssicherung im Rahmen der Planung" sowie 1 d) "die Herangehensweise bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter in seinem Planungsbereich sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund werden insbesondere Ausführungen im Hinblick auf ­- die Effektivität und Transparenz (methodische Klarheit) ­- die konkrete Herangehensweise …
Qualität
Berufserfahrung des Projektleiters (in Jahren) Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters im Projektmanagement, d.h. Projektsteuerung, -leitung und / oder technische Bauherrnvertretung, oder in der Planung von Projekten der thermischen Behandlung von Klärschlamm oder sonstigen Abfällen. Die Angaben zur Erfahrung werden bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 3 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 3 Jahre bis einschließlich 4 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 6 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 6 Jahren bis einschließlich 8 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 8 Jahren bis einschließlich 10 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 10 Jahren mit 5 Punkten bewertet. Die erzielte Punktzahl wird – je Angebot – mit dem 20 multipliziert, sodass der Bieter maximal 100 Punkte erzielen kann.
Qualität
Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters anzugeben. Es werden nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind (thermische Behandlungsanlagen für Schlämme oder vergleichbar). Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn 1. die Projektleitung / -steuerung und / oder technische Bauherrnvertretung oder die Planung im Bereich der thermischen Behandlung von Klärschlamm oder sonstigen Abfällen mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 in dem Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeit-raum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme: 1 Teilpunkt - im Bereich der thermischen Behandlung von Klärschlamm oder sonstigen Abfällen mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz: 1 Teilpunkt - mit Baukosten (KG 200 - 700) von mind. EUR 20 Mio. (brutto): 1 Teilpunkt - für einen öffentlichen Auftraggeber: 1 Teilpunkt - im laufenden Betrieb: 1 Teilpunkt In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung ein-fließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet: - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte Die erzielte Punktzahl wird – je Angebot – mit dem 40 multipliziert, sodass der Bieter maximal 200 Punkte erzielen kann.
Preis
Preis / Honorarangebot Generalübernehmer Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 75 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 375 Punkte. Die Angaben des Bieters im Preis- / Honorarangebot werden wie folgt bewertet: (a) Pauschale EUR netto Pauschale EUR netto als Grundhonorar (§ 6 Ziff. 1 lit. a Generalübernehmervertrag). (b) Zuschlag in % Zuschlag in % auf tatsächlich anfallende Brutto-Kosten (§ 6 Ziff. 1 lit. c Generalübernehmervertrages), wobei zu Wertungszwecken fiktive Brutto-Kosten in Höhe von 40 Mio. EUR Brutto zu Grunde gelegt werden (Wertungsbetrag = % von 40 Mio. EUR brutto). (c) Stundensatz EUR netto Stundensatz EUR netto für nachlaufende Projektarbeit (§ 6 Ziff. 1 lit. d Generalüber-nehmervertrages), wobei zu Wertungszwecken eine fiktive Stundenanzahl von 30 Stunden zu Grunde gelegt wird (Wertungsbetrag = Stundensatz EUR netto x 30). (d) Konditionen zur Projektfinanzierung über die vereinbarte Laufzeit gem. § 5.2 Generalübernehmervertrages, wobei darauf hingewiesen wird, dass ein vom Bieter angegebener Referenz-Zinssatz (z.B. 3-Monats-Euribor etc.) zu Wertungszwecken in der bei Angebotsabgabe gültigen Höhe eine fiktive vertragliche Laufzeit (vgl. § 11.1 Generalübernehmervertrages) zugrunde gelegt wird. Für die Angebotswertung wird dabei der Referenzzinssatz in der am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen Höhe zu Grunde gelegt.
Preis
Preis / Honorarangebot Generalplaner Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 75 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 375 Punkte. Die Angaben des Bieters im Preis- / Honorarangebot werden wie folgt bewertet: ­- Nettohonorar gemäß § 44 HOAI, welches sich aus der angebotenen Honorarzone, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiv anrechenbaren Kosten (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet ­- Nettohonorar gemäß § 52 HOAI, welches sich aus der angebotenen Honorarzone, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiv anrechenbaren Kosten (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet. ­- Nettohonorar gemäß § 56 HOAI, welches sich aus der angebotenen Honorarzone, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiven anrechenbaren Kosten (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet. - Betrag, welcher sich aus dem Umbau- und Substanzzuschlag auf das Grundhonorar ergibt; - Summe der angebotenen Teilpauschalen für etwaige abgefragten Besonderen Leistungen; - Summe der angebotenen Stundensätze jeweils mit 50 multipliziert; - Betrag, welcher sich aus dem angebotenen Prozentsatz für die Nebenkosten auf die Summe der vorgenannten Honorarbestandteile ergibt.

