Vergabe GU-Leistungen Neubau Verwaltungsverfahren
Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge. · Garbsen, Niedersachsen
Aktenzeichen WVGN-02-2025veröffentlicht 23.05.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
- 26E40269; Landeskriminalamt Nds. / LKA Nds; Neubau Bauteil G/KTI; EnergiezentraleLand Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen · HannoverFrist 02.12.2026
- Neubau Schulgebäude in Holz-Modulbauweise mit 2-Feld-Sporthalle und AußenanlagenLandeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement · HannoverFrist 08.12.2026
- 26E40273; Landeskriminalamt Nds. / LKA Nds; Neubau Bauteil G/KTI; Sanitärtechnische AnlagenLand Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen · HannoverFrist 19.11.2026
- Stadt Lehrte - Neubau Feuerwehrgerätehaus Arpke - TotalunternehmerleistungStadt Lehrte · LehrteFrist 30.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Garbsen30823, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität50 %
- Personal10 %
- Werklohn40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 17 Monatenan Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge.
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Wasserverband Garbsen-Neustadt Rbge. (WVGN) plant den Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Die Leistungsausführung soll durch einen Generalunternehmer erfolgen.
Gegenstand nach CPV
- 45210000Bauleistungen im HochbauHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Personal
- Preis
- Werklohn
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) Nachweis der Berechtigung, einen Gewer-bebetrieb für Hochbau auszuüben ein-schließlich Eintragung in ein Handelsregis-ter oder Berufsregister oder ein vergleich-barer Nachweis, der zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate ist
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) Nachweis der Berechtigung, einen Gewer-bebetrieb für Hochbau auszuüben ein-schließlich Eintragung in ein Handelsregis-ter oder Berufsregister oder ein vergleich-barer Nachweis, der zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate ist
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) Netto-Mindestjahresumsatz im Bereich Bauleistungen des Hochbaus EUR 7,0 Mio. jeweils in den letzten drei (3) abgeschlos-senen Geschäftsjahren.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung: - EUR 10 Mio. für Personenschäden - EUR 10 Mio. für sonstige Schäden Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssum-men pro Kalenderjahr
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
RAusschlusskriterium (Mindestanforderung) eferenzprojekte Drei (3) vergleichbare Referenzobjekte Hochbau der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2016); Vergleichbarkeit liegt vor, wenn das Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt: (1) Erbringung von Bauleistungen … ganz lesenkürzer
RAusschlusskriterium (Mindestanforderung) eferenzprojekte Drei (3) vergleichbare Referenzobjekte Hochbau der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2016); Vergleichbarkeit liegt vor, wenn das Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt: (1) Erbringung von Bauleistungen für ein Hochbauprojekt (2) Büro- oder Verwaltungsgebäude (3) Beginn der Leistungserbringung ab dem 01.01.2016 (4) Leistung ist schlussabgenommen zum Zeitpunkt der Bewerbung (5) Gesamtbaukosten > 5 Mio. EUR netto (6) Ausführung der Bauleistung als Generalunternehmer und zwar mindes-tens mit der Koordination und Ausführung folgender Gewerke- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- AAusschlusskriterium (Mindestanforderung) ngabe des Projektleiters und des Bauleiters, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Be-schäftigten; bei Bietergemeinschaften kann die Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden. Wertung: < 10 4 Punkte 11-16 8 Punkte > 16 12 Punkte
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
verlangt: Als Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel einschließlich etwaiger Nachtragsleistungen übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von 18 Werktagen nach Vertragsschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 Prozent der Bruttoauftr … ganz lesenkürzer
