(vergA) Softwareentwicklung im Bereich digitaler Identitäten und Berechtigungsnachweise
Bundesdruckerei GmbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen ECA-2025-020veröffentlicht 07.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 5 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von WebanwendungenBKK Dachverband e.V. · BerlinFrist 10.11.2026
- Business Intelligence (BI) und Analytics PlattformVerband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · BerlinFrist 07.12.2026
- Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Wissens-, Daten- und Austauschplattform für die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland"Antidiskriminierungsstelle des Bundes · BerlinFrist 09.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 5 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (205 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualifikation und Fachkenntnisse des Projektteams70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem geeigneten Vertragspartner für Projekte mit Aufgaben in der System- und Softwarearchitektur, Softwareentwicklung, Softwaretest und UI/UX Design. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Beschreibung des Loses
Die Bundesdruckerei GmbH zählt zu den führenden Unternehmen der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen in der Erstellung, im Management und der Anwendung sicherer digitaler Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem geeigneten Vertragspartner für Projekte mit Aufgaben in der System- und Softwarearchitektur, Softwareentwicklung, Softwaretest und UI/UX Design. Dabei sollen strukturelle sowie auch inhaltliche Entwicklungsaufgaben durch den Vertragspartner erbracht werden. Anforderungen sollen verstanden, geordnet und der Priorität nach umgesetzt werden. Die vom Auftragnehmer auszuführenden Tätigkeiten werden in Form von Arbeitspaketen/Einzelabrufen vom Auftraggeber festgelegt. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen liegen in den Aufgabenbereichen System- und Softwarearchitektur, Softwareentwicklung, Softwaretest und UI/UX Design zur Realisierung von Anwendungen im Rahmen der eIDAS Verordnung und der Verordnung über die europäische digitale Identität (EUDI) sowie zugehöriger Spezifikationen (z.B. "Architecture and Referenz Framework"), internationaler Standards und Durchführungsrechtsakte. Dies umfasst mobile Anwendungen für Android und iOS-Plattformen und deren Backendsysteme sowie Systeme zum Erstellen und Verwalten digitaler Berechtigungen und digitaler Signaturen. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Beauftragung der unter diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen kann neben der Bundesdruckerei auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gemäß Anlage 6 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zur Ermittlung des Angebotswertungspreises wird ein ungewichteter Mittelwert aus allen im Preisblatt einzutragenden Stundensätzen gebildet und mit der Anzahl der Personentage (geschätzter Bedarf über die gesamte Laufzeit) multipliziert. Einem Personentag werden acht Arbeitsstunden zu Grunde gelegt. Hieraus ergibt sich der Angebotswertungspreis. Die Bewertung der Angebotswertungspreise erfolgt sodann nach der einfachen Interpolationsmethode.
- Qualität
- Qualifikation und Fachkenntnisse des ProjektteamsDie qualitative Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Basis der im Dokument "II.9 Bewertung der Angebote" im Einzelnen dargestellten Bewertungsmethode. Diesem Dokument sowie dem Dokument "II.10 Wertungsmatrix zur Angebotswertung" sind ebenfalls die Bewertungskriterien und die Unterkriterien im Einzelnen nebst den jeweiligen Erwartungshorizonten des Auftraggebers zu entnehmen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 2 (zwei) Jahren ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 1 (ein) weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern der Auftraggeber der Vertr … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 2 (zwei) Jahren ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 1 (ein) weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern der Auftraggeber der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2 (zwei) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren hinaus erfolgt nicht.- Optionen
- Vertragsverlängerungsoption
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 1 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 135 Abs. 1 und 2 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWMYWU# Die nach diesem Vertrag zulässige Höchstmenge beträgt: 6600 Personentage über die mögliche gesamte Vertragslaufzeit von vier (4) Jahren. Einem Personentag werden 8 (acht) abrechenbare Arbeitsstunden zugrunde gelegt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| XignSys, Gelsenkirchen | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin
- Website
- bundesdruckerei.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bdr.de
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Alle 6 offenen Ausschreibungen von Bundesdruckerei GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- adesso SE11 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH7 Zuschläge
- T-Systems International GmbH6 Zuschläge
- Sopra Steria SE5 Zuschläge
- best practice consulting AG5 Zuschläge
- Dataciders SD&C GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.05.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 12.05.2025 auf 02.06.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a148b1eb-40d4-443b-8d3f-6ae01b2294b9.