Vergabe eines Rahmenvertrages "Digitale Transformation"
Vergabe eines Rahmenvertrages "Digitale Transformation" · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen #DABB_2026-01veröffentlicht 11.08.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Potsdam14482, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 2 Monatenan Vergabe eines Rahmenvertrages "Digitale Transformation"
- Angebotsfrist 16:00 Uhrvor 55 Tagennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 16:05 Uhrvor 55 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 3 Monaten5 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Aufgrund des Auslaufens des bestehenden Rahmenvertrages Ende September 2026 beabsichtigt die #DABB, einen neuen Rahmenvertrag für die Beratung bei Projekten im Rahmen der digitalen Transformation abzuschließen. Dieser Rahmenvertrag soll außer von der #DABB selbst auch von öffentlich-rechtlichen Projektpartnern der #DABB genutzt werden können. Abrufberechtigt sein sollen daher neben der #DABB auch die projektspezifisch involvierten öffentlich-rechtlichen Partnerinstitutionen der #DABB im Hinblick auf projektbezogene Fragestellungen aus deren Sphäre. Hierbei handelt es sich entsprechend dem Gesellschaftszweck der #DABB jeweils um Kommunen und Kommunalverbände Brandenburgs sowie Landesbehörden Brandenburgs und diesen nachgelagerten Einrichtungen, die mit der #DABB eine entsprechende Vereinbarung zur Zusammenarbeit in den Projekten geschlossen haben.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung11 von 11 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- 1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014 (Ziffer III. 1.1 Nr. 1 der EU-Bekanntmachung) Gewerbeanmeldung 2) Nachweis Gewerbeanmeldung (soweit vorhanden)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- 1) Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 2) Kurze Darstellung des Unternehmens (max. 1 Seite DIN A4)
- Supply-Chain-Management
1) Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vorliegen 3) Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Ver … ganz lesenkürzer
1) Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vorliegen 3) Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 17. Juli 2026 betreffend Sanktionen gegen Russland 4) Vereinbarung Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz (Anlage 5 zu den Verfahrenbedingungen) 5) bei Nachunternehmereinsatz: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe gemäß Anlage 6 zu den Verfahrensbedingungen und Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher gemäß Anlage 7 zu den Verfahrensbedingungen 6) bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung gemäß Anlage 8 zu den Verfahrensbedingungen mit der von allen Mitgliedern rechtsverbindlichen Erklärung (§ 126b BGB), in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Auftragserteilung erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu erklären. Die Nachweise sind erst auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb der von dem Auftraggeber gesetzten Frist (und damit noch nicht mit dem Angebot) vorzulegen, es sei denn in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Personalausstattung: Eigenerklärung des Bieters/ Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ Eignungsverleihers über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Beratung der öffentlichen Verwaltung Mindestkriterium: Mindestens durchschnittlich 50 Mitarbeitende pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Beratung der öffentlichen Verwaltung.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bieters/ Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ Eignungsverleihers der letzten drei Geschäftsjahre
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den spezifischen Netto-Gesamtumsatz des des Bieters/ Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ Eignungsverleihers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich öffentliche Verwaltung Mindestkriterium: In jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss ein sp … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über den spezifischen Netto-Gesamtumsatz des des Bieters/ Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ Eignungsverleihers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich öffentliche Verwaltung Mindestkriterium: In jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss ein spezifischer Netto-Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 4.000.000,00 EUR im Bereich öffentliche Verwaltung erzielt worden sein.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahren mit Datumsangabe im Hinblick auf Projekte in der öffentlichen Verwaltungen zu den Themen Onlinezugangsgesetz (OZG), Künstliche Intelligenz (KI), Registermodernisierung (Kommunen, Länder und Bund) unter konkreter Benennung des Auftraggebers … ganz lesenkürzer
Referenzen des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahren mit Datumsangabe im Hinblick auf Projekte in der öffentlichen Verwaltungen zu den Themen Onlinezugangsgesetz (OZG), Künstliche Intelligenz (KI), Registermodernisierung (Kommunen, Länder und Bund) unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst ggf. Ansprechpartnern und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit Mindestkriterium: Mindestens fünf Referenzprojekte im Hinblick auf Projekte in der öffentlichen Verwaltung, wobei die folgenden Herangehensweisen und Themen mindestens jeweils in einer der fünf eingereichten Referenzen enthalten sein müssen - menschenzentrierte Methoden (User Research, Co-Design, Pro-totyping, Testing) - Umsetzung moderner Digitallösungen oder Transformationspro-jekte mit Verstetigung in der Verwaltung - Projekte im Kontext Legal Design / Policy Design - KI-bezogene Projekte (Einführung, Evaluation, Entwicklung, Hosting) - Verwaltungs-Know-how (Onlinezugangsgesetz, Registermoderni-sierung, KI-Implementierung) - Datenschutz (DSGVO), IT-Sicherheit (BSI-Grundschutz) und Com-pliance (AI Act) - Implementierung von Standards (mindestens gemäß Deutschland-Stack)- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis des Versicherungsschutzes (Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung) mit den Deckungssummen in Höhe von 3.000.000,- EUR für Personenschäden und 1.000.000,- EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf … ganz lesenkürzer
