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Vergabe von Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau der Kläranlage und Neuordnung der Abwasserbeseitigung des Marktes Wildflecken

Markt Wildflecken · Wildflecken

Aktenzeichen 19375-2023veröffentlicht 24.02.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wildflecken
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.mainpost.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Aktuell betreibt der Markt Wildflecken zwei Kläranlagen: - eine Tropfkörperanlage im Ortsteil (OT) Wildflecken zur Entwässerung der Ortsteile Oberwildflecken, Wildflecken und der Rhönkaserne; - eine Teichkläranlage im OT Oberbach zur Entwässerung des Ortsteils Oberbach. Im Zuge des Radwegbaus auf der ehemaligen Bahntrasse, wurde eine Abwasserdruckleitung von Wildflecken nach Oberbach verlegt. Diese Druckleitung ist fertig, jedoch noch nicht in Betrieb. Es ist nun geplant, dass eine gemeinsame Kläranlage für alle Ortsteile im OT Oberbach errichtet wird. Die Abwasserdruckleitung dient zukünftig dem Transport der Abwässer der OT Wildflecken, Oberwildflecken und der Rhönkaserne bis zur neuen Anlage im OT Oberbach. Folgende Neubauten sind geplant: - Abwasserpumpwerk in Wildflecken; - Verbindung mittels Druckleitung vom Abwasserpumpwerk zur bereits bestehenden Abwasserdruckleitung; - Anschluss der Druckleitung im OT Oberbach an das Ortsnetz (Hauptsammler); - ggf. Rückhaltebecken vor der neuen Kläranlage in Oberbach; - Neubau der Kläranlage in Oberbach inkl. aller Außenlagen und Betriebsgebäude (im Betrieb à KA Wfl bleibt während Bau im Betrieb und in Oberbach wird ein Teich stillgelegt und hier entsteht das Baufeld für die neue Kläranlage); - im Anschluss wird die Kläranlage in Wildflecken außerbetrieb genommen und zurückgebaut; - die Teiche in Oberbach werden renaturiert. Die Baukosten für die o.g. Einzelvorhaben im Zuge des Neubaus werden aktuell auf rd. 12 Mio. € brutto und die Ingenieurkosten auf rd. 1,3 Mio. € brutto geschätzt. Im Zeitpunkt der Ausschreibung befindet sich die Maßnahme in der Entwurfsplanung (HOAI-Leistungsphase 3). Der Bauantrag soll spätestens im Herbst 2024 eingereicht werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf folgende Zuschlags(unter)kriterien darzustellen: - die Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Neubau der Kläranlage und der Neuordnung der Abwasserbeseitigung (0 bis 3 Punkte mit Faktor 40); - die Herangehensweise bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine (0 bis 3 Punkte mit Faktor 40); - die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen (0 bis 3 Punkte mit Faktor 20). Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hin-blick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden auf Basis der folgenden Matrix vergeben: - Kriterium wird nicht behandelt: 0 Punkte; - unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt; - durchschnittliche Ausführungen: 2 Punkte; - überdurchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte.
Preis
Das Honorar wird mit folgenden Parametern abgefragt und jeweils wie folgt bewertet: 1. Pauschale EUR netto als Grundhonorar (§ 6 Ziff. 1 lit. a Geschäftsbesorgungsvertrag). Das niedrigste Angebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 45 faktoriert. 2. Zuschlag in % auf tatsächlich anfallende Brutto-Kosten (§ 6 Ziff. 1 lit. c Geschäftsbesorgungsvertrag), wobei zu Wertungszwecken fiktive Brutto-Kosten in Höhe von 12 Mio. EUR brutto zu Grunde gelegt werden (Wertungsbetrag = % von 12 Mio. EUR brutto). Das niedrigste Angebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 20 faktoriert. 3. Stundensatz EUR netto für nachlaufende Projektarbeit (§ 6 Ziff. 1 lit. d Geschäftsbesor-gungsvertrag), wobei zu Wertungszwecken eine fiktive Stundenanzahl von 30 Stunden zu Grunde gelegt wird (Wertungsbetrag = Stundensatz EUR netto x 30). Das niedrigste Angebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 15 faktoriert.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
(1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweil … ganz lesen(1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: - Personenschäden: 3.000.000 EUR; - Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. (2) Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. b) VOB/A, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. (3) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2021, 2022, 2023) gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten), d.h. Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR Mio. 1 mit 0 Punkte (0 P.), mehr als EUR Mio. 1 bis einschließlich EUR Mio. 3 mit (1 P.), mehr als EUR Mio. 3 bis einschließlich EUR Mio. 5 mit 2 Punkte (2 P.), mehr als EUR Mio. 5 bis einschließlich EUR Mio. 7,5 mit 3 Punkte (3 P.), mehr als EUR Mio. 7,5 bis einschließlich EUR Mio. 10 mit 4 Punkte (4 P.), und mehr als EUR Mio. 10 mit 5 Punkte (5 P.) bewertet.
Kriterium
(1) Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise gem. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A. Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen. (2) … ganz lesen(1) Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise gem. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A. Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen. (2) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten); (3) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten); (4) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten). Die Auswahlkriterien unter Ziff. (2) bis (4) werden jeweils wie folgt bewertet: Bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P.; (5) Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A: - im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Nachweis bspw. durch Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens); - bei der Eignungsleihe der beruflichen Kapazität eines anderen Unternehmens hat der Bewerber das andere Unternehmen zugleich als Unterauftragnehmer anzugeben und einzusetzen; - bei der Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen Kapazität eines anderen Unternehmens wird die Zurverfügungstellung des Eignungskriteriums in Form einer gemeinsamen (=gesamtschuldnerische) Haftung im Sinne des § 6d EU Abs. 2 VOB/A durch das vorgenannte Unternehmen verlangt; auf Anforderung des Auftraggebers hat der Bewerber eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe besteht. (6) Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. i VOB/A; (7) Fünf Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (60fach) über vergleichbare Baumaßnahmen, wenn der Baubeginn frühestens im Jahre 2014 erfolgt ist und die Maßnahme bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist abgeschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist (Auswahlkriterium - max. 300 von 500 Punkten). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend fünf Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: - Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme; - mit Baukosten (KGR 100 - 700) von mind. EUR 10 Mio. netto; - im Bereich Kläranlagen und / oder Leitungsbau für Abwasserbeseitigung / Wasserversorgung oder vergleichbar; - für einen öffentlichen Auftraggeber; - unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen; - mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. EUR 10 Mio. netto. Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die fünf wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 10 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlag beauftragt der Auftraggeber die Leistungsstufe 1, die aus Projektsteuerungsleistungen gem. Leistungsstufe 2 (teilweise) und 3 der ZVB-PS, Fassung 2013, sowie den HOAI-Leistungsphasen 4 bis einschl. 7 besteht. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber ni … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlag beauftragt der Auftraggeber die Leistungsstufe 1, die aus Projektsteuerungsleistungen gem. Leistungsstufe 2 (teilweise) und 3 der ZVB-PS, Fassung 2013, sowie den HOAI-Leistungsphasen 4 bis einschl. 7 besteht. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, weitere Leistungsstufen ganz oder teilweise nach Maßgabe des Vertrags abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen oder Teile daraus besteht aber nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fr … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0cbb7c44-5f7b-4608-a5a1-f53e32376e41.