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vergebenEU-weitHochbauBau

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Ergänzungsbau Grundschule Pliensauschule Esslingen a. N.

Stadt Esslingen · Esslingen am Neckar, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 1208_2024_PSEveröffentlicht 11.12.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 659 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Esslingen.

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  • AussenanlagenStadt Filderstadt Hochbauamt · FilderstadtFrist 03.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
35 Monate01.10.2025 – 09.09.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Ermittlung der Preispunkte60 %
  • Architektur und Funktionalität22 %
  • Energie-/ Haustechnikkonzept und Nachhaltigkeit10 %
  • Terminablauf und -sicherung4 %
  • Team und Organisation4 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Esslingen
    vor 22 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 09.09.2028
    vor 13 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planung und schlüsselfertige Erstellung eines Ergänzungsbaus für eine Grundschule in der Pliensauvorstadt in Esslingen.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Esslingen plant den Ergänzungsbau für die Grundschule Pliensauschule Esslingen a. N. Das Baufeld schließt östlich des Schulhofs an und umfasst die derzeit noch bebauten Grundstücke Weilstraße 17 und 15 sowie Uhlandstraße 18. Für diese wird im Vorfeld zum geplanten Bauvorhaben von Seiten des AG die Baufreiheit hergestellt. Da die Stadt Esslingen zum aktuellen Zeitpunkt des Verfahrens vor dem sozialpolitischen Hintergrund die Auflösung von funktionierendem Wohnraum im Gebäude Uhlandstraße 18 prüft, besteht noch keine Klarheit darüber, ob die favorisierte Variante der Gebäudeanordnung in Nord-Süd-Ausrichtung, entlang der Uhlandstraße, realisiert werden kann. Aus diesem Grund ist seitens des AN eine Optionsvariante auszuarbeiten, welche die Gebäudeausrichtung entlang einer Ost-West-Achse, parallel zur Weilstraße vorsieht. Der AG beabsichtigt eine Entscheidung zugunsten einer Variante zum Ende des Teilnahmewettbewerbs zu forcieren. Der Stadt Esslingen steht für das ausgeschriebene Vorhaben derzeit ein vom Gemeinderat gewährtes Budget von maximal 10 Mio. Euro zur Verfügung. Es wird gebeten, dies bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Ermittlung der PreispunkteGewichtung (Punkte, genau) 60Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Leistungsverzeichnis angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme erhält 60 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die beim (mindestens) 1,5-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 1,5-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P). Beispiel: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Angebotssumme beläuft sich auf EUR 7,6 Mio. Das nächstteurere beträgt EUR 8,3 Mio. Das teuerste Angebot beläuft sich auf EUR 11,6 Mio. Das niedrigste Angebot (EUR 7,6 Mio.) erhält 60 Punkte. Das nächste hier beschriebene Angebot (EUR 8,3 Mio.) würde 48,947 Punkte erhalten. Alle Angebote mit einem Wert von EUR 11,4 Mio. und mehr (=7,6 Mio x 1,5) erhalten 0 Punkte.
Qualität
Architektur und FunktionalitätGewichtung (Punkte, genau) 22Der Bieter soll mit seinem Entwurf eine standortadäquate, städtebauliche Einbindung erreichen. Die Vermittlung zwischen der nachbarschaftlichen Wohnbebauung und den großmaßstäblichen Baukörpern der Schule soll durch den Entwurf hergestellt werden. Im Dialog mit dem Bestand soll ein neuer Baustein entstehen, der eine gute Anbindung zu den bestehenden Baukörpern aufweist, durch die Einrahmung der Schulhoffläche eine campus-ähnliche Situation schafft und gleichzeitig eine eigene Identität aufweist. Die Qualität der äußeren Erschließung und Orientierung, die Gestaltung der Eingangssituation und Einbindung der bestehenden Verkehrswege insbesondere im Schulhofbereich sind Bestandteil der Bewertung. Im Zuge der Planung sind ganzheitliche und gewerkeübergreifende Lösungen zu erarbeiten. Dazu zählt auch die technische und energetische Gebäudeversorgung hinsichtlich der bestehenden Grundstückssituation, Gebäudeausrichtung und Erschließung. Der Auftraggeber erwartet eine qualitätsvolle Gestaltung im Inneren des Gebäu-des sowie in Bezug auf die äußere Gestaltung und Formgebung. Letzteres wird in Bezug auf die Ausbildung des Baukörpers, die Strukturierung der Fassade und deren Gestaltungsvariabilität betrachtet. Die innenräumliche Zonierung und Positionierung müssen eine sinnvolle Raumabfolge ergeben und den Nutzerbedarfen Rechnung tragen. Die im Raumprogramm vorgegebenen Flächen sind herzustellen. Eingang in die Bewertung findet ebenfalls eine wirtschaftliche Bauweise in Bezug auf das Verhältnis von Nutzfläche zu BGF. Die Qualität der Hauptkonstruktion und das Materialkonzept werden hinsichtlich ihrer Haltbarkeit und in Bezug auf deren bau-physikalische Eigenschaften betrachtet.
