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Offenes Verfahren: offene Ausschreibungen

Offenes Verfahren: Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben. Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Ein Verfahren für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (EU-weit bekannt gemacht). Derzeit 6.494 offen, 100.609 in den letzten 12 Monaten. Maßgeblich sind immer die Vergabeunterlagen; keine Rechtsberatung.