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Vergabe von Lieferungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Einführung und Integration eines Gebührenveranlagungssystems

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn · Heilbronn, Baden-Württemberg

Aktenzeichen #1veröffentlicht 15.11.2023LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebotsfristseit 1055 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heilbronn74072, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 35 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 10 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn schreibt Lieferungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Einführung und Integration eines Gebührenveranlagungssystems aus.

Bedingungen

Zuschlag9 von 9 angegeben

Preis
Quantitatives Zuschlagskriterium
Qualität
Konzept zur angebotenen Softwarelösung inklusive Hardwareanforderungen
Qualität
Umsetzungskonzept
Qualität
Migrationskonzept
Qualität
Test- und Qualitätssicherungskonzept
Qualität
Schulungs-Konzept
Qualität
Go-Live-Konzept
Qualität
Konzept zur Bedarfserhebung
Qualität
Konzept zur Softwarepflege (Wartung & Service)

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Vorbemerkung: Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beizubringen. Ein Bewerber kann sich zum … ganz lesenVorbemerkung: Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beizubringen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 3) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 4) Eigenerklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) 5) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: 6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, 7) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister, 8) die Gewerbeanmeldung
Kriterium
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 2) Eigenerklärung, dass eine Betriebs-, Produkt- … ganz lesenDie Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 2) Eigenerklärung, dass eine Betriebs-, Produkt- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für IT-Unternehmen mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1,5 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: 3) die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte der Jahre 2020, 2021 und 2022 4) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind 5) Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Produkt- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter im Gesamtunternehmen sowie im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, in den vergangenen drei … ganz lesenDie Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter im Gesamtunternehmen sowie im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2) Verbindliche Benennung des vorgesehenen Projektleiters zzgl. Angaben zum Fachlebenslauf einschließlich der durchgeführten Schulungsmaßnahmen und der bearbeiteten Projekte (mit Funktion und Projektlaufzeit) sowie Angabe der Anzahl der fakturierten Tage in den zurückliegenden drei Geschäftsjahren 3) Eigenerklärung zum Vorliegen folgender Referenzen: - Mindestens eine Referenz für die Einführung, die Migration oder das Customizing einer Abfallgebührenveranlagungssoftware innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags - Mindestens eine Referenz für das erfolgreiche Projektmanagement eines im Hinblick auf die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, die Systemlandschaft und die Laufzeit vergleichbaren Projektes des vorgesehenen Projektleiters innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Referenzen innerhalb einer gesetzten Frist zu benennen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers einschl. Ansprechpartner, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungsinhaltes/-umfangs, des Leistungszeitraums/der Projektzeit, dem Projektstatus [laufend, abgeschlossen, erfolgreicher Wirkbetrieb] sowie der Anzahl der vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter). Bei Bietergemeinschaften sind die Referenzen nur einmal beizubringen. 4) Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine Referenz (innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags) für den Betrieb des vorgesehenen Softwareprodukts mit mindestens folgenden Funktionen verfügt: - Behälterverwaltung - Behälteraufträge (Restmüll, Biomüll) inkl. Auftragsstatusverfolgung - Auswertung von Telematikdaten - Reklamationen inkl. Auftragsstatusverfolgung - Benutzerdefinierte Erstellung von Reports - Unterstützung arbeitsteiliger Abläufe über benutzerdefinierte Workflows - Gebühren- und Entgeltveranlagung für Abfallgebühren (Jahresgebühren, Leistungsgebühren) sowie Abrechnung von fakultativen Leistungen (z.B. Sperrmüllgebühr) - Online-Dienste Der Nachweis kann durch den Nachweis eines Referenzprojektes, das den Funktionsumfang vollständig abdeckt oder durch den Nachweis mehrerer Referenzprojekte, die kumuliert den vorstehenden Funktionsumfang abdecken, erfolgen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist, die Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers einschl. Ansprechpartner, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungsinhaltes/-umfangs) zu benennen. 5) Eigenerklärung, dass das vorgesehene Softwareprodukt einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb im Hinblick auf Datenorganisation, Datenstruktur und Verarbeitungsregeln sicherstellt. Hierzu ist auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer vergleichbaren Institution über die Prüfung und Freigabe des vorgesehenen Softwareprodukts in Bezug auf die geltenden Vorschriften der Rechnungslegung vorzulegen.
