Vergabe Persönliche Schutzausrüstung und Medizinprodukte
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit · Erlangen, Bayern
Aktenzeichen 2025NAG000001veröffentlicht 07.03.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 10
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Kauf von drei Rüstwägen mit feuerwehrtechnischer BeladungLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 3 · MünchenFrist 30.11.2026
- Kauf von einem GroßraumrettungswagenLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 3 · MünchenFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Bayern (38 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 10Angebot auf bis zu 10, Zuschlag höchstens 10 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (21 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 19 Monatenan LGL K1
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Um im Rahmen eventueller weiteren Pandemien bzw. Ereignisfällen , welche sich in Form von schweren Erkrankungen zeigen, Engpässe in den bayerischen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) schnell ausgleichen zu können, soll gemäß dem Schreiben des StMGP vom 24.10.2024 neben der physischen Bevorratung von PSA im Bayerisches Logistikzentrum Gesundheitssicherheit (BLZG) auch die Sicherung von Vorhaltekapazitäten bei Lieferanten bzw. Herstellern (nachstehend „Lagerkapazitäten“) für die im Ministerratsbeschluss vom 6.12.2022 festgelegten Mengen für eine Laufzeit von vier Jahren sichergestellt werden.
Das vorliegende Verfahren ist auf den Aufbau des physischen Grundstocks im BLZG als Konsignationslager gerichtet.
Lose10 Lose · Angebot auf bis zu 10 · Zuschlag höchstens 10 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Einrichtung Konsignationslager PSA/Medizinprodukte Einrichtung Konsignationslager PSA/Medizinprodukte, Details siehe Leistungsbeschreibung | – | – |
| 2 | Los 2: Vorhaltelagerung und Lieferung Mund-Nase-Schutz-Masken/FFP2-Masken/FFP3-Masken mit/ohne Ventil Vorhaltelagerung und Lieferung Mund-Nase-Schutz-Masken/FFP2-Masken/FFP3-Masken mit/ohne Ventil, Details siehe Leistungsbeschreibung | – | – |
| 3 | Los 3: Vorhaltelagerung und Lieferung Mund-Nase-Schutz-Masken/FFP2-Masken/FFP3-Masken mit/ohne Ventil Vorhaltelagerung und Lieferung Mund-Nase-Schutz-Masken/FFP2-Masken/FFP3-Masken mit/ohne Ventil, Details siehe Leistungsbeschreibung | – | – |
| 4 | Los 4: Vorhaltelagerung und Lieferung virendichte Schutzhandschuhe Vorhaltelagerung und Lieferung virendichte Schutzhandschuhe, Details siehe Leistungsbeschreibung | – | – |
| 5 | Los 5: Vorhaltelagerung und Lieferung virendichte Schutzhandschuhe Vorhaltelagerung und Lieferung virendichte Schutzhandschuhe, Details siehe Leistungsbeschreibung | – | – |
| 6 | Los 6: Vorhaltelagerung und Lieferung Schutzkittel/Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B Vorhaltelagerung und Lieferung Schutzkittel/Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B, Details siehe Leistungsbeschreibung | – | – |
| 7 | Los 7: Vorhaltelagerung und Lieferung Schutzkittel/Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B Vorhaltelagerung und Lieferung Schutzkittel/Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B, Details siehe Leistungsbeschreibung | – | – |
| 8 | Los 8: Vorhaltelagerung und Lieferung Schutzbrillen Rahmenkennzeichnung 3/5 Vorhaltelagerung und Lieferung Schutzbrillen Rahmenkennzeichnung 3/5, Details siehe Leistungsbeschreibung | – | – |
| 9 | Los 9: Vorhaltelagerung und Lieferung Faceshields Vorhaltelagerung und Lieferung Faceshields, Details siehe Leistungsbeschreibung | – | – |
| 10 | Los 10: Vorhaltelagerung und Lieferung Faceshields Vorhaltelagerung und Lieferung Faceshields, Details siehe Leistungsbeschreibung | – | – |
Bedingungen6 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung8 von 8 angegeben
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung (1.1) über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (MNS-Masken, FFP2-Masken, FFP3-Masken mit/ohne Ventil, virendichte Schutzhandschuhe, Schutzkittel, Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B) mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 3.750.000 € für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht oder mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzier … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzierten Leistungen. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz (Referenz 1) muss a) mindestens den Namen des öffentlichen Auftraggebers, die Anschrift und den Projektnamen nachweisen, b) mindestens einen öffentlichen Auftraggeber auf Landesebene oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Bundesebene oder eine Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Kommunalebene oder einen sonstigen öffentlichen Auftraggeber nachweisen, c) mindestens den Erbringungszeitraum 2025 oder 2024 oder 2023 oder 2022 oder 2021 oder 2020 nach-weisen, d) mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher, bezogen sein, und e) mindestens die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Ge-lände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 6,7 Mio. Stück), partikelfiltrieren-de Halbmasken (mind. 3,66 Mio. Stück), viren-dichte Schutzhandschuhe (mind. 26,67 Mio. Stück), Schutzkittel (mind. 1,3 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,44 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 5,36 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 2,93 Mio. Stück), virendichte Schutzhandschuhe (mind. 21,34 Mio. Stück), Schutzkittel (mind. 1,04 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,35 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 4,02 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 2,2 Mio. Stück), virendichte Schutzhandschuhe (mind. 16,01 Mio. Stück), Schutzkittel (mind. 0,78 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,26 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 2,68 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 1,47 Mio. Stück), virendichte Schutzhandschuhe (mind. 10,68 Mio. Stück), Schutzkittel (mind. 0,52 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,17 