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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Vergabe eines Vertrages über die Wäscheversorgung

Kreisspitalstiftung Weißenhorn kreiskommunale Stiftung des öffentlichen Rechts · Weißenhorn, Bayern

Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 02.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 794 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Weißenhorn89264, Landkreis Neu-Ulm, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 17:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 17:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über die Wäscheversorgung in der Stiftungsklinik in Weißenhorn und der Donauklinik in Neu-Ulm sowie in dem Gesundheitszentrum Illertissen

Beschreibung des Loses

Die Kreisspitalstiftung Weißenhorn als Auftraggeber ist eine kreiskommunale Stiftung des öffentlichen Rechts und steht in alleiniger Trägerschaft des Landkreis Neu-Ulm.

Die Einrichtungen des Auftraggebers mit der Stiftungsklinik in Weißenhorn und der Donauklinik in Neu-Ulm sowie mit dem Gesundheitszentrum Illertissen stehen für eine hochwertige und wohnortnahe Gesundheitsversorgung im Landkreis Neu-Ulm.

Die beiden Kliniken der Grund- und Regelversorgung bieten ein abgestimmtes medizinisches Leistungsspektrum mit umfassenden diagnostischen und therapeutischen Mög-lichkeiten. Das Gesundheitszentrum Illertissen mit seiner Pflegeeinrichtung IllerVita und der Geriatrischen Reha ergänzen das Gesundheits- und Careangebot der Region und darüber hinaus.

Die Einrichtungen benötigen diverse Textilien und Wäsche für den Klinikbetrieb zur Versorgung der Patienten und Bewohner. Dies umfasst sowohl die Aufbereitung der Lohnwäsche als auch die Bereitstellung von Mietstationswäsche und Mietberufskleidung.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe eines Vertrages über die Wäscheversorgung in den einzelnen Einrichtungen.

Im Einzelnen sollen dabei beschafft werden: - Aufbereitung kundeneigene Wäsche / Lohnwäsche, - Versorgung mit Mietstationswäsche, - Versorgung mit Mietberufskleidung, - Aufbereitung bewohnereigene Wäsche und Kleidung und - Kundendienst.

Die Leistungen sind bei laufendem Betrieb der Kliniken der Kreisspitalstiftung zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren nebst Kontaktdaten; (2) Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solc … ganz lesenFolgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren nebst Kontaktdaten; (2) Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Angebot muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden, in der erklärt wird, dass (a) im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt; (b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; (c) der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt; (d) alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; (e) der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass er (a) die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; (b) Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der Auftraggeber und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; (c) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls die Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); (d) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und (e) die Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; (6) Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren und zur Abfrage von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG; (7) Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, zudem Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen der Auftraggeber unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung
Kriterium
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen: (1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) über eine gültige Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung – zum Zeitpunkt der Einr … ganz lesenFolgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen: (1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) über eine gültige Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung – zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate – von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen. Diese Versicherung muss nachfolgende Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen): (a) Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr; (b) Der Versicherungsschutz muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit umfassen und (c) Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren im Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers. Sofern eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Anforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet; (2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021); (3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit Wäscheversorgung im Gesundheitswesen, in der/den vorgesehenen Betriebsstätte(n) in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021).
Kriterium
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen: (1) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstellung der Leistungserbringung ein ü … ganz lesenFolgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen: (1) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstellung der Leistungserbringung ein übergreifendes Qualitätsmanagementsystems für die vorgesehene(n) Betriebsstätten betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (z.B. DIN ISO 9001, BMS oder vergleichbar) nach. Sofern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bieter bzw. das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichbaren Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement im Unternehmen ergriffen werden. (2) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstellung der Leistungserbringung die Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI) – Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien für die vorgesehene(n) Betriebsstätte(n) für die vorgesehene(n) Betriebsstätten einhält und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (z.B. RAL GZ 992/2 für Krankenhauswäsche oder vergleichbar) nach. Sofern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bieter bzw. das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichbaren Maß-nahmen zur Sicherstellung der erforderlichen Krankenhaushygiene und Infektionsprävention im Unternehmen ergriffen werden. (3) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstellung der Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Aufbereitung von Bewohnerwäsche die für die vorgesehene(n) Betriebsstätte(n) für die vorgesehene(n) Betriebsstätten betreffenden Anforderungen einhält und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (z.B. RAL GZ 992/4 für Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen oder vergleichbar) nach. Sofern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bieter bzw. das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichbaren Maßnahmen zur Sicherstellung der erforderlichen Aufbereitungsqualität für Bewohnerwäsche im Unternehmen ergriffen werden. (4) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zudem geeignete abgeschlossene Referenzprojekte nachweisen, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität des Auftrags) vergleichbar sind. Folgende inhaltlichen Anforderungen müssen durch die jeweilige(n) Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderungen): (a) Bei mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich Allgemeinkrankenhäuser (inkl. Geburtshilfe und Chirurgie) muss die Versorgung von jeweils mindestens 160 Planbetten mit Mietstationswäsche erfolgt sein. (b) Bei mindestens einer Referenz aus dem Bereich Krankenhäuser (Allgemeinkrankenhäuser oder Fachkliniken) muss die Versorgung von jeweils mindestens 300 Mitarbeitenden mit Mietberufskleidung erfolgt sein. (c) Bei mindestens einer Referenz muss bei einer Gesundheitseinrichtung mit jeweils mindestens 50 Plätzen die Aufbereitung der bewohnereigenen Wäsche und Kleidung, Einzelteilverfolgung der Textilien einschließlich bewohnerbezogener Sortierung der sauberen Textilien erfolgt sein. Die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die Leistungen im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag dreimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des einseit … ganz lesenDer Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag dreimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des einseitigen Optionsrechts des Auftraggebers ergibt sich eine Vertragslaufzeit bis zum Ablauf des 31. Dezember 2031 (Maximalvertragslaufzeit).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 DAYS
Angebotsöffnung
04.09.2024, 17:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kreisspitalstiftung Weißenhorn kreiskommunale Stiftung des öffentlichen Rechts
Anschrift
Günzburger Straße 41, 89264 Weißenhorn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Watson Farley & Williams LLP

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

148vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
348.320 €Zuschlagswert im Median
113.797 € – 595.709 €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f98b267b-dfa8-4a26-8a23-2dfa731328cf.