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vergebenEU-weitDienstleistungen

Vergabe Leistungen Rettungsdienst

Stadt Salzgitter · Salzgitter, Niedersachsen

Aktenzeichen 2025-0243-(DL)veröffentlicht 12.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 288 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
54 Monate01.07.2026 – 31.12.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Salzgitter38226, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (53 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (94 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Salzgitter
    vor 10 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:30 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 9 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:30 Uhr
    vor 9 Monaten
  5. Bindefrist endet
    128 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 4 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Stadt Salzgitter beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (nachfolgend "NRettDG"), einen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfalltransporte, qualifizierter Krankentransport und Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes) sowie der teilweisen Stellung/Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswache und Vorhaltung der hierzu benötigten Fahrzeuge zu vergeben. Vergeben wird die Durchführung von Notfalltransporten mittels Notfallkrankentransportwagen (NKTW), des qualifizierten Krankentransportes mittels Krankentransportwagen (KTW) sowie aus Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Salzgitter (nachfolgend: "Aufgabenträger") ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 NRettDG Trägerin des bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie führt im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Aufgabenträger das gegenständliche Vergabeverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 Nr. 2, 5 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, Satz 2 NRettDG durch, um Dritte mit der Durchführung von Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes im Wege eines Dienstleistungsauftrages zu beauftragen.

Diese Leistungen umfassen gemäß § 2 Abs. 2 NRettDG - Notfalltransporte mittels eines Notfallkrankentransportwagens (NKTW), - den qualifizierten Krankentransport sowie - Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes (Spitzenabdeckung und Großschadensrettung).

Art und Umfang: Vorhaltung Regelrettungsdienst: - "KTW 1" (insgesamt 47,0 Wochenstunden) - "KTW 3" (insgesamt 56,0 Wochenstunden) - "KTW 6" (insgesamt 85,5 Wochenstunden) - NKTW 1 (insgesamt 168 Wochenstunden) sowie folgende Transportkomponenten des erweiterten Rettungsdienstes - Stellung und Besetzung von insgesamt 2 KTW

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung15 von 15 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.07.2026. Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Aufgabenträgerin bei Schäden, für wel … ganz lesenBerufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.07.2026. Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Aufgabenträgerin bei Schäden, für welche die Aufgabenträgerin im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden, entweder ? durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder ? durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum aufrechtzuerhalten.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz Notfalltransporte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Betrieb eines … ganz lesenReferenz Notfalltransporte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Betrieb eines NKTW ist nach seiner Art mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar. Nicht vergleichbar ist eine Tätigkeit auf Grundlage einer Genehmigung, die außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes erfolgt (bspw. Genehmigung nach § 19 NRettDG). Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt "Referenz Notfalltransport" (Anlage 8) auszufüllen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz erweiterter Rettungsdienst (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Refere … ganz lesenReferenz erweiterter Rettungsdienst (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt "Referenz erweiterter Rettungsdienst" (Anlage 9) auszufüllen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsatznachweis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt "Umsatznachweis" (Anlage 7)).
Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots)
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Auszug aus dem Bundeszentralregister (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung (nicht älter als drei Jahre)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz Notfalltransporte
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz erweiterter Rettungsdienst
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsatznachweis
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
128 Tage
Angebotsöffnung
23.01.2026, 09:30 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Selbstschuldnerische Bankbürgschaft i.H.v. 450.000 EUR 2) Erklärung zur Tariftreue 3) Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Regelrettungsdienstes im Umfang von 90 % der Personalstunden nur solches Personal einzusetzen, welches mindestens 19,0 Stunden pro Woche ausschlie … ganz lesenLeistung: 1) Selbstschuldnerische Bankbürgschaft i.H.v. 450.000 EUR 2) Erklärung zur Tariftreue 3) Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Regelrettungsdienstes im Umfang von 90 % der Personalstunden nur solches Personal einzusetzen, welches mindestens 19,0 Stunden pro Woche ausschließlich für Rettungsdienstleistungen des Bieters im Rettungsdienstbereich der Stadt Salzgitter eingesetzt wird. 4) Erklärung zur Russlandsanktionen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Da … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Aufgabenträgerin ermittelt das wirtschaftlichste Angebot anhand folgender Wertungskriterien: Preis 50 % und Konzept für die Durchführung des Rettungsdienstes 50 %.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTJ0R0FR8# Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Bieter-/Arbeitsgemeinschaften Die Bildung von Bietergemeinschaften i … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTJ0R0FR8# Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Bieter-/Arbeitsgemeinschaften Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird; in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist; dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften; in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 3) zu verwenden. Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art - beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter - sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote. Sofern in den Unterlagen auf "den Bieter" Bezug genommen wird, gelten die Ausführungen für Bietergemeinschaften entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird. Nachunternehmer Der Einsatz von Nachunternehmern für die Durchführung von Leistungen des Regelrettungsdienstes ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV nicht zulässig, weil es sich insoweit um eine bestimmte kritische Dienstleistung handelt, die es erforderlich macht, dass sie vom Bieter bzw. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausgeführt wird. Der Einsatz von Nachunternehmern ist daher nur für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes im Sinne von Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zulässig. Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes dürfen demnach Nachunternehmer eingesetzt werden. Sollen Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt "Verzeichnis über Teilleistungen der Nachunternehmer im erweiterten Rettungsdienst" (Anlage 4) auszufüllen. Will sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bereits auf den Nachunternehmer berufen, so hat er diesen bereits bei Abgabe des Angebots zu benennen und eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, mit der nachgewiesen wird, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung/ Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt, gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Aufgabenträger innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen Leistungen/Teilleistungen zur Verfügung stehen. Eignungsleihe Wenn sich ein Bieter für die Transport-/Behandlungskomponenten des erweiterten Rettungsdienstes auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen: Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer; Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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15vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8db32d11-f5bf-4aa4-8387-683b58c38bae.