Vergabe von Abschleppleistungen
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen 34-805-24veröffentlicht 29.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.05.2025 – 30.04.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.05.2025 – 30.04.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässighad.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 20 Monatenüber had.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 20 Monatenelektronische Angebotsöffnung
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 30.04.2028
- Bindefrist endetvor 18 Monaten76 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen aller Art durch das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei der Landershauptstadt Wiesbaden im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden inklusive aller Vororte.
Beschreibung des Loses
Der Auftrag umfasst eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren vom 01.05.2025 bis 30.04.2028 mit einem Volumen von ca. 3000 Abschleppungen jährlich
Gegenstand nach CPV
- 50118110FahrzeugabschleppdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- • Vorlage einer Gewerbeanmeldung für den Bergungs- und Abschleppbetrieb (§ 14 Gewerbeordnung) • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gewerbeamts zur Gewerbeausübung am vorgesehenen Standort im 24-Stunden-Dienst, die nicht älter als zwei Monate ist • Vorliegen einer Erlaubnis gemäß § 3 Güterkraftverkehrsgesetz
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Nachweis zum Verwahrgelände: Ein allseits umzäunter, befestigter und verschließbarer Abstellplatz im bebauten, baurechtlich zugelassenen Bereich (ein Gelände im Außenbereich ist nicht zulässig) als Verwahrgelände ist vorhanden. Dieses Verwahrungsgelände ermöglicht die Unterbringung von mindestens … ganz lesenkürzer
Nachweis zum Verwahrgelände: Ein allseits umzäunter, befestigter und verschließbarer Abstellplatz im bebauten, baurechtlich zugelassenen Bereich (ein Gelände im Außenbereich ist nicht zulässig) als Verwahrgelände ist vorhanden. Dieses Verwahrungsgelände ermöglicht die Unterbringung von mindestens 50 Fahrzeugen. Dabei werden nachfolgende Nachweise von dem Verwahrgelände bis spätestens 2 Wochen nach Angebotsöffnung gefordert: • Notarieller Kaufvertrag und Grundbuchauszug, dass die Fläche im Eigentum des Auftragnehmers steht • Alternativ: unterschriebener gültiger Miet- oder Pachtvertrag und Zustimmung des Vermieters, dass die Fläche als Verwahrgelände genutzt werden kann • Lageplan des Grundstücks Da auf diesem Verwahrgelände nur technisch einwandfreie Fahrzeuge von denen keine umweltgefährdenden Stoffe (Öle, Schmierstoffe, etc.) austreten oder ausgasen können abgestellt werden, werden explizit keine weiteren naturschutzrechtlichen Auflagen an das Verwahrgelände gestellt. Das Verwahrgelände muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden liegen und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die nächste Bushaltestelle darf nicht weiter als 800 m Fußweg entfernt sein. Der Nachweis hierüber ist bei Angebotsabgabe in Form eines weiteren Kartenausschnittes mit Einzeichnung des Geländes und der nächsten Bushaltestelle inkl. Entfernungsangaben vom Gelände zur Bushaltestelle vorzulegen. Das Verwahrgelände, insbesondere die Räume für die Verwahrung sichergestellter und beschlagnahmter Fahrzeuge, ist vor dem Zutritt Unbefugter dauerhaft gesichert. Jederzeitigen Zutritt haben nur die Bediensteten des Auftraggebers. Anderen Personen ist der Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis des Amtes für Straßenverkehr und Stadtpolizei gestattet. Der Zugang zu den sichergestellten Fahrzeugen wird nur in Begleitung eines Betriebsangehörigen gewährt. Fuhrparkliste mit ergänzenden Unterlagen: Der Auftragnehmer muss einen Fuhrpark von mindestens acht Abschleppfahrzeugen für die Abwicklung der Abschleppleistungen in Wiesbaden vorhalten. Eine dementsprechende Fuhrparkliste ist bei Angebotsabgabe anzufügen. Kauf,- Miet,- oder Leasingverträge sind hierbei zulässig, sofern der Auftragnehmer die tatsächliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge vor Vertragsbeginn nachweist. Dabei müssen die Abschleppfahrzeuge nachfolgende Kriterien erfüllen: • Geeignet für das Abschleppen von Fahrzeugen bis einschließlich 7,5 to • Die Fahrzeuge müssen über eine Abschleppbrille verfügen Mit der Fuhrparkliste sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen: • Fahrzeugschein der betroffenen Abschleppfahrzeuge, bzw. Nachweis des Kaufs oder Miete des Fahrzeugs. • Nachweise von Ladekränen an allen Abschleppfahrzeugen • Nachweise über die Zulassung zum Abschleppen von Fahrzeugen bis 7,5 to • Nachweis über eine gültige Hakenlastversicherung des Auftragsnehmers • Nachweis der Zulassung der Abschleppbrille bis mindestens 1,5 to Maximale Reaktionszeit: Die Aufträge werden vom Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei der LH Wiesbaden in der Regel fernmündlich erteilt. Der Auftragnehmer muss innerhalb von 45 Minuten am Einsatzort sein (maximale Reaktionszeit). Die maximale Reaktionszeit wird im Vergabeverfahren durch vier Testanrufe aus unterschiedlichen Stadtteilen durch den Auftraggeber überprüft und für die Vergabeunterlagen schriftlich dokumentiert. Dabei ist diese maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ein KO-Kriterium, hierzu erfolgt die Prüfung des besten Bieters. Dabei trägt der Anbieter die Kosten der vier Testfahrten zum Einsatzort und zurück selbst. Der Bieter soll hierzu bei Angebotsabgabe ein Konzept zur Einhaltung der Reaktionszeit vorlegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 30.04.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2.000.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- had.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 76 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.02.2025, 10:00 Uhr. elektronische Angebotsöffnung
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform (eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und Antworten informiert werden können. Die Angebotsunterlagen sind vollständig zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nich … ganz lesenkürzer
Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform (eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und Antworten informiert werden können. Die Angebotsunterlagen sind vollständig zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Grundlage des Angebotes sind die Allgemeinen Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 09.01.2007 (ABL).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gustav-Stresemann-Ring 15, 65183 Wiesbaden
- Website
- wiesbaden.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c4623d01-064b-43c5-aa39-cd3af503655e.