Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitHochbauBauPlanung

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Kreishauses (Bauabschnitt 1) in Künzelsau

Hohenlohekreis · Künzelsau, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/374veröffentlicht 21.05.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 488 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
39 Monate01.04.2026 – 30.06.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis (Pauschalfestpreis und Betriebskosten)50 %
  • Städtebauliche und architektonische Qualität10 %
  • Funktionalität, Erschließung und Raumprogramm15 %
  • Baukonstruktive Qualität4 %
  • Technische Qualität6 %
  • Energie und Nachhaltigkeit5 %
  • Abwicklungskonzept10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 7 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die kombinierte Planung sowie die anschließende Errichtung des neuen Kreishauses (Bauabschnitt 1) in Künzelsau.

Beschreibung des Loses

Der Hohenlohekreis beabsichtigt den Bau des "Kreishauses" als neuen Sitz der Kreisverwaltung in Künzelsau. Der Hohenlohekreis hat hierzu zunächst einen europaweiten Architektenwettbewerb durchgeführt sowie Fachplanungsleistungen sowohl für Bauabschnitt 1 als auch für Bauabschnitt 2 vergeben. Es war beabsichtigt, den Bau des Kreishauses im Wege der Vergabe von Einzelgewerken zu realisieren. Die Kosten für die Realisierung des 1. Bauabschnitts des Kreishauses beliefen sich nach der Kostenschätzung des nach Durchführung des Planungswettbewerbs beauftragten Architekturbüros auf 63,4 Mio. EUR. Nach der mittlerweile vorliegenden Kostenberechnung sind die Kosten auf 71,2 Mio. EUR gestiegen. Der Hohenlohekreis hat vor diesem Hintergrund geprüft, ob die Realisierung des 1. Bauabschnitts des Kreishauses im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu einer größeren Kostensicherheit bei der Realisierung des Kreishauses führen könnte. Der Hohenlohekreis hat hierzu eine strukturierte Markterkundung durchgeführt und ist zu der Feststellung gelangt, dass eine Realisierung innerhalb des seitens des Hohenlohekreises vorgesehenen Kostenrahmens möglich ist. Der Hohenlohekreis hat sich daher entschlossen, die vorgesehene Realisierung des Kreishauses (Bauabschnitt 1) auf Grundlage der im Planungswettbewerb ausgewählten planerischen Lösung nicht weiter zu verfolgen und anstatt dessen die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu vergeben. Um den Bietern möglichst umfassende Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten zu geben, hat die Vergabestelle ferner entschieden, dass die von den bislang beauftragten Planern erarbeiteten Entwurfsplanungen nicht als Orientierungsplanung vorgegeben werden. Die Bieter sind vielmehr frei darin, auch eine grundlegend neue Planung für den verfahrensgegenständlichen 1. Bauabschnitts des Kreishauses auf Grundlage der vorzugebenden Funktionalen Leistungsbeschreibung zu erarbeiten. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind somit Planung sowie die anschließende Errichtung des neuen Kreishauses (Bauabschnitt 1). Mit Durchführung der kombinierten Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet der Hohenlohekreis ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet und insbesondere durch das Know-how der Bieter Einsparpotential generiert. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahme bei gleichzeitiger voller Funktionsfähigkeit des Gebäudes in seiner Nutzung gefunden werden. Der Neubau des Kreishauses umfasst insgesamt eine Raumprogrammfläche von ca. 6.500 m² (ohne Verkehrs- und Technikflächen) und somit eine BGF von ca. 10.400 m². Das Raumprogramm umfasst den Bauabschnitt 1 des Kreishauses und enthält neben üblichen Büroflächen im Backoffice-Bereich auch Bürgerserviceflächen in Frontoffice-Bereichen, Besprechungsräume, eine Cafeteria inkl. Küchenbereich sowie die notwendigen Lager- und Nebenräume inkl. einer Registratur mit Rollregalanlage. Die Backoffice-Bereiche sind in großen Teilen als offene Bürowelten zu konzipieren mit einzelnen Einzelbüros für Leitungspersonal. Das Grundstück für den Neubau befindet sich in zentraler Lage der Stadt Künzelsau. Zukünftig soll der Bereich der B19 (Stuttgarter Straße / Konsul-Uebele-Straße) in Verbindung mit dem Rathaus, dem Kreishaus und dem ZOB den zentralen Stadteingang der Stadt Künzelsau bilden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.570 m². Auf dem verfahrensgegenständlichen Grundstück befindet sich momentan die provisorische Zufahrt des Kauflands, die später wieder zurückgebaut wird. Das aktuelle Kreishaus liegt östlich angrenzend, westlich angrenzend liegt das Grundstück der Talstation der Künzelsauer Bergbahn sowie das Grundstück des Kauflands. Nördlich entsteht ein neues städtisches Parkhaus. Eine neue Stadtachse südlich des Plangebiets verbindet alle neuen und bestehenden Stadtbausteine zu einem städtebaulichen Gesamtkomplex. Interessierte Unternehmen können sich vor Ort oder unter https://kuenzelsau.de/stadtportrait/webcam einen Eindruck über den Zustand des Geländes verschaffen.