Kriterium
Anzahl der Mitarbeiter mit nachgewiesener Kompetenz bei der Einführung von Gebührenveranlagungssystemen (1 Punkt pro Mitarbeiter - maximal 10 Punkte)
Kriterium
Anzahl der insgesamt durchgeführten Projekte mit Installationen des vorgesehenen Softwarepaketes innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags (Status "erfolgreicher Wirkbetrieb" (10 Punkte pro Referenz), "abgeschlossen" (5 Punkte pro Referenz), "laufend" (2 Punkte pro Referenz) - maximal 100 Punkte)
Kriterium
Anzahl persönlicher Referenzen (Projekte mit Installationen des vorgesehenen Softwarepaketes) des verbindlich benannten Projektleiters innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags (Status "erfolgreicher Wirkbetrieb" (10 Punkte pro Referenz), "abgeschlossen" (5 Punkte pro Referenz), "laufend" (2 Punkte pro Referenz) - maximal 100 Punkte)
Kriterium
Anzahl persönlicher Referenzen (Projekte mit Installationen des vorgesehenen Softwarepaketes) jedes weiteren verbindlich benannten Projektmitarbeiters mit Angabe der Funktion innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags (Status "erfolgreicher Wirkbetrieb" (2 Punkte pro Referenz), "abgeschlossen" (1 Punkt pro Referenz), "laufend" (0,5 Punkte pro Referenz) - maximal 10 Punkte)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen, von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen, hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der Brutto-Auftragssumme für die gesamte Vertragslaufzeit.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Erstellung eines Gesamtsystems für die Abfallgebührenveranlagung im Landkreis Heilbronn. Das Gebührenveranlagungssystem als zentrales Element für die Abwicklung der abfallwirtschaftlichen Leistungen dient der: - Abwicklung des gesamten Prozesses der Gebührenve … ganz lesenDer zu vergebende Auftrag umfasst die Erstellung eines Gesamtsystems für die Abfallgebührenveranlagung im Landkreis Heilbronn. Das Gebührenveranlagungssystem als zentrales Element für die Abwicklung der abfallwirtschaftlichen Leistungen dient der: - Abwicklung des gesamten Prozesses der Gebührenveranlagung o Erstellung von Gebührenbescheiden o Erhebung und Erfassung der hierfür erforderlichen Informationen (insb. Einwohnermeldedaten, Behälter- und Auftragsdaten) o Veranlagung von Gebühren o Fakturierung von Entgelten o Anbindung an ein auftraggeberseits gestelltes Archivsystem - Abwicklung von Aufträgen o behälterbezogene Aufträge (Gestellung, Abzug, Tausch, Reparatur, Ausrüstung Behälterschloss) o Aufträge für Abrufsammlungen (Sperrmüll, Altholz, etc.) o Aufträge zur Containerabfuhr (u.a. an Entsorgungszentren, Recyclinghöfen, Häckselplätzen) [optional] o Reklamationsaufträge (nicht oder nicht anforderungsentsprechend erbrachte Leistungen) - Interaktion mit den Bürgen/Kunden (Online-Kundenportal) Eine wesentliche Besonderheit für das Veranlagungssystem ist, dass die bestehenden Daten (u.a. Grundstückeigentümer) zu integrieren sind und dass das heutige System des Landkreises eine gewisse Zeit parallel betrieben wird. Das Gebührenveranlagungssystem stellt zudem eine wichtige Grundlage für die notwendige Bedarfserhebung (Abfrage der künftig gewünschten, durch den Land-kreis zu stellenden Abfallbehälter, Abfrage zur Eigenkompostierung, Abfrage von sogenannten Behältergemeinschaften usw.) dar. Die auszuschreibende Leistung umfasst die folgenden Leistungen: - Lieferung eines Softwaresystems inkl. aller dazugehörigen Zugriffslizenzen - Anbindung / Schnittstellen zu Vorsystemen o Einwohnermeldewesen o Gewerbedaten o Gebührenveranlagungssystem (alt) [Übernahme Grundstückseigentümer, Gewerbe, Anzahl Einwohner, Gläubiger-ID bei vorhandenen SEPA-Mandaten] - Anbindung / Schnittstellen zu nachgelagerten Systemen des Landkreises o Rechnungswesen o Gebührenbeitreibung (Vollstreckung, Mahnwesen) - Anbindung / Schnittstellen zu operativ tätigen Unternehmen / Bereichen o Ident-System der Entsorger (Telematiksystem, Leerungsdaten, Geopositionsdaten etc.) o Behältererstverteilung - Einführung, Migration und Customizing o Vorlage eines detaillierten Feinkonzeptes für die Durchführung der Leistungen o Installation des Systems auf der Hardware des Auftraggebers o Customizing des Systems o Migration von Altdaten - Weitere Leistungsbestandteile o Erstellung und Umsetzung eines Rollen- und Berechtigungskonzeptes o Schulung von Mitarbeitern in der Anwendung (Key-User), Administration und im Customizing der Anwendungen o Produktivsetzung des Systems einschließlich der Durchführung von Tests o Go-Live-Support o Systemservice inkl. Pflege- und Wartungsleistungen o Unterstützung bei der Bedarfsabfrage zur Erfassung und Qualitätssicherung der Stammdaten der Anschlusspflichtigen (u.a. Anzahl und Größe von Rest- und Bioabfallbehälter, SEPA-Mandate, Behältergemeinschaften)
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJHD0D Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung inner … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YHJHD0D Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist für die Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer vorzulegen, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird. Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfall gemeinsam neben dem Bewerber für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn
Anschrift
Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

186vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (129 Lose mit Angabe)
361.200 €Zuschlagswert im Median
261.780 € – 723.140 €mittlere Hälfte, 43 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8649af7a-21a7-4eb4-86ad-0e53673528e0.