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Vergabe Planungsleistungen Freianlagen - Umsetzung ISEK Teilbereich 1 'Innenstadt' - Stadt Netphen

Stadt Netphen · Netphen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen NE_II-1_2024-01veröffentlicht 26.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 949 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotsgesamtpreis gemäß Anlage "Preisblatt"50 %
  • Projektabwicklung und Herangehensweise20 %
  • Personalprofil Projektleitung15 %
  • Personalprofil technische Fachkräfte15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) und zum Teil ergänzend der Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI) zur Umsetzung des ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) Teilbereich 1 "Innenstadt" der Stadt Netphen Die Planungsleistungen sind für insgesamt sechs Teilmaßnahmen (M1 bis M6) auf Grundlage des ISEK Teilbereich 1 "Innenstadt" der Stadt Netphen zu erbringen. Die Planungsleistungen für die Teilmaßnahmen M1 bis M6 des ISEK werden für die Objektplanung Freianlagen (Teilmaßnahmen M1 - M3 sowie M4a und M5) sowie für die Objektplanung Verkehrsanlagen (nur Teilmaßnahmen M4b und M6) zunächst nur für die Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung) einschließlich der dazugehörigen Besonderen Leistungen (insb. Mitwirkung bei Förderantrag auf Basis der Vorplanung) abgefragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen der Objektplanung Freianlagen (sowie der Objektplanung Verkehrslagen) für die Teilmaßnahmen M1 bis M6 erfolgt anschließend stufenweise (d.h. optional) und vorbehaltlich der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel (durch bestandskräftigen Zuwendungsbescheid) sowie politischer Entscheidungen zur Umsetzung weiterer Leistungsphasen in den einzelnen Teilmaßnahmen.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Netphen ist mit ca. 24.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt im Kreis Siegen-Wittgenstein und liegt in Südwestfalen, der waldreichsten und wirtschaftsstärksten Region Nordrhein-Westfalens. Es sind 21 Ortsteile im ländlich geprägten Stadtgebiet zu finden. Die Kernstadt Netphen spielt dabei als zentraler Standort von Dienstleistungen, Versorgung und Verwaltung eine bedeutende Rolle. Die Stadtmitte wird jedoch aufgrund des Strukturwandels im Einzelhandel und einer überholten, durch den motorisierten Individualverkehr geprägten Gestaltung den heutigen und zukünftigen Anforderungen an eine attraktive und klimagerechte Innenstadt nicht mehr gerecht. Basierend auf einer Rahmenplanung zur Neugestaltung und Modernisierung des Netphener Zentrums im Jahre 2022 wurde im darauffolgenden Jahr 2023 das überarbeitete ISEK sowohl für das Gesamtgebiet als auch für den zentralen Innenstadtbereich (Teilbereich 1 "Innenstadt") durch den Rat der Stadt Netphen beschlossen. Der Bereich des Teil-ISEK 1 "Innenstadt" wurde als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB festgelegt. Im Laufe des Jahres 2024 soll die Planung der städtebaulichen Teilmaßnahmen M1 bis M6 so weit vorangebracht werden, dass ein Gesamtentwurf der Maßnahmen sowohl förderrechtlich zur Beantragung der Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm, als auch den politischen Gremien zur Beschlussfassung über das weitere Vorgehen, vorgelegt werden kann. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) und zum Teil der Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI) zur Umsetzung des ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) Teilbereich 1 "Innenstadt" der Stadt Netphen. Hintergrund ist die beabsichtigte Modernisierung des Zentrums der Stadt Netphen. Die Planungsleistungen sind für insgesamt sechs Teilmaßnahmen (M1 bis M6) auf Grundlage des ISEK Teilbereich 1 "Innenstadt" der Stadt Netphen zu erbringen. Die Obergrenze der im ISEK veranschlagten Baukosten (Kostenrahmen) beträgt EUR 4.075.000,00 EUR netto (Stand August 2023, ohne Kostenindexierung). Diese Baukostenobergrenze ist bei der Planung zu beachten und soll nicht überschritten werden. Die Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen (für die Teilmaßnahmen M1 - M3 sowie M4a und M5) und der Objektplanung Verkehrsanlagen (für die Teilmaßnahmen M4b und M6) für die LPH 1 und 2 sind bis spätestens 11. September 2024 zu erbringen. Hintergrund ist die angestrebte Förderung des Vorhabens durch öffentliche Mittel. Die Planungskosten und die bauliche Umsetzung sollen aus Mitteln der Städtebauförderung gefördert werden. Die Leistungsphase 2 ist je Teilmaßnahme M1 bis M6 bis zum 11. September 2024 soweit zu bearbeiten und vorzulegen, dass auf dieser Grundlage fristgerecht zum 30. September 2024 eine Förderantragstellung durch den Auftraggeber (unter Mitwirkung des Auftragnehmers) erfolgen kann. Die Planungsleistungen für die Teilmaßnahmen M1 bis M6 des ISEK werden für die Objektplanung Freianlagen (Teilmaßnahmen M1 - M3 sowie M4a und M5) sowie für die Objektplanung Verkehrsanlagen (nur Teilmaßnahmen M4b und