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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen1 Berichtigung

Vergabe Schüttgutfläche Hafen Bohmte

Hafen Wittlager Land GmbH · Bohmte, Niedersachsen

Aktenzeichen 49-25veröffentlicht 06.08.2026erstmals 06.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 66 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 3 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

1. Hafen Wittlager Land GmbH (im Folgenden HWL) ist Eigentümerin des Hafen Bohmte am Mittellandkanal. Der Hafen befindet sich in der Gemeinde Bohmte im Wittlager Land und liegt in unmittelbarer Verbindung im Westen zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands sowie der Weser und Elbe. Damit besteht eine ideale Hafenanbindung in Richtung Norden, Osten sowie in Richtung Süddeutschland. 2. Der Hafen Wittlager Land ist vornehmlich ein Umschlaghafen für Futtermittel und Getreide, Container, Schüttgut und in geplantem geringerem Umfang für Stückgut und Schwerlastgut. Hier steht im Bereich vor der zu vergebenden Terminalfläche eine öffentliche Uferladestraße von ca. 230 m Länge mit Hafenkrananlage für den diskriminierungsfreien Güterumschlag - Nutzung nach den Hafennutzungsbedingungen - zur Verfügung. Im östlichen Bereich des Hafens könnte perspektivisch ggf. eine Flächenerweiterung um ca. 4 ha erfolgen. 3. Zur Steigerung des wasserseitigen Hafenumschlages soll ein Grundstück mit einer Größe von ca. 7.933 m2 als Schüttgutumschlagfläche (insbesondere: Recyclingmaterialien und Baustoffe) verpachtet werden. Der Pachtvertrag wird die Pflicht zum diskriminierungsfreien Betrieb der Fläche enthalten und wird vor diesem Hintergrund im Folgenden als "Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche" bezeichnet. 4. HWL behält sich vor, den Bietern auch den öffentlichen diskriminierungsfreien Betrieb der als Teil des öffentlichen Hafens zu betreibenden Uferladestraße inkl. Fahrzeugwaage (im Folgenden: "Betrieb Uferladestraße") bzw. den entsprechenden gesonderten Konzessionsvertrag ("Konzessionsvertrag Uferladestraße") als optionalen Angebotsbestandteil anzubieten. Es wird hierzu auf die Ausführungen unter Ziff. 4.11 des Informationsmemorandums verwiesen. 5. Für die Vergabe des vorstehend beschriebenen Konzessionsvertrages Schüttgutumschlagfläche (bzw. ggf. der beiden o.g. Konzessionsverträge) führt HWL das hier gegenständliche Verfahren durch.

