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Vergabe der Leistung „Planetariums-IT“ der Planetarium Mannheim gGmbH, bestehend aus Soft- und Hardware zum Betrieb des digitalen Fulldome-Projektionssystems nebst Zubehör sowie Rollout-, Liefer- und Dienstleistungen

Planetarium Mannheim gGmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 1_2024veröffentlicht 17.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 684 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.11.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 23 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Planetarium Mannheim gGmbH schreibt die Leistung „Planetariums-IT“ der Planetarium Mannheim gGmbH, bestehend aus Soft- und Hardware zum Betrieb des digitalen Fulldome-Projektionssystems nebst Zubehör sowie Rollout-, Liefer- und Dienstleistungen aus. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung14 von 14 angegeben

Kriterium
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die tariftreu im Sinne des baden-württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) verhalten, insbesondere das erforderliche Mindestentgelt zahlen. Gemäß § 5 Abs. 1 LTMG haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunter … ganz lesenDer Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die tariftreu im Sinne des baden-württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) verhalten, insbesondere das erforderliche Mindestentgelt zahlen. Gemäß § 5 Abs. 1 LTMG haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben. Die Verpflichtungserklärungen sind auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Nachunternehmens oder Verleihunternehmens EUR 10.000,00 (netto) oder mehr beträgt. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die vom Land Baden-Württemberg bereitgestellten Musterverpflichtungser-klärung nach LTMG abzugeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Kriterium
Der Bewerber, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unter-nehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als Nachweis muss der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung auf dem Formblatt „Erklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014“ vorlegen.
Kriterium
Der Bieter stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der bran … ganz lesenDer Bieter stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft im Angebotsschreiben eine Eigenerklärung abgeben.
Kriterium
Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Gesam-tumsatz von mindestens EUR 350.000,00 (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, also mit Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Full-dome-Projektionssystems, erzielt haben. Im Falle eines Angebots einer Bietergemein … ganz lesenDer Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Gesam-tumsatz von mindestens EUR 350.000,00 (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, also mit Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Full-dome-Projektionssystems, erzielt haben. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über den nötigen Mindestumsatz verfügen. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu den Umsätzen erbringen (Formblatt „Erklärung zum Umsatz“).
Kriterium
Der Bieter muss über mindestens zwei geeignete Referenzen über die Er-bringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Die Referenzen müssen jeweils zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: - Lieferung und Installation der Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Fulldome-Projek … ganz lesenDer Bieter muss über mindestens zwei geeignete Referenzen über die Er-bringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Die Referenzen müssen jeweils zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: - Lieferung und Installation der Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Fulldome-Projektionssystems für ein Planetarium mit mindestens 18 m Durchmesser und mehr als 200 Sitzplätzen - Das Referenzprojekt muss nach dem 31. Oktober 2021 begonnen und bis spätestens (einschließlich) zum Tag der Veröffentlichung der hiesigen Auftragsbekanntmachung abgeschlossen worden sein. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen. Es ist zulässig, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft dieselben Referenzen wie im Rahmen der „Mindestanforderung: Referenz Anbindung an Zeiss-Velvet-System“ und der „Mindestanforderung: Referenz Anbindung an Sternprojektor Zeiss Universarium Modell IX“ angibt, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens zwei geeignete Referenzen benennen und bestätigen, dass die Referenzen die ge-stellten Mindestanforderungen erfüllen (Formblatt „Referenzen Lieferung und Installation der Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Fulldome-Projektionssystems“).
Kriterium
Der Bieter muss über mindestens eine geeignete Referenz über die Anbindung der eigenen Planetariums-IT an das Zeiss-Velvet-System (mind. ein 8-Kanalsystem) in einer Weise, dass die Planetariums-IT das Zeiss-Velvet-System steuert und beliebige Planetariumsinhalte auf die Kuppel projiziert. Die Refere … ganz lesenDer Bieter muss über mindestens eine geeignete Referenz über die Anbindung der eigenen Planetariums-IT an das Zeiss-Velvet-System (mind. ein 8-Kanalsystem) in einer Weise, dass die Planetariums-IT das Zeiss-Velvet-System steuert und beliebige Planetariumsinhalte auf die Kuppel projiziert. Die Referenz muss zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: - Die Planetariums-IT des Bieters muss Bild- und Videoinhalte in mind. 5k-Auflösung flüssig über die Projektoren ausgeben können. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen. Es ist zulässig, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft dieselben Referenzen wie im Rahmen der „Referenzen Lieferung und Installation der Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Fulldome-Projektionssystems“ und der „Mindestanforderung: Referenz Anbindung an Sternprojektor Zeiss Universarium Modell IX“ angibt, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens eine geeignete Referenz benennen und bestätigen, dass die Referenz die gestellten Mindestanforderungen erfüllt (Formblatt „Referenz Anbindung an Zeiss-Velvet-System“).
Kriterium