M6) zunächst nur für die Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung) einschließlich der dazugehörigen Besonderen Leistungen (insb. Mitwirkung bei Förderantrag auf Basis der Vorplanung) abgefragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen der Objektplanung Freianlagen (sowie der Objektplanung Verkehrslagen) für die Teilmaßnahmen M1 bis M6 erfolgt anschließend stufenweise (d.h. optional) und vorbehaltlich der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel (durch bestandskräftigen Zuwendungsbescheid) sowie politischer Entscheidungen zur Umsetzung weiterer Leistungsphasen in den einzelnen Teilmaßnahmen. Nähere Details zum Auftrag, einschließlich einer Auflistung der Grundleistungen sowie Besonderen Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) und Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI - für die Teilmaßnahmen M4b und M6), der Kalkulationsgrundlagen (anrechenbare Herstellkosten und Honorarzonen) für die Angebotserstellung sowie graphischer Darstellungen, finden sich in der Anlage "Leistungsbeschreibung" sowie den übrigen Auftragsunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Angebotsgesamtpreis gemäß Anlage "Preisblatt"50 %
Projektabwicklung und Herangehensweise20 %
Personalprofil Projektleitung15 %
Personalprofil technische Fachkräfte15 %
Preis
Angebotsgesamtpreis gemäß Anlage "Preisblatt"Siehe Ziff. 23.2 der Bewerbungsbedingungen
Qualität
Projektabwicklung und HerangehensweiseSiehe Ziff. 23.3.1 der Bewerbungsbedingungen
Qualität
Personalprofil ProjektleitungSiehe Ziff. 23.3.2 der Bewerbungsbedingungen
Qualität
Personalprofil technische FachkräfteSiehe Ziff. 23.3.3 der Bewerbungsbedingungen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Aufgrund der vom Auftraggeber beabsichtigten Förderung der Planungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren" 2024 muss eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen und teilweise ergänzend Objektplanung Verkehrsanlagen) erfolgen. … ganz lesenAufgrund der vom Auftraggeber beabsichtigten Förderung der Planungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren" 2024 muss eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen und teilweise ergänzend Objektplanung Verkehrsanlagen) erfolgen. Die Beauftragung erfolgt für alle Teilmaßnahmen (M1 bis M6) zunächst nur für die Leistungsphasen 1 und 2 und anschließend stufenweise (d.h. optional) und vorbehaltlich der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel (durch bestandskräftigen Zuwendungsbescheid) sowie politischer Entscheidungen zur Umsetzung für die weiteren Leistungsphasen in den einzelnen Teilmaßnahmen. In der optionalen Leistungsstufe 2 wird (voraussichtlich im Jahr 2025) die Leistungsphase 3 für die Kernmaßnahmen (Teilmaßnahmen M1, M2 und M4) beauftragt. In der optionalen Leistungsstufe 3 werden für diese Kernmaßnahmen die restlichen Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt. Die Planungsleistungen für die übrigen Teilmaßnahmen können anschließend ebenfalls stufenweise beauftragt werden (optionale Leistungsstufe 4: LPH 3 für die Teilmaßnahmen M3, M5 und M6 LPH 3; optionale Leistungsstufe 5: LPH 4 - 9 für die Teilmaßnahmen M3, M5 und M6). Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Optionen
Aufgrund der vom Auftraggeber beabsichtigten Förderung der Planungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren" 2024 muss eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen und teilweise ergänzend Objektplanung Verkehrsanlagen) erfolgen. … ganz lesenAufgrund der vom Auftraggeber beabsichtigten Förderung der Planungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren" 2024 muss eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen und teilweise ergänzend Objektplanung Verkehrsanlagen) erfolgen. Die Beauftragung erfolgt für alle Teilmaßnahmen (M1 bis M6) zunächst nur für die Leistungsphasen 1 und 2 und anschließend stufenweise (d.h. optional) und vorbehaltlich der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel (durch bestandskräftigen Zuwendungsbescheid) sowie politischer Entscheidungen zur Umsetzung für die weiteren Leistungsphasen in den einzelnen Teilmaßnahmen. In der optionalen Leistungsstufe 2 wird (voraussichtlich im Jahr 2025) die Leistungsphase 3 für die Kernmaßnahmen (Teilmaßnahmen M1, M2 und M4) beauftragt. In der optionalen Leistungsstufe 3 werden für diese Kernmaßnahmen die restlichen Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt. Die Planungsleistungen für die übrigen Teilmaßnahmen können anschließend ebenfalls stufenweise beauftragt werden (optionale Leistungsstufe 4: LPH 3 für die Teilmaßnahmen M3, M5 und M6 LPH 3; optionale Leistungsstufe 5: LPH 4 - 9 für die Teilmaßnahmen M3, M5 und M6). Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster), Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVLHXS4

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
clubL94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9239a9c3-7489-40d1-902b-07787deae2d3.