Eignung11 von 11 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für S … ganz lesenErklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 10.000.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden: 10.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensbezogene Referenz: Leistungsbild Ingenieurbauwerke Der Bewerber hat mindestens eine Referenz seit dem Jahr 2015 für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke einzureichen, welches im Hinblick auf die Anforderungen mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen … ganz lesenUnternehmensbezogene Referenz: Leistungsbild Ingenieurbauwerke Der Bewerber hat mindestens eine Referenz seit dem Jahr 2015 für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke einzureichen, welches im Hinblick auf die Anforderungen mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungsanlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz) mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 15 Mio. zzgl. MwSt. Hierbei müssen mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 43 Abs. 1 HOAI zusammenhängend erbracht worden sein und in dem Zeitraum von 01/2015 bis zur geltenden Teilnahmefrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-) Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum er-folgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass das geforderte Mindestkriterium durch einen entsprechenden Partner nachgewiesen werden kann, insbesondere durch eine Bewerbung als Bietergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe (Nachunternehmerschaft).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensbezogene Referenz: Leistungsbild Technische Ausrüstung Der Bewerber hat mindestens eine Referenz seit dem Jahr 2015 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung einzureichen, welches im Hinblick auf die Anforderungen mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für t … ganz lesenUnternehmensbezogene Referenz: Leistungsbild Technische Ausrüstung Der Bewerber hat mindestens eine Referenz seit dem Jahr 2015 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung einzureichen, welches im Hinblick auf die Anforderungen mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungs-anlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz) mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 15 Mio. zzgl. MwSt. Hierbei müssen mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 51 Abs. 1 HOAI zusammenhängend erbracht worden sein und in dem Zeitraum von 01/2015 bis zur geltenden Teilnahmefrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-) Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum er-folgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass das geforderte Mindestkriterium durch einen entsprechenden Partner nachgewiesen werden kann, insbesondere durch eine Bewerbung als Bietergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe (Nachunternehmerschaft).
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlic … ganz lesenDie Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 5.000.000,00 bis einschließlich EUR 10.000.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 10.000.000,00 bis einschließlich EUR 15.000.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 15.000.000,00 bis einschließlich EUR 20.000.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 20.000.000,00 bis einschließlich EUR 25.000.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 25.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzahl der technischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure … ganz lesenAnzahl der technischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 9 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 12 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 12 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetrieb … ganz lesenAnzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetriebswirte oder ver-gleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 9 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 12 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 12 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter (Bürokaufmann / -f … ganz lesenAnzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Unternehmensbezogene Referenzen als Generalübernehmer (01/2020 bis 12/2024) Zur Bewerberauswahl werden jeweils 3 Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Eine … ganz lesenUnternehmensbezogene Referenzen als Generalübernehmer (01/2020 bis 12/2024) Zur Bewerberauswahl werden jeweils 3 Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und 2. die Baumaßnahme vor dem Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist ab-geschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: • Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme als Generalübernehmer; • mit Generalplanung; • mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 20 Mio. netto; • im Bereich Behandlungsanlagen für Schlämme oder vergleichbar; • im laufenden Betrieb; • für einen öffentlichen Auftraggeber; • mit Projektfinanzierung von mind. EUR 25 Mio. Erfüllt eine Referenz eines dieser sieben Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal 3 wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 21 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgen-der Matrix: ­- 0 bis 3 Teilpunkte: 0 Punkte, ­- 4 bis 7 Teilpunkte: 1 Punkt, ­- 8 bis 11 Teilpunkte: 2 Punkte, ­- 12 bis 15 Teilpunkte: 3 Punkte, ­- 16 bis 18 Teilpunkte: 4 Punkte, und ­- 19 bis 21 Teilpunkte: 5 Punkte.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 10 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eine … ganz lesenDer Antrag ist auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

4.451vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.679 Lose mit Angabe)
319.162 €Zuschlagswert im Median
124.291 € – 974.316 €mittlere Hälfte, 2.489 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e86c1ec9-ca20-49af-aa9a-aae5f47520f4.