Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Planung und Bau des Kindergartenquartiers Kirchenburg als Generalübernehmer
Stadt Weil der Stadt · Weil der Stadt, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 990_2025_KIGAveröffentlicht 17.07.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 10,46 Mio. €
- Laufzeit
- 16 Monate
- 01.07.2026 – 01.11.2027
- Leistungsart
- Bauleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 10,46 Mio. €
- Laufzeit
- 16 Monate01.07.2026 – 01.11.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Weil der Stadt71263, Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Terminkonzept25 %
- Nachbarschaftsverträglichkeit / Betriebssicherheit Kiga Bestand25 %
- Nachhaltigkeit25 %
- Optimierungsvorschläge zur Wirtschaftlichkeit12,5 %
- Personalkonzept12,5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 01.11.2027
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die rechtzeitige, vollständig funktionsfähige, gebrauchstaugliche, betriebsbereite, schlüssel- und bezugsfertige sowie mangelfreie Erstellung eines Gebäudekomplexes bestehend aus: - einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung (3 Ü3-Gruppen, 2 U3 Gruppen) im Erdgeschoss mit ca. 940 m² Nutzfläche, - zwei Wohngebäuden mit insgesamt 23 Wohneinheiten und einer Nutzfläche von ca. 2.000 m², - sowie einem gemeinsamen Untergeschoss mit Tiefgarage mit ca. 745 m² Nutzfläche. Der Generalübernehmer übernimmt dabei auf Grundlage einer bestehenden Planung die weitere Ausführungsplanung ab Leistungsphase 5 gemäß HOAI, einschließlich der Erstellung sämtlicher zur Ausführung notwendigen Planungsunterlagen sowie der vollständigen Bauleistungen bis zur mängelfreien Fertigstellung. Leistungsgegenstand ist die Realisierung sämtlicher hierfür erforderlicher Leistungen der Kostengruppen 200 bis 600 sowie die notwendigen Leistungen aus der Kostengruppe 700 (gemäß DIN 276).
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planung und Bau des Kindergartenquartiers Kirchenburg bestehend aus einem Kindergarten sowie 23 Wohneinheiten in Weil der Stadt Merklingen auf der Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- TerminkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 10Im Kriterium "Terminkonzept" wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Einhaltung des Terminplans, Darstellung der Abwicklung der Planungsleistungen inkl. Ausführungsplanung bis Baubeginn - Darstellung einer realistische Ablaufplanung der Realisierung bis zur Gesamtfertigstellung (ggf. Produktions - und Bauablauf, Eintaktung des Produktionsablaufes von Modulen oder seriell vorgefertigten Elementen) - Einhaltung des Fertigstellungsdatums nach Rahmenterminplan
- Qualität
- Nachbarschaftsverträglichkeit / Betriebssicherheit Kiga BestandGewichtung (Punkte, genau) 10Im Kriterium "Nachbarschaftsverträglichkeit" wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Beschreibung der Maßnahmen zur Minimierung von Lärm- und Staubemissionen - Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung einer möglichst ungehinderten Zugänglichkeit für Anwohner - Angabe von Arbeitszeiten, um die Beeinträchtigungen für Nachbarn zu reduzieren - Angabe von Maßnahmen, um den Betrieb des Bestandskindergartens möglichst lange und möglichst mit wenigen Beeinträchtigungen aufrechtzuerhalten - Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplans, aus dem ersichtlich wird, welche Maßnahmen zum Schutz der Nachbarn und des Kindergartenbetriebs ergriffen werden
- Qualität
- NachhaltigkeitGewichtung (Punkte, genau) 10Im Kriterium "Nachhaltigkeit" wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Erstellung eines zukunftsfähigen Gebäudes unter Berücksichtigung kommender Hitzesommer, des Starkregenschutzes und der Temperaturregulierung - Qualität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit der Fassade und des Daches - sinnvolles Konzept zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes (ggf. kühlende Fassadenbegrünung) - schematische und textliche Darstellung des TGA-Konzeptes ? inkl. Energiekonzept und die Nutzung erneuerbarer Energien (nachhaltige Energieerzeugung) ? inkl. einer effizienten Variante der Wärmeverteilung und Warmwasseraufbereitung - falls möglich: Nachweis über den CO2 Fußabdruck des Gebäudes und seiner Errichtung - Darstellung der Verwendung von regionalen oder umweltverträglichen Baustoffen - Weitere Darstellung andere Ideen, wie eine besondere Nachhaltigkeit/Umweltverträglichkeit nachgewiesen werden kann
- Qualität
- Optimierungsvorschläge zur WirtschaftlichkeitGewichtung (Punkte, genau) 5Im Kriterium "Wirtschaftlichkeit" wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Aufzeigen von Einsparpotenziale der Planung hinsichtlich Material, sowie Material- und Baukosten - Aufzeigen von Einsparpotenzial bei den Betriebskosten des Gebäudes - Eigene Ideen zur Kostenreduktion bei der Planung und Umsetzung, ohne den Charakter der vorliegenden Planung zu tiefgreifend zu verändern
- Qualität
- PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 5Im Kriterium "Personalkonzept" wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Darstellung vorhandener Kapazitäten, eines Organigrams und eventueller Vertretungsregeln - Darstellung vorhandener Qualifikationen des mit Schlüsselpositionen betrauten Personals - Erläuterung, wie im Projekt intern und extern kommuniziert wird, um die reibungslose Abwicklung des Bauvorhabens sicherzustellen - Klare Benennung von Zuständigkeiten
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 01.11.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PMJ6D#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Weisenburger bau GmbH, Karlsruhe | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 4, 71263 Weil der Stadt
- Kontakt
- vergabe-s@
lutzabel.com
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG24 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG24 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG22 Zuschläge
- MOSER GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- W.Müller Bedachungen GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Beck GmbH16 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 21.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Straßenbauarbeiten, Bertoldstraße / MolkestraßeStadt Freiburg i. Br. - VergabemanagementFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6ff96499-a4f4-474d-b394-c8ec9d708d15.