Vergabe des IT-Fachverfahrens der Berliner Volkshochschulen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie · Berlin, Berlin
Aktenzeichen SenBJF_IIG_010925veröffentlicht 02.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 51 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 13 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 13 Monaten
- Bindefrist endetvor 9 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beschaffungsgegenstand ist das IT-Fachverfahren der Berliner Volkshochschulen, d. h. eine Kursverwaltungssoftware mit zugehörigen Dienstleistungen, u. a. Systemintegration , Weiterentwicklung und Support, und einem Projekt zur Ablösung des Bestandssystems.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag8 von 8 angegeben
- Preis
- Bewertet wird ausschließlich der in dem Preisblatt Software as a Service (SaaS) mit Betrieb beim Hersteller angegebene BruttoGesamtbetrag für den maximalen Vertragszeitraum. Dieser Wert geht als absoluter EuroWert in die Bewertung ein. Preise, die an anderen Stellen, insbesondere im Anschreiben angegeben werden, werden nicht berücksichtigt.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 200Auftragsdurchführungskonzept
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Konzept zur Softwarearchitektur
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Konzept zur Weiterentwicklung
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Datenschutz-/Informationssicherheitskonzept
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Konzept zur Digitalen Barrierefreiheit
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 500Anforderungskatalog
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 250Teststellung
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar (wie bspw. Europäisches Unternehmensregister) • Zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend. • Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Versicherungsbestätigung (oder ein vergleichbarer Nachweis) Mindeststandard: Deckungssummen - mind. 3 Mio. EUR je Fall für Personenschäden, und - mind. 1,5 Mio. EUR je Fall für Sach- und Vermögensschäden, jeweils je Versicherungsjahr mind. zweifach maximiert.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren Eigenerklärung Mindeststandard: Gesamtumsatz durchschnittlich mind. 900 Tsd. EUR p.a.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angabe durchschnittlicher auftragsgegenständlicher Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren Eigenerklärung Mindeststandard: auftragsgegenständlicher Umsatz durchschnittlich mind. 750 Tsd. EUR p.a.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Nachweis der Beschäftigtenanzahl differenziert nach den Bereichen Betrieb, Entwicklung und Support Eigenerklärung Mindeststandard: Nachweis über eine Beschäftigtenzahl in den Bereichen Betrieb, Entwicklung und Support von mindestens 20 Mitarbeitern (20 VZÄ).
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Anforderung an das einzusetzende Personal: Der Bieter hat mit seinem Angebot nachzuweisen, dass er im Falle einer Bezuschlagung und Beauftragung mindestens im Umfang von 50% Personal anbieten und im Projekt einsetzen wird, das im Kundenkontakt das Sprachniveau C1 Deutsch des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder Muttersprachlicher: in aufweist. Eigenerklärung
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Angaben von Referenzprojekten (nicht älter als drei Jahre) Eigenerklärung Mindeststandard: 2 vergleichbare Referenzen im VHS-Umfeld oder vergleichbarer Bildungs-einrichtung mit Ansprechpersonen (siehe Referenzbogen)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Seitens des Auftraggebers besteht eine zweimalige Option zur Verlängerung des Vertrages um 48 und 24 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 07.10.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenkürzer
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Der Auftragswert ist rein fiktiv und entspricht nicht dem realen Auftragswert. 2. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu. 3. Datenschutz: Der Bieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbes … ganz lesenkürzer
1. Der Auftragswert ist rein fiktiv und entspricht nicht dem realen Auftragswert. 2. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu. 3. Datenschutz: Der Bieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der DatenschutzGrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung. Er hat sicherzustellen, dass die Übermittlung rechtmäßig ist (z.B. durch Einholung der entsprechenden Einwilligungen bei der Angabe von natürlichen Personen). Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vergabe und Durchführung von Lieferund Dienstleistungsaufträgen wird im Übrigen auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) verwiesen.- Hinweis
Der Auftragswert ist rein fitkiv und entspricht nicht dem realen Auftragswert. 2. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die vorgegebene Eigenerklärung Bietergemeinsch … ganz lesenkürzer
Der Auftragswert ist rein fitkiv und entspricht nicht dem realen Auftragswert. 2. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die vorgegebene Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Wirt238) ist zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Insbesondere ist in einer kurzen Begründung anzugeben, aus welchen (kaufmännischen oder technischen) Gründen eine Bietergemeinschaft eingegangen wird. Parallele Angebote (eigenes Angebot und als Mitglied einer BieGe) sind grds. unzulässig. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber/ Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben. Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetz einzuhalten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- zentralevergabestelle@
senbjf.berlin.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Berlin (24 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH18 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH8 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH6 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co. KG4 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.10.2025 auf 21.10.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.10.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.10.2025 auf 06.11.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48273cf5-b82f-4487-bcae-0035cef8c25b.