Beschreibung des Loses

1. Das Ansiedlungsgrundstück wird nur im Rahmen eines Konzessionsvertrages Schüttgutumschlagfläche mit verbindlicher Festlegung des Nutzungszwecks "Umschlagfläche für Schüttgut" (insbesondere: Recyclingmaterial und Baustoffe) vergeben. Ein Erwerb des Ansiedlungsgrundstücks ist ausgeschlossen. Mit diesem Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche wird der (dann) Betreiber verpflichtet, a) die Errichtung von für den Betrieb noch erforderlicher Suprastruktur vorzunehmen und b) den diskriminierungsfreien Betrieb des Ansiedlungsgrundstücks als Umschlagfläche für Schüttgut durchzuführen. 2. HWL hat für den Betrieb des Hafens Hafenumschlaggeräte (Bagger und ein Kompaktlader; im Folgenden: "Equipment") angeschafft. Der Betreiber wird verpflichtet werden ,das Equipment (ohne Personalgestellung) unter noch zu verhandelnden Konditionen anzumieten (ggf. anteilig) und diese die Geräte zum Betrieb des Ansiedlungsgrundstücks zu nutzen. 3. Es wird ein durch den Betreiber zu leistender Mindest-Pachtzins sowie Umschlaggarantien verlangt. Die Bieter können im Rahmen ihrer Angebote höhere Beträge als die Mindest-Vorgaben anbieten. Diese Angaben werden im Verhandlungsverfahren wertungsrelevant. Der Pachtzins sowie die Umschlaggarantie werden vertraglich wertgesichert. 4. Der Betreiber hat seine Umschlagdienstleistungen sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Betrieb des Ansiedlungsgrundstücks angebotenen Dienstleistungen zu angemessenen, diskriminierungsfreien Konditionen allen interessierten Unternehmen anzudienen. Der Betreiber hat das Ansiedlungsgrundstück in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als öffentliche Umschlaganlage zu errichten und zu betreiben. Der Betreiber trägt das entsprechende Betriebsrisiko. 5. HWL behält sich vor, den Bietern die Möglichkeit zu geben, im Rahmen ihres Angebotes auch den Betrieb der als Teil des öffentlichen Hafens diskriminierungsfrei zu betreibenden Uferladestraße mit einzubeziehen. Es wird jedoch klargestellt, dass HWL auch dann nicht verpflichtet ist, von diesem Vorbehalt Gebrauch zu machen, wenn entsprechendes Interesse von Bieterseite deutlich gemacht wird. Im Rahmen der Verhandlungen kann - entsprechendes Interesse und entsprechende Eignung aus dem/des Bieterkreis(es) vorausgesetzt - neben dem Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche auch eine Betriebsvereinbarung bzw. ein Konzessionsvertrag Uferladestraße verhandelt werden. Der Konzessionsvertrag Uferladestraße wird u.a. das Recht und die Pflicht des Betreibers enthalten, Umschlagdienstleistungen unter Nutzung der Uferladestraße inkl. Fahrzeugwaage für die Dauer der entsprechenden Vereinbarung diskriminierungsfrei jedem interessierten Nutzer zu angemessenen Bedingungen anzudienen. Auf der Uferladestraße befinden sich stationäre Umschlageinrichtungen von Ansiedlern des Hafens bzw. es sind derartige Umschlageinrichtung in Planung. Der Betreiber hat das Vorhandensein dieser (bestehenden und zukünftigen) Anlagen und den Betrieb dieser durch die jeweiligen Ansiedler zu dulden. Die Dauer des Konzessionsvertrags Uferladestraße kann von der Dauer des Konzessionsvertrages Schüttgutumschlagfläche abweichen. Dem Betreiber werden auch zu diesem Zweck das von HWL angeschaffte Equipment ohne Personalgestellung unter noch zu verhandelnden Konditionen (ggf. anteilig) vermietet. Soweit HWL von dem Vorbehalt in dem hier gegenständlichen Verfahren keinen Gebrauch macht, wird HWL den Betrieb Uferladestraße im Rahmen eines gesonderten Verfahrens vergeben.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die Bieter folgende Erklärungen ab … ganz lesenEs wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die Bieter folgende Erklärungen abzugeben: a) Persönliche Lage des Bieters sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister. Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der zur Verfügung gestell-ten Formblätter einzureichen: (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben wer-den kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird HWL ggf. anfordern. (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochterge-sellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. (4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024), genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Formblatt Eigenerklärung Russland). (5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland). (6) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen. (7) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehm …
Allgemeiner Jahresumsatz
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. (1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Ge … ganz lesenDie nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. (1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. (2) Angaben zum Umsatz für die Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen (im Zusammenhang mit der beabsichtigten Ansiedlung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die nachstehenden Angaben sind im Fall von Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Die Bieter haben ihre operativen Erfahrungen durch Angabe mindestens eines Referenzprojektes für die Errichtung von Suprastruktur und den Betrieb einer mindestens vergleichbaren … ganz lesenDie nachstehenden Angaben sind im Fall von Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Die Bieter haben ihre operativen Erfahrungen durch Angabe mindestens eines Referenzprojektes für die Errichtung von Suprastruktur und den Betrieb einer mindestens vergleichbaren Schüttgutumschlag- und Schüttgutlagerfläche darzustellen. Der Betrieb muss dabei mindestens für eine Dauer von drei Jahren durch den Bieter durchgeführt worden sein. Das Referenzprojekt ist zu beschreiben. Insbesondere ist einzugehen auf den Projektstandort, die Verkehrsträger, das Umschlagvolumen pro Jahr, die Projektdauer sowie die konkret von dem Bieter erbrachten Leistungen. Ebenfalls anzugeben ist der Auftraggeber / Grundstückseigentümer oder eine ande-re Referenzstelle sowie entsprechende Kontaktdaten (soweit nicht in Eigenregie betrieben).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Auf gesondertes Verlangen von HWL sind einzureichen: (1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, … ganz lesenAuf gesondertes Verlangen von HWL sind einzureichen: (1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Um-satz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlosse-nen Geschäftsjahre vorzulegen. (2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für die Konzession ggf. erforderliche Erstinvestition aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank, die einem freiwilligen deutschen Einlagensicherungsfonds oder einer vergleichbaren deutschen Sicherungseinrichtung angeschlossen ist, zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. (3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit der Konzession kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. HWL geht aktuell von einer voraussichtlichen Lauf … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Laufzeit der Konzession kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. HWL geht aktuell von einer voraussichtlichen Laufzeit von zehn Jahren mit Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre aus. Den Bietern bleibt jedoch vorbehalten - unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 3 KonzVgV - eine andere Laufzeit zu verhandeln. Die vorstehend angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Mindestanforderungen für die Ansiedlung sind in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium fürWirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB; Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesen§ 160 GWB; Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. 2. HWL und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wert … ganz lesen1. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. 2. HWL und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Konzessionsvertrages haben. 3. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter HWL unverzüglich darauf hinzuweisen. 4. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen. 5. Alle Vergabeunterlagen werden den Bietern über den jeweiligen (ggf. nachgelagerten) Projektraum auf dem Deutschen Vergabeportal (www.dtvp.de) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. 6. Alle von HWL ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform (für den Teilnahmewettbewerb: ohne Registrierung) eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet. 7. HWL weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den jeweiligen Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an HWL zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. HWL empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern. 8.Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen, zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von HWL zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FM39F#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Hafen Wittlager Land GmbH
Art
Hafeneinrichtungen
Anschrift
Bremer Straße 4, 49163 Bohmte
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 631 (Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste) in Niedersachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 05.08.2026 auf 02.09.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 05.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d82ded3-024d-4905-badd-f699c4991bbc.