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Preis (Pauschalfestpreis und Betriebskosten)50 %
Städtebauliche und architektonische Qualität10 %
Funktionalität, Erschließung und Raumprogramm15 %
Baukonstruktive Qualität4 %
Technische Qualität6 %
Energie und Nachhaltigkeit5 %
Abwicklungskonzept10 %
Preis
Preis (Pauschalfestpreis und Betriebskosten)siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Städtebauliche und architektonische Qualitätsiehe Vergabeunterlagen
Qualität
Funktionalität, Erschließung und Raumprogrammsiehe Vergabeunterlagen
Qualität
Baukonstruktive Qualitätsiehe Vergabeunterlagen
Qualität
Technische Qualitätsiehe Vergabeunterlagen
Qualität
Energie und Nachhaltigkeitsiehe Vergabeunterlagen
Qualität
Abwicklungskonzeptsiehe Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
(1) Für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen sollen durch den Auftraggeber Haushaltsmittel von derzeit höchstens EUR 60,00 Mio. (brutto) bereitgestellt werden. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des … ganz lesen(1) Für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen sollen durch den Auftraggeber Haushaltsmittel von derzeit höchstens EUR 60,00 Mio. (brutto) bereitgestellt werden. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des in diesem Ausschreibungsverfahrens vorzunehmenden Optimierungsprozesses ("Design to Cost-Prozesses") gewährleistet werden, dass die benannte Haushaltsmittelobergrenze Beachtung findet. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden. (2) Für die Abgabe der ersten indikativen Angebote war eine abweichende Gewichtung der Zuschlagskriterien wie folgt vorgesehen (Bewertungsmatrix 1): - Städtebauliche und architektonische Qualität: 15 Punkte, mindestens 9 Punkte - Funktionalität, Erschließung und Raumprogramm: 20 Punkte, mindestens 12 Punkte - Baukonstruktive Qualität: 4 Punkte - Technische Qualität: 6 Punkte - Energie und Nachhaltigkeit: 5 Punkte - Abwicklungskonzept: 10 Punkte Die indikativen Angebote, deren Entwurfsteil im Kriterium "Städtebauliche und architektonische Qualität" mit mindestens 9 Punkten und im Kriterium "Funktionalität, Erschließung und Raumprogramm" mit mindestens 12 Punkten und in Summe aller qualitativen Kriterien mit mindestens 35 Punkten bewertet wurden, werden einer ersten wirtschaftlichen Bewertung unterzogen. Erst nach Erreichen der vorgenannten Mindestpunktzahlen in der Bewertungsmatrix 1 erfolgt die Bewertung des wirtschaftlichen Teils (Bewertungsmatrix 2) anhand folgender Kriterien: - Preis (Pauschalfestpreis und Betriebskosten): 40 Punkte.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMNWY# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMNWY# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ed. Züblin AG, Frankfurt am Main5

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Hohenlohekreis
Anschrift
Allee 17, 74653 Künzelsau
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.880vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.981 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.405 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.456 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29e870f3-c5cf-4f4a-9d8d-350e8893979a.