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Vergabe von Planungsleistungen für das Bahnhofsumfeld in Bönen

Gemeinde Bönen · Bönen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen n. def.veröffentlicht 12.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 495 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bönen59199, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Qualitätskriterium25 %
  • Qualitätskriterium30 %
  • Preiskriterium45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Verfahren der Gemeinde Bönen zur Vergabe von Planungsleistungen für das Bahnhofsumfeld in Bönen - Objektplanungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerksplanung

Beschreibung des Loses

Durch das Zentrum der Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) führt die Bahnstrecke Unna-Hamm. Im Zuge der sogenannten Generalsanierung Hochleistungsnetz dieser Bahnstrecke wird im Jahr 2028 der zentrale Bahnübergang an der durch das Zentrum verlaufenden Bahnhofstraße geschlossen. Als Ersatz für den Bahnübergang und zur Aufrechterhaltung der Verbindung des östlichen und westlichen Ortszentraums sind im Bahnhofsumfeld die Errichtung einer Personen- und Radfahrerunterführung und räumlich getrennt die Errichtung der Kfz-Unterführung geplant. Die Planungsleistungen für die Unterführungen wurden bereits an Ingenieurbüros vergeben.

Mit der Beseitigung des Bahnübergangs und der Schaffung einer jederzeit durchgängigen Verbindung (Eisenbahnunterführung und Personen- und Radfahrerunterführung) möchte die Auftraggeberin zugleich das Bahnhofsumfeld aufwerten. Insofern sind zahlreiche Einzelmaßnahmen im Umfeld des Bahnhofs Bönen geplant, die in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vergabeverfahren (Anlage 4) detailliert beschrieben sind.

Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen erweisen sich insofern als besonders, als dass sie sich in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in die Planungen der DB InfraGO sowie der Auftraggeberin für die weiteren Einzelmaßnahmen zu integrieren haben.

Für die Planung der in der Leistungsbeschreibung näher dargestellten der Maßnahmen sucht die Auftraggeberin ein Planungsbüro, das

a. auf der Westseite der Bahnstrecke -für die Treppen- und Rampenbauwerke o die Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen und näher bezeichnete Besondere Leistungen) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und o die Leistungsphasen 1 bis 6 (Grundleistungen und näher bezeichnete Besondere Leistungen) für die Tragwerksplanung, -für die optionale Wiedererrichtung des Lärmschutzwalls optional die Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen und näher bezeichnete Besondere Leistungen) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke -für die Anpassung der Verkehrsanlagen im unmittelbaren Umfeld die Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen und näher bezeichnete Besondere Leistungen) für die Objektplanung Verkehrsanlagen und

b. auf der Ostseite der Bahnstrecke für die Verkehrsanlagen des unmittelbaren Bahnhofsvorfeldes zwischen Bahnhofstraße und Rathaus/Lidl die Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen und näher bezeichnete Besondere Leistungen) für die Objektplanung Verkehrsanlagen

erbringt.

Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird jeweils zunächst fest für die Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe 1) erteilt, was nicht für die Planung der Wiedererrichtung des Lärmschutzwalls gilt, die optional anzubieten ist. Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 6 (Stufe 2) sowie – mit Ausnahme der Tragwerksplanung – die Leistungsphasen 7 bis 9 (Stufe 3). Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und/oder 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die optional ausgeschriebene Planungsleistung Wiedererrichtung des Lärmschutzwalls für die Objektplanung Ingenieurbauwerke wird gesondert abgerufen. Auf den gesonderten Abruf dieser optionalen Planungsleistungen finden die vorstehenden Regelungen zur stufenweisen Beauftragung entsprechend Anwendung.

Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, die in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 4 zum Verfahrensbrief) genannten Termine eingehalten werden. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hier-mit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Projektanalyse und Lösungsansätze
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 45Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
w+b ingenieure gmbh, Münster2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung da23ef2f-a0d7-4be2-a3af-ee246bb44889.