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollie-renden System für MNS-Masken (mind. 1,34 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 0,74 Mio. Stück), virendichte Schutzhandschuhe (mind. 5,35 Mio. Stück), Schutzkittel (mind. 0,26 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,08 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (weniger 1,34 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (weniger 0,74 Mio. Stück), virendichte Schutzhandschuhe (weniger 5,35 Mio. Stück), Schutzkittel (weniger 0,26 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (weniger 0,08 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (weniger 1,34 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (weniger 0,74 Mio. Stück), virendichte Schutzhandschuhe (weniger 5,35 Mio. Stück) und Schutzkittel (weniger 0,26 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (weniger 1,34 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (weniger 0,74 Mio. Stück) und virendichte Schutzhandschuhe (weniger 5,35 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsig-nationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden Sys …- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vo … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen), die mit der Qualitätskontrolle beauftragt waren.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur inner-halb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 2, 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung8 von 8 angegeben
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
EForms.DefaultText.BT_750_Lot https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a88aaa97-259c-4792-adfe-b0346aa97b7b/suitabilitycriteria Eigenerklärung (1.1) über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auf … ganz lesenkürzer
EForms.DefaultText.BT_750_Lot https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a88aaa97-259c-4792-adfe-b0346aa97b7b/suitabilitycriteria Eigenerklärung (1.1) über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (MNS-Masken, FFP2-Masken, FFP3-Masken mit/ohne Ventil) mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 2.150.000 € für die letzten drei Geschäftsjahre.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht oder mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzier … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzierten Leistungen. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz (Referenz 1) muss a) mindestens den Namen des öffentlichen Auftraggebers, die Anschrift und den Projektnamen nachweisen, b) mindestens einen öffentlichen Auftraggeber auf Landesebene oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Bundesebene oder eine Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Kommunalebene oder einen sonstigen öffentlichen Auftraggeber nachweisen, c) mindestens den Erbringungszeitraum 2025 oder 2024 oder 2023 oder 2022 oder 2021 oder 2020 nach-weisen, d) mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher, bezogen sein, und e) mindestens die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollieren-den System für MNS-Masken (mind. 6,7 Mio. Stück) und partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 3,66 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 5,58 Mio. Stück) und partikel-filtrierende Halbmasken (mind. 3,05 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 4,46 Mio. Stück) und partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 2,44 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 3,34 Mio. Stück) und partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 1,83 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 2,22 Mio. Stück) und partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 1,22 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 1,1 Mio. Stück) und partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 0,61 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für MNS-Masken (weniger 1,1 Mio. Stück) und partikelfiltrierende Halbmasken (weniger 0,74 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für MNS-Masken (weniger 1,1 Mio. Stück) und partikelfiltrierende Halbmasken (weniger 0,61 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für MNS-Masken (weniger 1,1 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für partikelfiltrierende Halbmasken (weniger 0,61 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Persönliche Schutzausrüstung oder Medizinprodukte oder die Vorhaltelagerung und Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung oder Medizinprodukten oder die Vorhaltelagerung und Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung. Die Mindestreferenz (Referenz 1) wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hin-sichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 2 bis 7 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vo … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen), die mit der Qualitätskontrolle beauftragt waren.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur inner-halb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 4, 5
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung8 von 8 angegeben
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
EForms.DefaultText.BT_750_Lot https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a88aaa97-259c-4792-adfe-b0346aa97b7b/suitabilitycriteria Eigenerklärung (1.1) über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auf … ganz lesenkürzer