verlangt: Als Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel einschließlich etwaiger Nachtragsleistungen übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von 18 Werktagen nach Vertragsschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 Prozent der Bruttoauftragssumme (Vertragserfüllungssicherheit). Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert insbesondere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufgrund der Vorschriften des § 14 AEntG, § 13 MindLoG, § 28a IIIa SGB IV und § 50 III SGB VII. Die bei der Abnahme vorbehaltenen Mängel hingegen sind ausschließlich Gegenstand der Bürgschaft für Mängelansprüche. Soweit der Auftragnehmer die Verpflichtung gem. Satz 1 nicht erfüllt hat, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Guthaben des Auftragnehmers einen Betrag in Höhe der vereinbarten Sicherheit einzubehalten. Im Übrigen gilt § 17 Abs. 6 außer Nr. 1 S. 1 VOB/B entsprechend. Die Bürgschaft muss im Vertrag speziifizierten Anforderungen entsprechen. Als Sicherheit für die bei der Abnahme vorbehaltenen Mängel und alle nach Abnahme entstehenden Mängelansprüche behält der Auftraggeber fünf Prozent der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme ein (Mängeleinbehalt). Der Auftragnehmer kann den Mängeleinbehalt frühestens mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug gegen Übergabe einer Bürgschaft für Mängelansprüche ablösen (Bürgschaft für Mängelansprüche). Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit in Höhe von 3% für Mängelansprüche nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche (5 Jahre) zurückzugeben. Die Restsicherheit von 2% für Mängelansprüche ist nach Ablauf der Verjährungsfrist für diese Mängelansprüche (10 Jahre) zurückzugeben. Im Übrigen gilt § 17 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B. Die Bürgschaft muss den im Vertrag spezifizierten Anforderungen entsprechen. Bürge muss ein in der Europäischen Union zugelassenes Kreditinstitut sein. Die Bürgschaftserklärungen müssen unwiderruflich, unbefristet und selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 S. 1 BGB) sein. In den Bürgschaften ist auf die Einreden aus § 770 BGB zu verzichten, auf die Einrede der Aufrechenbarkeit jedoch nur so weit, wie die Gegenforderung des Auftragnehmers nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Der Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit der gesicherten Forderung gemäß § 770 I BGB gilt zudem nur insoweit, wie die Anfechtbarkeit nicht aufgrund von Arglist oder widerrechtlicher Drohung im Sinne von § 123 BGB besteht. Die Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Es ist ferner vorzusehen, dass die Bürgschaftsansprüche nicht vor den gesicherten Ansprüchen verjähren. Als Gerichtsstand ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr der Sitz des Auftraggebers zu vereinbaren. Für Streitigkeiten aus den Bürgschaften muss das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden. Das Recht des Auftragnehmers, eine Sicherheit durch eine andere zu ersetzen, bleibt unberührt (§ 17 Abs. 3 VOB/B). Macht der Auftragnehmer den Anspruch aus § 650e BGB geltend, kann der Auftraggeber - anstelle der Einräumung einer Sicherungshypothek oder Vormerkung - wahlweise auch Sicherheit durch Stellung einer Bankbürgschaft leisten. Eine etwa bereits zugunsten des Auftragnehmers eingetragene Vormerkung oder Sicherungshypothek kann der Auftraggeber jederzeit durch Bankbürgschaft ablösen. Für diese Bürgschaft gilt Ziff. 3 S. 1-3 entsprechend.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Nachweis der Berechtigung, einen Gewer-bebetrieb für Hochbau auszuüben ein-schließlich Eintragung in ein Handelsregis-ter oder Berufsregister oder ein vergleich-barer Nachweis, der zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate ist
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht si … ganz lesenkürzer
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4B5ZRX
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge.
- Anschrift
- 30823 Garbsen
- Website
- wvgn.de
- Kontakt
- vergabestelle@
goehmann.de
Bei uns erfasst
- Verhandlungsrunde 1: Vergabe GU-Leistungen Neubau Verwaltungsverfahren24.10.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Niedersachsen (45 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Pieper Bedachungen GmbH10 Zuschläge
- STRABAG AG10 Zuschläge
- Kümper + Schwarze Baubetriebe GmbH7 Zuschläge
- HTI GmbH Greußen6 Zuschläge
- Kögel Bau GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Andic GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a789a5a2-5bb1-4523-a3ff-546d008f1fc2.