Qualität
Energie-/ Haustechnikkonzept und NachhaltigkeitGewichtung (Punkte, genau) 10Der Auftraggeber erwartet städtebaulich und gestalterisch anspruchsvolle Entwürfe, die auf den Prinzipien des energieoptimierten und nachhaltigen Bauens basieren und die Anforderungen des Kriteriensystems "Nachhaltiges Bauen in Baden-Württemberg" (NBBW) erfüllen. Aspekte wie Ressourcenschonung, Anwendung energieeffizienter Systeme, eine Energieerzeugung auf Grundlage erneuerbarer Energien und Zeiteffizienz in puncto Abwicklung des Bauablaufs stehen ins-besondere im Fokus. Es wird eine Lösung erwartet, welche einen effizienten Temperaturhaushalt und ein optimales Raumklima aufzeigt. Dabei wird Wert gelegt auf Lösungen zu einem sinnvollen Umgang mit dem Energiebedarf von Heizung und Kälte, mit dem Ziel den thermischen Komfort zu erhöhen als auch den Energieverbrauch / CO2-Ausstoß zu reduzieren. Wichtiger Teilaspekt ist eine effiziente und optimierte Wartungsmöglichkeit der konstruktiven als auch technischen Anlagen. Das Konzept muss die Anforderungen des derzeit gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen und im Falle von Gesetzesänderungen ist dieses weiterzuentwickeln. Zusätzlich sollen die mit dem Konzept erreichbaren Energieeffizienzstandards dargestellt dargestellt werden und Möglichkeiten auf-gezeigt werden, wie diese erreicht werden können. In der Beschreibung zum Entwurfskonzept soll darauf eingegangen werden, wie Schadstoffe vermieden werden können, wie die Nutzung von Tageslicht integriert werden kann, wie eine langlebige Konstruktion sicherzustellen ist sowie die Maximierung des PV-Flächenanteils und die Möglichkeit von begrünten Flächen Ein-gang finden können. In den Ausführungen soll der ökologische Ansatz der Gebäudeherstellung, Nutzung und Entsorgung dargelegt werden. Welche Maßnahmen bestehen, um Transportwege über den Lebenszyklus betrachtet möglichst gering zu halten? Wie kann sichergestellt wer-den, dass Baumaterialien möglichst klimagerecht eingesetzt werden (Zertifizierungen von Holz, Zertifizierungen von Be-ton, klimafreundliche Dämmstoffe etc.)? Lässt es die vorgesehene Konstruktion zu, ressourcenschonend rückgebaut zu wer-den? Sind die einzelnen Bestandteile sortenrein trennbar und erfüllen diese ein hohes Maß an Recyclingfähigkeit? Der Entwurf soll durch die Auswahl der Baustoffe und die energetische Konzeption im Ergebnis ein gutes Verhältnis zwischen Investitions- und Betriebskosten aufweisen.
