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Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg

MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg · Lüneburg, Niedersachsen

Aktenzeichen E56632196veröffentlicht 01.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 659 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Niedersachsen (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
6Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 221 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Landkreis Lüneburg mit eigenen Fahrzeugen als Nachunternehmer der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg. Die Verkehrsleistungen umfassen (inklusive der zeitanteilig zu übernehmenden Zusatzleistungen sowie der optionalen Leistungen) insgesamt rund 6,9 Mio. Betriebswagenkilometer / Jahr und werden aufgeteilt in sechs Teillose vergeben. Die Laufzeiten variieren je Los von sieben Jahren (Los 1), acht Jahren (Los 2) und zehn Jahren (Lose 3 - 6) ab dem 01.01.2026. Die umfassten Linien sind den Angaben je Los sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung, wonach ein Bieter maximal für drei Lose den Zuschlag erhalten kann, mit der Einschränkung, dass die Lose 1 und 2 nicht an denselben Bieter vergeben werden, selbst wenn ein Bieter für die Lose 1 und 2 jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Lose6 Lose · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

'- Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5008, 5018, 5051, 5100, 5101, 5102, 5103, 5104, 5110, 5111, 5112, 5114, 5115, 5120, 5131, 5151, 5152, 5600, 5606, 5607, 5651, 5900, 5901, 5902, 5903, 5904, 5917, 5918, 5919, 5920, 5921, 5922, 5925, 5931, 5952, 5953. Summe: ca. 1.393.676 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2032 zzgl. Verlängerungsoptionen. - Zusatzleistungen bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5009, 5130. Summe: 116.117 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.05.2026. - Optionale Leistungen (Nachtbus) bestehend aus den Linien: 5031, 5032, 5033. Summe: 25.792 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2032 zzgl. Verlängerungsoptionen.

––
2
Los 2

'- Bestehend aus Teilleistungen der Linien:5007, 5011, 5017, 5027, 5200, 5201, 5202, 5203, 5251, 5402, 5403, 5405, 5700, 5701, 5702, 5703, 5705, 5706, 5707, 5751, 5752, 5753, 5919. Summe: ca. 2.051.438 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2033 zzgl. Verlängerungsoptionen - Zusatzleistungen bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5002, 5003, 5012, 5013. Summe: 907.686 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 13.12.2026

––
3
Los 3

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5004, 5005, 5015, 5016, 5402, 5403, 5404, 5451. Summe: ca. 720.621 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2035 zzgl. Verlängerungsoptionen

––
4
Los 4

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5020, 5021, 5300, 5301, 5302, 5303, 5315, 5333, 5335, 5351, 5352, 5355, 5356, 5361, 5362. Summe: ca. 1.082.622 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2035 zzgl. Verlängerungsoptionen.

––
5
Los 5

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5100, 5101, 5102, 5103, 5104, 5110, 5111, 5112, 5114, 5115, 5120, 5131, 5151, 5152, 5900, 5901, 5902, 5903, 5904, 5917, 5925, 5931, 5952, 5953. Summe: ca. 469.232 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2035 zzgl. Verlängerungsoptionen.

––
6
Los 6

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 5004, 5005, 5015, 5100, 5101, 5102, 5103, 5104, 5111, 5131, 5301, 5901, 5902, 5917. Summe: ca. 130.328 Betriebswagen-km / Jahr. Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2035 zzgl. Verlängerungsoptionen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationss … ganz lesenNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen
Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linien- oder Linienbedarfsverkehr gem. §§ 42, 43, 44 PBefG mit Kraftomnibussen oder PKW), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt … ganz lesenEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linien- oder Linienbedarfsverkehr gem. §§ 42, 43, 44 PBefG mit Kraftomnibussen oder PKW), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die MOIN wird der Bewerber die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.
Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betri … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bewerber erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die MOIN über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage B.4. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formularvorlage 4) zu verwenden.
Kriterium
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z. B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.
Kriterium
Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage B.3. (Unternehmensdarstellung – Formularvorlage 3) zu verwenden.
Kriterium
Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2024, 2023, 2022, 2021, 2020) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2020 erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § … ganz lesenAngabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2024, 2023, 2022, 2021, 2020) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2020 erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG oder im freigestellten Schülerverkehr oder vergleichbar. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B. 5. (Darstellung von Referenzverkehren – Formularvorlage 5) zu verwenden. Die Referenz(en) muss / müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit jeweils folgende Angaben enthalten: 1. Darstellung, ob die Verkehrsleistung im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV ) oder im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt. 2. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde sowie der Linie(n)/Linienbündel und des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung, 3. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 4. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 5. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren aufgeschlüsselt je Linie/Linienbündel für das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger), 6. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Die Referenz muss jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). (2) Leistungsmenge: mindestens 800.000 Betriebswagenkilometer/Jahr
Kriterium
Der Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Stra … ganz lesenDer Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Die MOIN besitzt eine dreimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.12.2032 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtbusverkehrs am 31.12.2035. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. … ganz lesenDie MOIN besitzt eine dreimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.12.2032 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtbusverkehrs am 31.12.2035. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die optionalen Leistungen (Nachtbus) erlaubt es der MOIN, den zukünftigen Auftragnehmer des Loses 1 mit diesen zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Die optionalen Leistungen sind vom Bieter in dem Preisblatt (Anlage A.2.2) zu bepreisen. Die MOIN teilt dem zukünftigen Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Vergabeverfahrens mit, ob sie die optionalen Leistungen beauftragt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe über eine Verpflichtungserklärung erklären, dass er seinen Arbeitnehmern (AN) bei der Ausführung dieses Auftrags mind. das hierfür in Niedersachsen in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorg … ganz lesenLeistung: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe über eine Verpflichtungserklärung erklären, dass er seinen Arbeitnehmern (AN) bei der Ausführung dieses Auftrags mind. das hierfür in Niedersachsen in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (Formularvorlage 10). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jew. auch zur Abgabe verpflichtet. Zudem werden die BVB-NTVergG (Anlage A.1.4.) Bestandteil der abzuschließenden Verträge. Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären (Formularvorlage 4), dass er seinen AN mind. den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dass er in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes i.S.d. § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VHM auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VHM auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VHM, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der Erstangebote durchgeführt und beziehen sich grundsätzlich auf den gesamten Angebotsinhalt. Dies umfasst auch die Ausgestaltung der in den Vertragsentwürfen (Anlagen unter Teil A) vorgesehenen Vergütungs- und Fortschreibungssystematik.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
482.763 €Zuschlagswert im Median
46.919 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b705bc70-4136-494e-a980-6a14c27f8f33.