EForms.DefaultText.BT_750_Lot https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a88aaa97-259c-4792-adfe-b0346aa97b7b/suitabilitycriteria Eigenerklärung (1.1) über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (virendichte Schutzhandschuhe) mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 750.000 € für die letzten drei Geschäftsjahre.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht oder mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzier … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzierten Leistungen. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz (Referenz 1) muss a) mindestens den Namen des öffentlichen Auftraggebers, die Anschrift und den Projektnamen nachweisen, b) mindestens einen öffentlichen Auftraggeber auf Landesebene oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Bundesebene oder eine Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Kommunalebene oder einen sonstigen öffentlichen Auftraggeber nachweisen, c) mindestens den Erbringungszeitraum 2025 oder 2024 oder 2023 oder 2022 oder 2021 oder 2020 nach-weisen, d) mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher, bezogen sein, und e) mindestens die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollieren-den System für virendichte Schutzhandschuhe (mind. 26,67 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für virendichte Schutzhandschuhe (mind. 23,71 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für virendichte Schutzhandschuhe (mind. 20,75 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für virendichte Schutzhandschuhe (mind. 17,79 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für virendichte Schutzhandschuhe (mind. 14,83 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für virendichte Schutzhandschuhe (mind. 11,87 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für virendichte Schutzhandschuhe (mind. 8,91 Mio. Stück) oder die Vor-haltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für virendichte Schutzhandschuhe (mind. 5,95 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für virendichte Schutzhandschuhe (weniger 5,95 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Persönliche Schutzausrüstung oder Medizinprodukte oder die Vorhaltelagerung und Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung oder Medizin-produkten oder die Vorhaltelagerung und Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung. Die Mindestreferenz (Referenz 1) wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hin-sichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 2 bis 7 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vo … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen), die mit der Qualitätskontrolle beauftragt waren.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur inner-halb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 6, 7
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung8 von 8 angegeben
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
EForms.DefaultText.BT_750_Lot https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a88aaa97-259c-4792-adfe-b0346aa97b7b/suitabilitycriteria Eigenerklärung (1.1) über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auf … ganz lesenkürzer
EForms.DefaultText.BT_750_Lot https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a88aaa97-259c-4792-adfe-b0346aa97b7b/suitabilitycriteria Eigenerklärung (1.1) über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Schutzkittel/Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B) mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 850.000 € für die letzten drei Geschäftsjahre.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht oder mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzier … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzierten Leistungen. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz (Referenz 1) muss a) mindestens den Namen des öffentlichen Auftraggebers, die Anschrift und den Projektnamen nachweisen, b) mindestens einen öffentlichen Auftraggeber auf Landesebene oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Bundesebene oder eine Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Kommunalebene oder einen sonstigen öffentlichen Auftraggeber nachweisen, c) mindestens den Erbringungszeitraum 2025 oder 2024 oder 2023 oder 2022 oder 2021 oder 2020 nach-weisen, d) mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher, bezogen sein, und e) mindestens die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollieren-den System für Schutzkittel (mind. 1,3 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,44 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzkittel (mind. 1,14 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,38 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzkittel (mind. 0,98 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,32 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzkittel (mind. 0,82 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,26 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzkittel (mind. 0,66 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,2 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzkittel (mind. 0,5 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,14 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzkittel (mind. 0,34 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,08 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzkittel (mind. 0,18 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,02 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzkittel (weniger 0,18 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (weniger 0,02 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Persönliche Schutzausrüstung oder Medizinprodukte oder die Vorhaltelagerung und Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung oder Medizinprodukten oder die Vorhaltelagerung und Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung. Die Mindestreferenz (Referenz 1) wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hin-sichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 2 bis 7 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vo … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen), die mit der Qualitätskontrolle beauftragt waren.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur inner-halb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 8
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung8 von 8 angegeben
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
EForms.DefaultText.BT_750_Lot https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a88aaa97-259c-4792-adfe-b0346aa97b7b/suitabilitycriteria Eigenerklärung (1.1) über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auf … ganz lesenkürzer
