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vergebenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Vereinbarung über die Ausstattung des niedersächsischen Straßenwartungspersonals mit Warnkleidung im Leasingverfahren sowie die Reinigung und Instandhaltung

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 0113-DLG/2025-03.234-1veröffentlicht 23.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 201 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Niedersachsen (28 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 19 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,6 Mio. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hannover30453, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Preis35 %
  • Qualität der Bekleidung (Qualität Bemusterung)33 %
  • weibliche Passform (OPTION)22 %
  • Nachhaltigkeit/Recycling10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Für die NLStBV soll eine Vereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung (Warnschutzanzüge, Multifunktionsanzug sowie Kurzarm-Poloshirts und Langarm-Shirts) für die rund 1.550 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst sowie ca. 100 Beschäftigten im Innendienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten. Die Warnschutzbekleidung nach EN ISO 20471 muss soweit vom Bieter angeboten und von der Vergabestelle bezuschlagt auch in weiblicher Passform zur Verfügung gestellt werden. Für die derzeit ca. 50 weiblichen Beschäftigten kann auch eine separate Ausstattungslinie angeboten werden. Weiterhin umfasst der Auftrag die Reinigung und Reparatur der sich im Eigentum der NLStBV befindlichen Schutzbekleidung (verschiedenste Schutzbekleidungsteile unterschiedlicher Hersteller aus unterschiedlichen Materialien). Hierfür gibt es keine regelmäßigen Waschzyklen. Eine Bewertung des Zustands soll aber auch hier erfolgen. Diese Bekleidungsteile verbleiben aber auch zukünftig im Eigentum der NLStBV. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis35 %
Qualität der Bekleidung (Qualität Bemusterung)33 %
weibliche Passform (OPTION)22 %
Nachhaltigkeit/Recycling10 %
Preis
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Preises (Gesamtsumme aus Pos 1 bis 4c des Angebotsvordruckes). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 350 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme. Nähere Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Qualität
Qualität der Bekleidung (Qualität Bemusterung)Unterkriterium 1: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der eingereichten Musterbekleidung. Fehlen die Muster oder werden die Bekleidungsteile mit mangelhaft oder schlechter bewertet, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Bewertung erfolgt für jedes Kleidungsstück einzeln durch eine Jury aus drei Mitgliedern, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertungen vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) für alle Bekleidungsteile ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Beispiel: Jurymitglied 1 vergibt für das Kurzarm-Poloshirt im Unterkriterium "Erster Eindruck+Optik" die Schulnote Gut/10 Punkte. Diese Punkte werden mit dem Faktor 9,9 multipliziert. Die Summe der Ergebnisse aller Einzelbewertungen der Jurymitglieder wird durch die Anzahl der Jurymitglieder und Anzahl der Bekleidungsteile dividiert und dieses Ergebnis ist maßgeblich für die Bewertung. Die Bewertung sämtlicher Bekleidungsteile erfolgt analog wie vor beschrieben. Unterkriterium 2: Die Punktevergabe zu diesem Unterkriterium erfolgt auf Grundlage der eingereichten Musterbekleidung (Poloshirts und Langarm-Shirts). Fehlen die Muster oder werden diese im Durchschnitt mit 0 Punkten bewertet, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Bewertung erfolgt anhand des Bauwollanteils für das jeweilige Kleidungsstück. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Beispiel: Es werden im Unterkriterium "Baumwollanteil" für das Kurzarm-Poloshirt 90,75 Punkte und für das Langarm-Shirt 36,3 Punkte vergeben. Diese Punkte werden addiert und anschließend durch 2 dividiert. Der ermittelte Wert 63,525 wird kaufmännisch auf 63,53 gerundet. Der gerundete Wert stellt das Ergebnis dieser Bewertung für das genannte Unterkriterium dar. Nähere Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen
Qualität
weibliche Passform (OPTION)Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der Angaben zur weiblichen Passform im Angebotsvordruck zu den jeweiligen Bekleidungsteilen. Hinweis: Der Preis für die weibliche Passform darf den Preis für die männliche Passform / Unisex um maximal 30 % übersteigen. Bekleidungsteile in weiblicher Passform, welche diese Grenze überschreiten, erhalten im Rahmen der Angebotswertung 0 Punkte. Ein Ausschluss erfolgt nicht. Nähere Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Qualität
Nachhaltigkeit/RecyclingDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der eingereichten Eigenerklärung zur Nachhaltigkeit/zum Recycling. Fehlt die Eigenerklärung, erfolgt eine Bewertung mit 0 Punkten in diesem Zuschlagskriterium. Ein Ausschluss erfolgt bei 0 Punkten nicht.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerung … ganz lesenbis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 30. Juni 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRN5S#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Elis Textilmanagement GmbH, Hamburg3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 508 (Diverse Reparatur- und Wartungsdienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 2 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Niedersachsen (28 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cfb96114-a721-48e4-ae9d-23a78cb71d49.