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Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Lechfeld01" (01.01.2025 - 10.12.2033) als Gesamtleistung

Landkreis Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen E39265234veröffentlicht 08.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 85 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
107 Monate01.01.2025 – 10.12.2033
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Augsburg86150, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • wertungsrelevanter Gesamtausgleich (Wertungspreis)/Gewichtung: 7070 %
  • Qualität der Dienstleistung / Gewichtung: 30 davon: -Einsatzkonzept / Gewichtung: 12, - Betriebskonzept / Gewichtung: 6, -Personalkonzept / Gewichtung: 1230 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 10.12.2033
    vor 22 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 711, 712 (Linienbündel "Lechfeld01" vom 01.01.2025 bis zum 10.12.2033) -AVV-Regionalbuslinie 711: Schwabmünchen-Graben-Kleinaitingen-Oberottmarshausen-Bobingen -AVV-Regionalbuslinie 712: Schwabmünchen-Untermeitingen-Obermeitingen-Klosterlechfeld-Untermeitingen-Lagerlechfeld-Graben ca. 344.891 km Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: - 250 Betriebstagen Montag bis Freitag, davon - 187 Betriebstagen Montag bis Freitag an Schultagen - 63 Betriebstagen Montag bis Freitag an schulfreien Tagen und - 51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B. 24 und 31.12.) - 64 Betriebstagen Sonn- und Feiertage. Am 24.10.2022 wurde nach entsprechender Vorabbekanntmachung (EU-Amtsblatt 2021/S 203-531693) eine Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt 2022/S 205-585285 über die Ausschreibung Linienbündel "Lechfeld 01" (öDA vom 12.09.2023 bis zum 11.12.2032) veröffentlicht. Am 05.04.2023 wurde bezüglich dieses Verfahrens ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Südbayern eingeleitet. Der Zuschlag konnte zwar am 05.08.2024 erteilt werden. Aufgrund der Verzögerungen durch das Nachprüfungsverfahren konnte der Betrieb jedoch nicht wie angeboten aufgenommen werden. Es wurden daher zwischen den Vertragspartnern Verhandlungen aufgenommen. Diese haben am 11.11.2024 (Beschlussfassung zuständiger Aufgabenträger) ihren Abschluss gefunden. Die Betriebsaufnahme erfolgt aufgrund der Verzögerung durch das Nachprüfungsverfahren und den Lieferzeiten für Neufahrzeuge in zwei Betriebsstufen: 1. Betriebsstufe: Übergangsbetrieb vom 01.1.2025 bis 13.12.2025 2. Betriebsstufe: Normalbetrieb vom 14.12.2025 bis 10.12.2033 Es können max. 30 % (gemessen an den Fahrplankilometern) an Subunternehmer vergeben werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

wertungsrelevanter Gesamtausgleich (Wertungspreis)/Gewichtung: 7070 %
Qualität der Dienstleistung / Gewichtung: 30 davon: -Einsatzkonzept / Gewichtung: 12, - Betriebskonzept / Gewichtung: 6, -Personalkonzept / Gewichtung: 1230 %
Kosten
wertungsrelevanter Gesamtausgleich (Wertungspreis)/Gewichtung: 70Kosten
Qualität
Qualität der Dienstleistung / Gewichtung: 30 davon: -Einsatzkonzept / Gewichtung: 12, - Betriebskonzept / Gewichtung: 6, -Personalkonzept / Gewichtung: 12Qualität

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
10.12.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Postfach, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Zuschlag wurde erteilt. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. de … ganz lesenDer Zuschlag wurde erteilt. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Vorabinformation § 134 GWB an die beteiligten Bieter ist erfolgt und dem Auftrag liegt eine im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Auftragsbekanntmachung zugrunde. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landkreis Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Anschrift
Schrannenstr.3, 86150 Augsburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

507vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8aa86f76-7c86-44b3-be7d-eab0469f5a25.