EForms.DefaultText.BT_750_Lot https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a88aaa97-259c-4792-adfe-b0346aa97b7b/suitabilitycriteria Eigenerklärung (1.1) über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Schutzbrillen Rahmenkennzeichnung 3/5) mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 180.000 € für die letzten drei Geschäftsjahre.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht oder mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzier … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzierten Leistungen. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz (Referenz 1) muss a) mindestens den Namen des öffentlichen Auftraggebers, die Anschrift und den Projektnamen nachweisen, b) mindestens einen öffentlichen Auftraggeber auf Landesebene oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Bundesebene oder eine Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Kommunalebene oder einen sonstigen öffentlichen Auftraggeber nachweisen, c) mindestens den Erbringungszeitraum 2025 oder 2024 oder 2023 oder 2022 oder 2021 oder 2020 nach-weisen, d) mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher, bezogen sein, und e) mindestens die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollieren-den System für Schutzbrillen Rahmenkennzeichnung 3 (mind. 0,875 Stück) und Rahmenkennzeichnung 5 (mind. 0,125 Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzbrillen Rahmenkennzeichnung 3 (mind. 0,766 Stück) und Rahmenkennzeichnung 5 (mind. 0,109 Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzbrillen Rahmenkennzeichnung 3 (mind. 0,657) Stück) und Rahmenkennzeichnung 5 (mind. 0,093 Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollieren-den System für Schutzbrillen Rahmenkennzeichnung 3 (mind. 0,548 Stück) und Rahmenkennzeichnung 5 (mind. 0,077 Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzbrillen Rahmenkennzeichnung 3 (mind. 0,439 Stück) und Rahmenkennzeichnung 5 (mind. 0,061 Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzbrillen Rahmenkennzeichnung 3 (mind. 0,33 Stück) und Rahmenkennzeichnung 5 (mind. 0,045 Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollieren-den System für Schutzbrillen Rahmenkennzeichnung 3 (mind. 0,221 Stück) und Rahmenkennzeichnung 5 (mind. 0,029 Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzbrillen Rahmenkennzeichnung 3 (mind. 0,112 Stück) und Rahmenkennzeichnung 5 (mind. 0,013 Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Schutzbrillen Rahmenkennzeichnung 3 (weniger 0,112 Stück) und Rahmenkennzeichnung 5 (weniger 0,013 Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Persönliche Schutzausrüstung oder Medizinprodukte oder die Vorhaltelagerung und Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung oder Medizinprodukten, oder die Vorhaltelagerung und Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung. Die Mindestreferenz (Referenz 1) wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hin-sichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 2 bis 7 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vo … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen), die mit der Qualitätskontrolle beauftragt waren.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur inner-halb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 9, 10
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung8 von 8 angegeben
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- EForms.DefaultText.BT_750_Lot https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a88aaa97-259c-4792-adfe-b0346aa97b7b/suitabilitycriteria Eigenerklärung (1.1) über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Faceshields) mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 250.000 € für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht oder mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzier … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzierten Leistungen. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz (Referenz 1) muss a) mindestens den Namen des öffentlichen Auftraggebers, die Anschrift und den Projektnamen nachweisen, b) mindestens einen öffentlichen Auftraggeber auf Landesebene oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Bundesebene oder eine Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Kommunalebene oder einen sonstigen öffentlichen Auftraggeber nachweisen, c) mindestens den Erbringungszeitraum 2025 oder 2024 oder 2023 oder 2022 oder 2021 oder 2020 nach-weisen, d) mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher, bezogen sein, und e) mindestens die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollieren-den System für Faceshields (mind. 0,75 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Faceshields (mind. 0,656 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Faceshields (mind. 0,562 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Faceshields (mind. 0,468 Mio. Stück) oder die Vor-haltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Faceshields (mind. 0,374 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Faceshields (mind. 0,28 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Faceshields (mind. 0,186 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Faceshields (mind. 0,092 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in ei-nem rollierenden System für Faceshields (weniger 0,092 Mio. Stück) oder die Vorhaltelagerung und Lieferung in einem rollierenden System für Persönliche Schutzausrüstung oder Medizinprodukte oder die Vorhaltelagerung und Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung oder Medizinprodukten, oder die Vorhaltelagerung und Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung. Die Mindestreferenz (Referenz 1) wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hin-sichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 2 bis 7 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vo … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen), die mit der Qualitätskontrolle beauftragt waren.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur inner-halb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f5e37311-02d0-41b3-a167-c33f93948e7b.