Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen im Linienbündel Nordost - Los 1 und Los 2
Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm · Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bayern
Aktenzeichen Los 1 und Los 2veröffentlicht 30.01.2026DienstleistungenSonstiges einstufiges Verfahren
- Geschätzter Wert
- 19,51 Mio. €
- Laufzeit
- 54 Monate
- 01.02.2026 – 31.07.2030
- Verfahren
- Sonstiges einstufiges Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Stadt Dietfurt a.d.Altmühl: Beschaffung von SchülerbeförderungsleistungenStadt Dietfurt · Dietfurt a. d. AltmühlFrist 23.11.2026
- Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 5 des Landkreises KitzingenLandratsamt Kitzingen · KitzingenFrist 09.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 392 und 394.Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 14.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 453 & 455Landkreis Ebersberg, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 19,51 Mio. €
- Laufzeit
- 54 Monate01.02.2026 – 31.07.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Sonstiges einstufiges VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pfaffenhofen a. d. Ilm85276, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.07.2030
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 01.02.2026 (Los 1) bzw. ab dem 01.08.2026 (Los 2) mit Bussen im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 01.02.2026 (Los 1) bzw. ab dem 01.08.2026 (Los 2) mit Bussen im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm. Die Leistungen im Los 1 betreffen die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen auf den Linien 520 Vohburg - Münchsmünster, 521 Schulverkehr GMS Vohburg, 522 Schulverkehr Münchsmünster, 523 Schulverkehr Ernsgaden, 571 Münchsmünster Vohburg Ernsgaden Geisenfeld (Schulverkehr), 580 Vohburg – Ernsgaden – Geisenfeld – Rohrbach – Wolnzach, 581 Münchsmünster Vohburg Geisenfeld Rohrbach Pfaffenhofen, 582 Wolnzach – Geisenfeld (Schulverkehr).
Die Leistungen im Los 2 betreffen die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen auf den Linien 583 Reichertshofen - Rohrbach - Geisenfeld (Schulverkehr), 584 Reichertshofen - Rohrbach - Wolnzach (Schulverkehr), 585 Wolnzach - Pfaffenhofen (Schulverkehr) und 586 Schulverkehr Wolnzach Süd.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Siehe VergabeunterlagenRangfolge 1Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis laut Preisblatt (Anlage A. 2).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.07.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftraggeber hat eine dreimalige Verlängerungsoption von jeweils zwölf Monaten (insgesamt 36 Monate).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ei … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Regionalbus Augsburg GmbH, Augsburg; Stanglmeier Reisebüro und Bustouristik GmbH & Co. KG, Mainburg; Regionalbus Augsburg GmbH, Augsburg; Stanglmeier Reisebüro und Bustouristik GmbH & Co. KG, Mainburg | – |
| Regionalbus Augsburg GmbH, Augsburg; Stanglmeier Reisebüro und Bustouristik GmbH & Co. KG, Mainburg; Regionalbus Augsburg GmbH, Augsburg; Stanglmeier Reisebüro und Bustouristik GmbH & Co. KG, Mainburg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
- Website
- landkreis-pfaffenhofen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Notvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen auf den Linien 510/59009.08.2026 · 2 Angebote
- Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und PKW im Linienbündel Nordost30.01.2026
- Notvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Busverkehrsleistungen auf der Linie 580/581 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm10.07.2025
- Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und Pkw im Linienbündel Nordwest10.07.2025
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und Pkw im Linienbündel Nordwest
- Zuschlag an RBA Regionalbus Augsburg GmbH, rund 15.400.000 €
- Zuschlag an Kössl Reisen GmbH, rund 11.230.000 €
- Zuschlag an omobi GmbH, rund 6.150.000 €
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 10.07.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Regionalverkehr Oberbayern GmbH29 Zuschläge
- Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH22 Zuschläge
- RBA Regionalbus Augsburg GmbH10 Zuschläge
- Verkehrsbetrieb Ettenhuber GmbH10 Zuschläge
- DB Regio Bus Bayern GmbH9 Zuschläge
- Egenberger GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 392 und 394.Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 14.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 453 & 455Landkreis Ebersberg, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 02.12.2026
- Speisenlogistik zur Versorgung des Klinikstandortes Campus HallerwieseKlinikum NürnbergFrist 13.11.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 822, 823 und 825Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cbaf30ef-2b7a-478e-9a8a-1e067058d27a.