Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen - Sammlung und Transport von Rest-, Bio- und Sperrabfall sowie Entsorgung von Restsperrabfall
Landkreis Cloppenburg - Der Landrat · Cloppenburg, Niedersachsen
Aktenzeichen 243/2023veröffentlicht 19.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2031
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
- Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029Landkreis Cuxhaven · CuxhavenFrist 19.11.2026
- KAW Northeim - Verladung und Transport Boden- Bauschutt zur Deponie Brandisbreite 01.01.-31.12.2027Landkreis Northeim · 37191 Katlenburg-LindauFrist 23.11.2026
- Bauabfalldeponien - Verladung und Transport von Grünabfällen 2027Landkreis Northeim · 37186 MoringenFrist 20.11.2026
- Einsammlung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen (Wildmüll), sowie Transport der eingesammelten Abfälle zu den Abfallannahmestellen des Landkreises StadeLandkreis Stade · StadeFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Niedersachsen (15 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 62 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Jahre01.01.2025 – 31.12.2031
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Cloppenburg49661, Landkreis Cloppenburg, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2031
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und der Transport von Restabfall, Bioabfall und Sperrabfall (Restsperrabfall, Elektroaltgeräte, Altmetall), die Entsorgung von Restsperrabfall sowie der Rücktransport von Material aus einer mechanisch-biologischen Behandlungsanlage zur Deponie Sedelsberg. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind, stammen aus dem Landkreis Cloppenburg. Zusätzlich beinhaltet die Leistung die Auslieferung von neuen 2-Rad-Abfallbehältern von einem Behälter-Lager an derzeit zwölf vorgegebene Standorte im Landkreis Cloppenburg .
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 '- Abfuhr von Rest- und Bioabfall („Behälter-gestützte Sammlung“); als Eventualposition Vorhaltung eines Behälteridentifikationssystem am Fahrzeug sowie Systemzugriff auf ein IT-System im Zuge einer zukünftigen Behälteridentifikation - Transport von Rest- und Bioabfall zu den vom AG festgelegten Vorbehandlungs- und Entsorgungsanlagen - Auslieferung von 2-Rad-Abfallbehältern für Rest- und Bioabfall sowie für Altpapier vom Lager in Sedelsberg an ein Entsorgungszentrum und elf Wertstoffsammelstellen im Landkreis Cloppenburg - Rücktransport von Material aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung zur Deponie Sedelsberg | 7 Jahre | – |
| 2 | Los 2 '- Abfuhr von Restsperrabfall, Elektroaltgeräten und Altmetall auf Abruf durch die Nutzer (Sperrabfallsammlung im Holsystem) - Containergestellung für Restsperrabfall an den Entsorgungszentren Sedelsberg und Stapelfeld (Restsperrabfallsammlung im Bringsystem) - Übernahme, Transport und Entsorgung von Restsperrabfall aus Hol- und Bringsystem | 7 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis gemäß den Vergabeunterlagen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages dreimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2034.
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages dreimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2034.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht wer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Remondis GmbH & Co. KG, Region Nord, Melsdorf | – |
| 2 | Horst Bohmann Cloppenburg Entsorgungsgesellschaft mbH & Co. KG, Rastede | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landkreis Cloppenburg - Der Landrat
- Anschrift
- Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg
- Website
- lkclp.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Abfuhr und Verwertung von Grünabfällen aus dem Landkreis Cloppenburg nachgelagert09.10.2024 · 5 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Niedersachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EQQO Mitte GmbH6 Zuschläge
- KES GmbH4 Zuschläge
- REMONDIS Trade and Sales GmbH4 Zuschläge
- Veolia Umweltservice Nord GmbH4 Zuschläge
- Hellmich Recycling GmbH3 Zuschläge
- Karl Meyer Umweltdienste Hamburg GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.12.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029Landkreis CuxhavenFrist 19.11.2026
- KAW Northeim - Verladung und Transport Boden- Bauschutt zur Deponie Brandisbreite 01.01.-31.12.2027Landkreis NortheimFrist 23.11.2026
- Bauabfalldeponien - Verladung und Transport von Grünabfällen 2027Landkreis NortheimFrist 20.11.2026
- Einsammlung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen (Wildmüll), sowie Transport der eingesammelten Abfälle zu den Abfallannahmestellen des Landkreises StadeLandkreis StadeFrist 30.11.2026
- 26-0439 Abfallentsorgung - Transport, Sortierung und Verwertung des kommunalen Masseanteils der WertstofftonneStadt WolfsburgFrist 24.11.2026
- Gde. Visbek: Klärschlammentsorgung 01.01.2027-31.12.2030 der Kläranlage VisbekLandkreis VechtaFrist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0848e852-cda0-40e4-95dd-fabf66f8ed9b.