Der Bieter muss über mindestens eine geeignete Referenz über die Anbindung der eigenen Planetariums-IT an den Sternprojektor Zeiss Universa-rium Modell IX in einer Weise, dass die Planetariums-IT den Sternprojektor Zeiss Universarium Modell IX steuert sowie die aktuelle Position des Stern-projektors … ganz lesenDer Bieter muss über mindestens eine geeignete Referenz über die Anbindung der eigenen Planetariums-IT an den Sternprojektor Zeiss Universa-rium Modell IX in einer Weise, dass die Planetariums-IT den Sternprojektor Zeiss Universarium Modell IX steuert sowie die aktuelle Position des Stern-projektors abfragt. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen. Es ist zulässig, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft dieselben Referenzen wie im Rahmen der „Referenzen Lieferung und Installation der Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Fulldome-Projektionssystems“ und der „Mindestanforderung: Referenz Anbindung an Zeiss-Velvet-Sys-tem“ angibt, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens eine geeignete Referenz benennen und bestätigen, dass die Referenz die gestellten Mindestanforderungen erfüllt (Formblatt „Referenz Anbindung an Sternprojektor Zeiss Universarium Modell IX“).
Kriterium
Der Bieter muss einen entscheidungsbefugten Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter für die gesamte Projektlaufzeit benennen. Der Projektleiter muss über mindestens 5 Jahre Erfahrung bei Rollouts und über mindestens 2 Jahre Erfahrung als Projektleiter bei Rollouts verfügen. Der ste … ganz lesenDer Bieter muss einen entscheidungsbefugten Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter für die gesamte Projektlaufzeit benennen. Der Projektleiter muss über mindestens 5 Jahre Erfahrung bei Rollouts und über mindestens 2 Jahre Erfahrung als Projektleiter bei Rollouts verfügen. Der stellvertretende Projektleiter muss über mindestens 3 Jahre Erfahrung bei Rollouts und über mindestens 1 Jahr Erfahrung als stellvertretender Projektleiter bei Rollouts verfügen. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit einer Eigenerklärung einen Projektleiter und einen stellvertretenden Projektleiter benennen und Angaben zu deren Berufserfahrung machen (Formblatt „Erfahrung Projektleitung“).
Kriterium
Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen, das den inhaltlichen Anforderungen der DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) genügt. Als Nachweis muss der Bieter im Angebotsschreiben eine Eigenerklärung abgeben.
Kriterium
Der Bieter muss über ein Umweltmanagementsystem verfügen, das den inhaltlichen Anforderungen der DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) genügt. Als Nachweis muss der Bieter im Angebotsschreiben eine Eigenerklärung abgeben.
Kriterium
Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er diese Teile des Auftrags bei Angebotsabgabe benennen. Da der Auftraggeber berechtigt ist, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, de-ren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, dass s … ganz lesenBeabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er diese Teile des Auftrags bei Angebotsabgabe benennen. Da der Auftraggeber berechtigt ist, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, de-ren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, dass sie die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen und nachweisen, dass ihnen die erfor-derlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV), wird empfohlen, entsprechende Angaben ebenfalls bereits bei Angebotsabgabe zu machen. Nicht bereits bei Angebotsabgabe benannte Unterauftragnehmer hat der Auftragnehmer (soweit sein Angebot in die engere Wahl kommt) auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich zu benennen. Für die vom Bieter in Bezug auf die Unterauftragserteilung geforderten Angaben stellt der Auftraggeber die Formblätter - „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ und - „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zur Verfügung, welche von den Bietern, die Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen sind. Der Auftragnehmer darf Auftragsleistungen im Wege von Unteraufträgen an Nachunternehmer nur vergeben, wenn diese fachkundig und leistungsfähig – also geeignet – sind sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind, die gewerbe-rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und nach den gesetzlichen Bestimmun-gen befugt sind und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die auszufüh-rende Leistungen erbringen zu dürfen. Der Bieter hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die ihm über-tragenen Unterauftragsleistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftrag-geber hat zuvor schriftlich zugestimmt. Beabsichtigt der Auftragnehmer andere als mit seinem Angebot bereits genannten Unterauftragnehmer zu beauftragen, so hat er hierfür das schriftliche Einverständnis Zustimmung des AG einzuholen. Der Auftraggeber wird sein Ein-verständnis nur erteilen, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen für die Durchführung der Unterauftragsleistung erfüllt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet evtl. vereinbarte Abschlags- oder Vorauszahlungen in dem Umfang an den Unterauftragnehmer weiterzugeben, in dem dieser Leistungen erbringt. Sofern der Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe), muss mit dem Angebot das eignungsverleihende Unternehmen benennen und durch Verpflichtungserklärung des eig-nungsverleihenden Unternehmens nachweisen, dass dem Bieter die erforderli-chen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen. In Bezug auf das eignungsverleihende Unternehmen dürfen keine Ausschluss-gründe (§§ 123 oder 124 GWB) vorliegen. Außerdem muss das eignungsverleihende Unternehmen die an die Bieter zu stellenden Eignungsanforderungen erfüllen, wegen derer sich der Bieter des eignungsverleihenden Unternehmens bedient. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen dem Auftragge-ber entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam (§ 47 Abs. 3 VgV). Für die vom Bieter in Bezug auf die Eignungsleihe geforderten Angaben stellt der Auftraggeber die Formblätter - „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ und - „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zur Verfügung, welche von den Bietern, die Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen s …
Kriterium
Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie etwaiger Na … ganz lesenHinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie etwaiger Nachunternehmer eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ein- schließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Produktionssystem inkl. notwendiger Lizenzen gemäß Nr. 2.1.6.2 des Leistungsverzeichnisses (Optionsrecht des Auftraggebers)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
23.12.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Planetarium Mannheim gGmbH
Anschrift
Wilhelm-Varnholt-Allee 1, 68165 Mannheim
Kontakt
info@planetarium-mannheim.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

186vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (129 Lose mit Angabe)
361.200 €Zuschlagswert im Median
261.780 € – 723.140 €mittlere Hälfte, 43 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 23.12.2024 auf 03.01.2025 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b500c8e0-ec9c-42d4-9a5a-903bfd5e0791.