Qualität
Terminablauf und -sicherungGewichtung (Punkte, genau) 4Der Auftraggeber fordert die konzeptionelle Darlegung, wie die Komplexität der Bauaufgabe in der Planung, Arbeitsvorbereitung, Vorfertigung und Ausführung um-gesetzt wird. Die Aufgabe der Bieter ist es Lösungen für den Planungs-, Produktions- und Bauablauf sowie die Bauabfolge zu erarbeiten. Der Auftraggeber erwartet eine schlüssige Darstellung des Planungs-, Produktions- und Bauablaufs sowie Bauabfolge, die die Rahmentermine einhält. Eine schematische Darstellung des Bauablaufs, der die Planung integriert und diese gleichzeitig nach dem Bauprozess in übersichtliche Pakete gliedert, die Überschneidungen von Planung/Bau darstellt und aufzeigt sowie die Prüfzeiten des AGs berücksichtigt und realisierbar macht, wird positiv gewertet. Der Bieter soll darlegen, wie die Qualität der Ausführung bei Einhaltung der Geometrie ständig überwacht und so sicher-gestellt wird. Ebenso zu berücksichtigen sind Qualitätsbegehungen mit dem AG zur Prüfung der Qualität an Schlüsselstellen (repräsentative Bereiche). Die Leistungen erfolgen im Umfeld des normalen Schulbetriebs. Daher soll der Bieter darstellen, wie er mit etwaigen Einwirkungen auf den Schulbetrieb und etwaige damit zusammenhängende Gefahren am Baufeld und den Zufahrtstraßen um-gehen will. Das Konzept wird umso besser bewertet, je geringer die Einwirkungen sind und je überzeugender der Bieter dar-stellen kann, dass er Gefahren voraus-schauend entgegenwirkt. Hierzu ist die Planung der Baustelleneinrichtung und der Baulogistik zu entwerfen. Der AG erwartet eine möglichst genaue Erläuterung der Umsetzung der Sicherheit der Baustelle, unter Berücksichtigung auch des Lieferkettenmanagements sowie der Anlieferlogistik. Je schlüssiger der AG darstellt, dass die Sicherheit der Baustelle gewährleistet wird, desto besser wird sein Konzept bewertet. Dabei sind Angaben bspw. Zugangskontrollen, Zugangsregelungen, Bewachung während der Arbeitszeiten und nach Feierabend zu machen. Mit den optimierten Planungs- und Bauabläufen sollen auch die damit zusammenhängenden Nachteile und Risiken in dem Konzept dargestellt werden, ebenso das Vorgehen bei der Planung des Bieters, wie er mit diesen umgeht.
Qualität
Team und OrganisationGewichtung (Punkte, genau) 4Das auftragsbezogene Konzept hat in Textform darzustellen, welche organisatorischen Dispositionen vom Bieter im Auftragsfall zur Umsetzung der vorliegend ausgeschriebenen Leistung getroffen wer-den. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat auf folgende Aspekte einzugehen: Organigramm des Bieters: Interne Projektorganisation des Bieters (inklusive Subunternehmer / Mitglieder einer Bietergemeinschaft) in Form eines Organigramms, mit Angabe der Zuständigkeiten, Funktionen, Namen der Mitarbeiter (inkl. Vertretung), bezogen auf die einzelnen Beauftragungsblöcke. Dabei soll der Bieter eine schnittstellenarme und klare Organisation darstellen. Konzept für Projektstartphase: Darstellung des Planungsablaufs mit Terminkonzept unter Berücksichtigung der internen und externen Planungsleistungen. Die Vergabestelle erwartet ein schlüssiges Konzept, wie am besten der Austausch der Vertragspartner und die Herangehensweise erfolgen soll. Bei der Darstellung der Projektstartphase soll insbesondere eine Auseinandersetzung mit der vorliegenden Zielplanung erfolgen, die einen Rahmen und eine Orientierung bietet. Dabei erwartet der Auftraggeber, auch über den Rahmen hinausgehend, eine Darstellung der Chancen und Risiken sowie Vor- und Nachteilen bei der Umsetzung dieser Zielplanung. Die Bieter sollen in groben Zügen (und ggfls. mit Skizzen) erläutern, mit welchen Maßnahmen etwaig von ihnen erkannte Risiken und/oder Nachteile der Zielplanung entgegengewirkt werden kann und zu welchen Konsequenzen (in Bezug auf Kosten, Qualitäten, Zeit, Betrieb) dies führen kann. Für den Auftraggeber ist es wichtig, dass der vom Auftragnehmer eingesetzte Gesamtprojektleiter über eine solche Qualifikation und Erfahrung verfügt, dass er die Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugebenden Fertigstellungstermin sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird (Zielvorstellung des Auftraggebers). Bewertet wird daher auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen die Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie der Fachprojektleiter. Hierbei wird bewertet, inwieweit diese Eigenschaften (Qualifikation und Erfahrung) Gewähr dafür bieten, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall die beschriebenen Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugebenden Fertigstellungstermin einhalten sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird. Der Bieter/die Bietergemeinschaft soll Unterlagen vorlegen, aus denen die (Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters und der Fachprojektleiter beurteilt werden kann. Erforderlich ist eine Erfahrung in berufsspezifischer Tätigkeit bei vergleichbaren Projekten von mindestens 10 Jahre.

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Die Befähigung zur Berufsausübung ist nicht mit der Interessenbekundung aufgrund der vorliegenden Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb (Verfahrensstufe 1), sondern erst mit der Interessenbestätigung im Teilnahmeantrag (Verfahrensstufe 2) nachzuweisen. Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch … ganz lesenDie Befähigung zur Berufsausübung ist nicht mit der Interessenbekundung aufgrund der vorliegenden Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb (Verfahrensstufe 1), sondern erst mit der Interessenbestätigung im Teilnahmeantrag (Verfahrensstufe 2) nachzuweisen. Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber oder Bewerber, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit ihrem Teilnahmeantrag (auf Basis des zur Verfahrensstufe 2 bereitgestellten Formularsatzes) einreichen: Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung: 1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen und Eigenerklärungen zu Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) sind abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Detaillierte Angaben zu den Verfahrensstufen und den jeweiligen Anforderungen/Bedingungen sind diesem Verfahrensleitfaden (Abschnitt II.) zu entnehmen.
