Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Stauden 02" (12.09.2023 bis 31.08.2024) als Gesamtleistung (Interimsvergabe)
Auftraggeber nicht angegeben · Bayern
Aktenzeichen E55562652veröffentlicht 16.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 12.09.2023 – 31.08.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Stadt Dietfurt a.d.Altmühl: Beschaffung von SchülerbeförderungsleistungenStadt Dietfurt · Dietfurt a. d. AltmühlFrist 23.11.2026
- Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 5 des Landkreises KitzingenLandratsamt Kitzingen · KitzingenFrist 09.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 392 und 394.Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 14.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 453 & 455Landkreis Ebersberg, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre12.09.2023 – 31.08.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 38 MonatenLaufzeit bis 31.08.2025
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 704, 720, N 694 (Linienbündel "Stauden02" vom 12.09.2023 bis zum 31.08.2024 mit Verlängerungsoption um 1 Jahr). Am 24.10.2022 wurde nach entsprechender Vorabbekanntmachung (EU-Amtsblatt 2021/S 203-531696) eine Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt 2022/S 205-585283 über die Ausschreibung Linienbündel "Stauden 02" (öDA vom 12.09.2023 bis zum 11.12.2032) veröffentlicht. Am 05.04.2023 wurde bezüglich dieses Verfahrens ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Südbayern eingeleitet. Vor diesem Hintergrund musste die Verkehrsleistung des Linienbündels "Stauden 02" zur Sicherstellung des Verkehrs für den Übergangszeitraum anderweitig vergeben werden. Dieser Interimsvertrag läuft nach Geltendmachung der Verlängerungsoption bis zum 31.08.2025.
Die Betriebsaufnahme erfolgte aufgrund der Integration von freigestellten Schülerverkehren in den Linienverkehr in zwei Betriebsstufen: 1. Betriebsstufe: Vorlaufbetrieb vom 12.09.2023 bis 09.12.2023:
-AVV-Regionalbuslinie 704: Schwabmünchen-Scherstetten-Mittelneufnach-Reichertshofen, Langeneufnach -AVV-Regionalbuslinie 720: Schwabmünchen-Mittelstetten-Großaitinigen-Reinhartshausen-Waldberg-Kreuzanger - ca. 22.998 Fahrplankilometer/57 Betriebstage
2. Betriebsstufe: Vollbetrieb ab 10.12.2023: - AVV-Regionalbuslinie 704: Schwabmünchen-Scherstetten-Mittelneufnach-Langenneufnach-Fischach-Gessertshausen - AVV-Regionalbuslinie 720: Schwabmünchen-Mittelstetten-Großaitinigen-Reinhartshausen-Waldberg-Kreuzanger-Döpshofen- Oberschönenfeld-Gessertshausen - AVV-Regionalbuslinie N 694: Augsburg-Diedorf-Gessertshausen-Aretsried-Fischach-Mickhausen/Münster-Langenneufnach - ca. 532.198 Fahrplankilometer/Musterfahrplanjahr
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: - 250 Betriebstagen Montag bis Freitag, davon - 187 Betriebstagen Montag bis Freitag an Schultagen - 63 Betriebstagen Montag bis Freitag an schulfreien Tagen und - 51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B. 24 und 31.12.) - 64 Betriebstagen Sonn- und Feiertage.
Es konnten max. 30 % (gemessen an den Fahrplankilometern) an Subunternehmer vergeben werden.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 12.09.2023
- Vertragsende
- 31.08.2025
- Verlängerung
- Während der Vertragslaufzeit hatte der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
- Optionen
- Der Verkehrsvertrag enthält ein einseitiges Recht der Aufgabenträger, den Verkehrsvertrag um ein Jahr bis zum 31.08.2025 zu verlängern. Die Aufgabenträger haben von dieser Verlängerungsoption Gebrauch gemacht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Schwaben, Vergabekammer Südbayern, Postfach, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Zuschlag wurde erteilt. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. de … ganz lesenkürzer
Der Zuschlag wurde erteilt. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Vorabinformation § 134 GWB an die beteiligten Bieter ist erfolgt und dem Auftrag liegt eine im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Auftragsbekanntmachung zugrunde. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| RBA Regionalbus Augsburg GmbH, Augsburg | – |
Auftraggeber
- Name
- Landkreis Augsburg und Stadt Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
- Anschrift
- Schrannenstr.3, 86150 Augsburg
- Website
- avv-augsburg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Regionalverkehr Oberbayern GmbH29 Zuschläge
- Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH22 Zuschläge
- RBA Regionalbus Augsburg GmbH10 Zuschläge
- Verkehrsbetrieb Ettenhuber GmbH10 Zuschläge
- DB Regio Bus Bayern GmbH9 Zuschläge
- Egenberger GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7d37d5b-cbab-4062-b8df-ccc9ec6bb831.