Nachweis des Versicherungsschutzes (Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung) mit den Deckungssummen in Höhe von 3.000.000,- EUR für Personenschäden und 1.000.000,- EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssumme. Der Nachweis des Versicherungsschutzes ist auf Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der von ihr gesetzten Frist vollständig vorzulegen, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Dieser Nachweis kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein darf, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung sind mit dem Bieterbogen eine Eigenerklärung des Bieters einzureichen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht. Auf Verlangen der Vergabestelle ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird. Die Eigenerklärungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Persönliche Referenzen des vorgesehenen Projektteams: Das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam ist zu benannten, welches aus mindestens einem Projektleiter und drei Projektmitarbeitern besteht. Für einen Projektleiter sowie drei Projekt-mitarbeiter sind persönliche Referenzen zu Projek … ganz lesenkürzer
Persönliche Referenzen des vorgesehenen Projektteams: Das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam ist zu benannten, welches aus mindestens einem Projektleiter und drei Projektmitarbeitern besteht. Für einen Projektleiter sowie drei Projekt-mitarbeiter sind persönliche Referenzen zu Projekten hinsichtlich der Beratung der öffentlichen Verwaltung, die das jeweilige Mitglied begleitet hat, unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst ggf. Ansprechpartnern und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit vorzulegen. Mindestkriterium: Für den vorgesehenen Projektleiter und die drei zu benennenden Projektmitglieder sind mindestens jeweils eine persönliche Referenz zu Projekten hinsichtlich der Beratung der öffentlichen Verwaltung vorzulegen. Die jeweils für den vorgesehenen Projektleiter und die drei zu benennenden Projektmitglieder vorzulegenden persönlichen Referenzen müssen mindestens zwei Themenkomplexe der nachfolgenden Beratungsinhalte aufweisen: - menschenzentrierte Methoden (User Research, Co-Design, Pro-totyping, Testing), - Umsetzung moderner Digitallösungen oder Transformationsprojekte mit Verstetigung in der Verwaltung, - Projekte im Kontext Legal Design / Policy Design, - KI-bezogene Projekte (Einführung, Evaluation, Entwicklung, Hosting), - Verwaltungs-Know-how (OZG, Registermodernisierung, KI-Implementierung), - Datenschutz (DSGVO), IT-Sicherheit (BSI-Grundschutz) und Com-pliance (AI Act), - Implementierung von Standards (mindestens gemäß Deutschland-Stack).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die #DABB behält sich vor, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit den Vertrag um ein weiteres Jahr (Verlängerungsoption) bis zu einer Maximaldauer von vier Jahren zu verlängern
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 5 Monate
- Angebotsöffnung
- 09.09.2026, 16:05 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Ver … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YGJHSHB# 1) Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen nach Auffassung der Bieter unvollständig, enthalten sie Unklarheiten oder Widersprüche oder lassen sich Dateien nicht öffnen, so hat … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YGJHSHB# 1) Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen nach Auffassung der Bieter unvollständig, enthalten sie Unklarheiten oder Widersprüche oder lassen sich Dateien nicht öffnen, so hat derjenige Bieter die Auftraggeberin über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg darauf hinzuweisen. Die den Bietern nicht zugänglichen Unterlagen werden dann umgehend erneut elektronisch übersandt. Fragen durch die Bieter zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform spätestens bis zum 24. August 2026, 12:00 Uhr (Ortszeit) über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform https://vergabemarktplatz.brandenburg.de zu stellen. Bei anderweitigen oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Fragen werden anonymisiert veröffentlicht, sofern sie für alle Bieter von Interesse sind. 2) Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Auftraggeberin elektronisch über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg eingegangen sein. Für das Angebot sind bestimmte Erklärungen und Angaben erforderlich. Die Bieter haben für die Abgabe dieser Erklärungen und Angaben den Verfahrensbedingungen als Anlage 2 beigefügten Bieterbogen zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Wettbewerbs fehlende Angaben, Erklärungen oder Nachweise unter angemessener Fristsetzung bei den Bieter nachzufordern. Die Auftraggeberin ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Bieter sollten daher im eigenen Interesse vollständige, verbindliche Angebote abgeben. 3) Neben Einzelbewerbern sind auch Bietergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelgebote, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelgebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachgebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieterbüros. Bedient sich der Bieter eines Nachunternehmers und beruft er sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, vorzulegen. Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer oder der Beauftragung eines Verleihers von Arbeitskräften hat der Bieter als Auftragnehmer die "Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz" zum Vertragsgegenstand zu machen und die Vereinbarung von Ihm unterzeichnet seinem Angebot beizufügen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass sie im Fall der Auftragsvergabe …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Vergabe eines Rahmenvertrages "Digitale Transformation"
- Art
- Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- 14482 Potsdam
- Kontakt
- kontakt@
digital-agentur.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 987c1227-e5f2-41fe-a36b-67daa4b6d1f8.