Kriterium
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Ve … ganz lesenNachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden. Die Versicherungssumme muss mindestens zwei Mal jährlich zur Verfügung stehen. Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zum Nachweis der Versicherung genügt auch eine Eigenerklärung, dass die geforderte Versicherung mit den geforderten Deckungssummen besteht.
Kriterium
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" und "schlüsselfertiger Bau";
Kriterium
Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG, § 21 des SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen. Verpflichtungserklärung, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) eingehalten werden.
Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) Jahren ersichtlich sind. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen". Bei einer Bewerbe … ganz lesenEigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) Jahren ersichtlich sind. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen". Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Kriterium
Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Projektbezeichnung, - Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Mailadresse und Telefonnummer, - kurze Beschreibung des Projekts inklusive Gebäudeart, - Angabe zur Bauweise, insbesondere zu Raummodul-/Systembauweise, - Angaben zum … ganz lesenFolgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Projektbezeichnung, - Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Mailadresse und Telefonnummer, - kurze Beschreibung des Projekts inklusive Gebäudeart, - Angabe zur Bauweise, insbesondere zu Raummodul-/Systembauweise, - Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen, - Angaben zum Projektvolumen (KG 200-700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) und zur beauftragten Leistung (Gesamtauftragssumme, brutto) sowie Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsbeginn und -ende), jeweils bezogen auf die Planungs- und Bauleistung und zum Zeitpunkt der Abnahme, - Angaben zu den anrechenbaren Kosten (KG 200-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung). Es müssen mindestens vorgelegt werden: Referenz 1: Bauleistung Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau allgemein" mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 4 Mio. brutto (KG 200 ? 400 nach DIN 276) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Inbetriebnahme/Fertigstellung muss nach dem 01.01.2019 erfolgt sein. Referenz 2: Planungsleistung Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Planungsleistungen im Bereich "Objektplanung Gebäude und Innenräume" von mindestens Leistungsphase 2 bis 5 HOAI im Bereich "Schulbauten/Bildungseinrichtungen" (z.B. allgemeinbildende Schulen, berufliche Schulen, Hochschulen) mit planungsrelevanten Baukosten von mindestens EUR 4 Mio. brutto (KG 200 ? 400 nach DIN 276). Die Inbetriebnahme/Fertigstellung muss nach dem 01.01.2019 erfolgt sein. Erforderlich ist, dass Gegenstand des Auftrags Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung ab Leistungsphase. 2 bis mindestens Leistungsphase 5 waren. Beide Referenzarten dürfen nicht mit einer einzigen Referenz abgedeckt werden. Sollte der Bieter / die Bietergemeinschaft für ihre Ausführung weitere Vordrucke benötigen, ist das Formblatt entsprechend zu duplizieren. Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen für "Schüsselfertiger Bau" und "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" sind nicht gewünscht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
09.09.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5H6R Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber fünf Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A). Obj … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5H6R Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber fünf Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Die Bewertung erfolgt folgendermaßen: Kriterium Gebäudeart a) Gegenstand der Referenz war ein Universitätsgebäude 1 Punkt b) Gegenstand der Referenz war eine berufliche Schule 2 Punkte c) Gegenstand der Referenz war eine allgemeinbildende Schule 3 Punkte Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden. Kriterium Auftragswert des Referenzgebäudes brutto (KG 200 ? 700 nach DIN 276, ohne KG 600) Bauvolumen a) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) 5-7 Mio. EUR brutto 1 Punkte b) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) zwischen 7,0 Mio. EUR und 9,0 Mio. brutto 2 Punkte c) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) > 9,0 Mio. EUR brutto 3 Punkte Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden. Kriterium Auftragswert des Referenzgebäudes brutto (KG 200 - 400 nach DIN 276) Planungsvolumen a) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 400 nach DIN 276) 5-7 Mio. EUR brutto 1 Punkte b) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 400 nach DIN 276) zwischen 7,0 Mio. EUR und 9,0 Mio. brutto 2 Punkte c) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 400 nach DIN 276) > 9,0 Mio. EUR brutto 3 Punkte Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden. Insgesamt können maximal 27 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorlegen kann.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.880vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.981 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.405 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.456 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b5e26c58-aecf-4bd4-ac14-b405b486b707.