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Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg über eine beabsichtigte Vergabe gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007. Im Vorfeld der Vergabe ist eine Markterkundung geplant, die auch Grundlage für die Wahl des Vergabeverfahrens ist.

Landratsamt Miltenberg · Miltenberg, Bayern

Aktenzeichen 300 Buslinienverkehr Maintal-Südostveröffentlicht 09.03.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
37 Monate01.12.2027 – 31.12.2030
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Miltenberg63897, Landkreis Miltenberg, Bayern
Einreichung
plattform.aumass.deArt der Einreichung nicht angegeben

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 13 Monaten

Beschreibung

Der Landkreis Miltenberg ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit gemäß Art. 8 abs. 3 BayÖPNVG zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

Er beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach Art. 5 VO (EG) 1370/2007 als Gesamtleistung zu vergeben.

Die zu vergebende Leistung umfasst das Linienbündel Maintal-Südost, mit den Linien: 61: Aschaffenburg – Kleinwallstadt – Obernburg/Elsenfeld – Mönchberg u. zurück, 67: Haingrund – Wörth – Klingenberg u. zurück, 74: Schulverband Mönchberg-Eschau, 76: Schulverband Klingenberg. Der Landkreis Miltenberg als zuständige Behörde kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach.

Die in dieser Vorabbekanntmachung enthaltenen Vorgaben sind Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Entsprechend 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG ergeben sich diese aus dem Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg) und ergänzenden Dokumenten (Ergänzungsdokumente). Letztere umfassen die aktuellen Fahrpläne sowie einen Fahrplan mit einem zusätzlichen Angebot für Samstagsfahrten auf der Linie 61. Der Nahverkehrsplan und die beiden ergänzenden Dokumente enthalten wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG.

Der Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg) ist über die folgende Internetseite verfügbar: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html

Die aktuellen Fahrpläne für die Linien 61, 67, 74 und 76 sind auf der Internetseite der VAB verfügbar: https://www.vab-info.de/seite/de/untermain/138/-/VAB-Buslinien_im_Landkreis_Miltenberg_ab_14122025.html

Das Ergänzungsdokument mit dem zusätzlichen Samstagsfahrplan für die Linie 61 ist auf folgender Internetseite abrufbar:

https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/oepnv.html

Die Betriebsleistung beläuft sich auf ca. 360.000 Fahrplankilometer insgesamt.

Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsdienstleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis behält sich vor, den öDA während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf der Linie, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs. 2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.

Die Laufzeit des öDA wird bis zum 31.12.2030 beschränkt. Sie beginnt am 01.12.2027.

Verfahrensart: Die Vergabe erfolgt gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007. Die genaue Verfahrensart wird im Anschluss an die Markterkundung festgelegt.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1.) Vergabe gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007. Im Vorfeld der Vergabe ist eine Markterkundung geplant, die auch Grundlage für die Wahl des Vergabeverfahrens ist. 2.) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge, Antragstellung: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.V. m. § 12 Abs. 6 PBefG können An … ganz lesen1.) Vergabe gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007. Im Vorfeld der Vergabe ist eine Markterkundung geplant, die auch Grundlage für die Wahl des Vergabeverfahrens ist. 2.) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge, Antragstellung: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.V. m. § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden. Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird mit Datum der vorliegenden Vorinformation für die von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linien ausgelöst. Die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung ist der 01.12.2027. Für die von der Vergabe umfassten Linien ist ab diesem Zeitpunkt eine Liniengenehmigung bis zum 31.12.2030 zu beantragen. Ein entsprechender Antrag ist bis spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung an die Regierung von Unterfranken, Schienen- und Straßenverkehr, Peterplatz 9, 97070 Würzburg als zuständige Genehmigungsbehörde zu richten. Ein eigenwirtschaftlicher Antrag ist nur dann genehmigungsfähig, wenn die in der vorliegenden Vorinformation definierten wesentlichen Anforderungen verbindlich gemäß §12 Abs. 1a PBefG zugesichert werden und der zuständigen Behörde ein eigener justiziabler und sanktionsbewehrter vertraglicher Anspruch auf die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen aus dieser Vorabbekanntmachung eingeräumt wird. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung wird auf Anfrage von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt. 3.) Änderung der Vergabeabsicht: Diese Veröffentlichung begründet für den Auftraggeber keine rechtliche Bindung. Bei etwaigen Änderungen veröffentlicht er nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 so rasch wie möglich eine Berichtigung. 4.) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 91522 Ansbach, Deutschland Telefon: +49981530 Fax: +49981531456 5.) Tarif: Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB). Zur Anwendung kommt der Verbundtarif sowie der Übergangstarifs VAB-RMV. Die Änderung und Gestaltung der Tarife richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen der VAB, auf die der öDA als verbindliche Vorgaben verweisen wird. 6.) VAB-Mitgliedschaft: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in Abstimmung mit dem Auftraggeber bis zur Betriebsaufnahme allen Verkehrsverbund-, Kooperations-, Tarifanwendungs-, Einnahmenaufteilungs- und sonstigen Verträgen und Vereinbarungen der VAB als vollwertiger Vertragspartner beizutreten oder seine bestehende Vertragspartnerschaft fortzuführen. Dies beinhaltet auch die Pflicht zur Mitgliedschaft in der VAB. Der Auftragnehmer ist auch dazu verpflichtet, die zugehörigen Pflichten der Nachweisführung für die durch ihn erzielten Verkaufserlöse und beförderten Fahrgäste zu erfüllen. Er ist ebenso dazu verpflichtet, die anteilige Berücksichtigung der auf den gegenständlichen Linien erzielten Verkaufserlöse in der VAB-Einnahmenaufteilung zu erwirken. 7.) Die im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen den im Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain in Abschnitt 6.4 festgelegten Qualitätsstandards entsprechen. 8.) Der Emissionsstandard der eingesetzten Fahrzeuge muss mindestens der Abgasnorm EURO VI entsprechen. 9.) Die Fahrgastzählsysteme in den Fahrzeugen sowie das zentrale Hintergrundsystem müssen von unabhängiger Stelle entsprechend den Vorgaben der VAB zertifiziert sein. 10.) Über die Fahrscheindrucker muss der Vertrieb aller im Barverkauf erwerbbaren VAB-Tickets möglich sein. Im Fahrzeug muss eine elektronische Kontrollinfrastruktur zur Kontrolle aller in der VAB angebotenen und anerkannten elektronischen Tickets vorhanden sein. Dies beinhaltet auch einen Barcode-Scanner zum Auslesen und Prüfen von Barcodes sowie eines Scanners zum Ausles …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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507vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

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