VERA-Rahmenvertrag für Instandsetzungsleistungen an elektrotechnischen Anlagen
Aktenzeichen AEV-VERA-Elektro-2026veröffentlicht 17.04.2026erstmals 17.04.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.08.2026 – 31.07.2027
- Lose
- 7
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Generalübernehmerleistungen für die Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs (Projekt "Claudio"), ECA-2026-092Bundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 08.12.2026
- Wartung und Service an Blitzschutzanlagen an Standorten der BEW Berliner Energie und Wärme GmbHBEW Berliner Energie und Wärme GmbH · BerlinFrist 04.12.2026
- ElektroinstallationsarbeitenGewobag WB Wohnen in Berlin GmbH · BerlinFrist 11.11.2026
- MELCH MG01 Brandschutzsanierung VE12 ElektroleistungenBerliner Wasserbetriebe · BerlinFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Berlin (30 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.08.2026 – 31.07.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 7Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Qualität15 %
- Qualität15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 7 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 7 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 6 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 5 Monaten
- Bindefrist endetvor 3 Monaten64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 31.07.2027
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen im Gewerk der elektrotechnischen Anlagen in Wohnungen, Wohnanlagen und Wohngebäuden (insbesondere Treppenhäuser, Nebenräume, Außenanlagen sowie Kellerräume) sowie in Gewerbeanlagen.
Der Leistungsumfang umfasst sowohl Kleinreparaturen als auch die vollständige Sanierung elektrotechnischer Anlagen. Die Leistungserbringung erfolgt sowohl im bewohnten als auch im unbewohnten Zustand.
Die Ausführungsfristen variieren je nach Art des Einzelauftrags und reichen von kurzfristigen Einsätzen (z. B. bei Ausfall der Spannungsversorgung in einer Wohnung) bis zu Zeiträumen von bis zu zwei Wochen (z. B. bei vollständiger Neuinstallation im Zuge eines Mieterwechsels).
Der Wert einzelner Aufträge ist auf maximal 10.000 € netto begrenzt. Im Falle von Kapazitätsengpässen kann die Ausführung einzelner Leistungen abweichend von der vorgesehenen Loszuordnung vereinbart werden.
Kleinreparaturmanagement (KRM)
Seit dem 01. September 2021 wird im Kundencenter West (Lose 1 bis 5) ein Kleinreparaturmanagement (KRM) durchgeführt. Hierbei werden Instandhaltungsaufträge in Wohngebäuden mit einem Auftragswert von bis zu 1.000 € brutto durch einen externen Dienstleister, die Firma „GIG Facility Services GmbH“, ausgeführt. Aufträge mit einem Auftragswert über 1.000 € brutto sowie Leistungen in Neubauten, Gewerbeanlagen und im Zusammenhang mit Versicherungsschäden werden über den jeweiligen Rahmenvertragspartner abgerufen (vgl. Anlage E5.4).
Ab dem 01. August 2026 wird das Kleinreparaturmanagement (KRM) auch im Kundencenter Süd (Lose 6 und 7) umgesetzt. In diesem Bereich werden Instandhaltungsaufträge in Wohngebäuden bis zu einem Auftragswert von 1.700 € brutto durch einen externen Dienstleister, die Firma „B&O“, ausgeführt. Aufträge mit einem Auftragswert über 1.700 € brutto sowie Leistungen in Neubauten, Gewerbeanlagen und im Zusammenhang mit Versicherungsschäden werden ebenfalls über den Rahmenvertragspartner abgerufen (vgl. Anlage E5.4).
Die ausgeschriebenen Instandhaltungsleistungen werden in insgesamt fünf Lose aufgeteilt.
Gegenstand nach CPV
- 45315100ElektrotechnikinstallationHauptgegenstand
Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | West-Nord Los 1 West-Nord (KRM) / ca. 6.277 Miet- und Gewerbeeinheiten; Ortsteile: Mitte, Reinickendorf | 1 Jahr | – |
| 2 | West - Mitte Los 2 KC West Mitte (KRM): 6.513 Miet- und Gewerbeeinheiten; Ortsteile: Charlottenburg, Wilmersdorf, Mitte, Spandau, | 1 Jahr | – |
| 3 | West - West Los 3 West-West (KRM) / ca. 4.342 Miet- und Gewerbeeinheiten; Ortsteile: Charlottenburg, Wilmersdorf, Spandau, Umland, Steglitz, Zehlendorf | 1 Jahr | – |
| 4 | West - Süd Los 4 West-Süd (KRM) / ca. 6.748 Miet- und Gewerbeeinheiten; Ortsteile: Charlottenburg, Wilmersdorf, Steglitz, Zehlendorf | 1 Jahr | – |
| 5 | Süd Los 5 Süd (KRM) / ca. 20.062 Miet- und Gewerbeeinheiten; Ortsteile: Neukölln, Tempelhof, Schöneberg | 1 Jahr | – |
| 6 | Südost Los 6 wurde aufgehoben. | 0 Jahre | – |
| 7 | Nordost Los 7 wurde aufgehoben. | 0 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4, 5
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 70Preis
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 15Fristenkonzept. Füllen Sie dazu bitte das Formular "E5.2 - Fristenabfrage" aus.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 15Konzept zur Qualitätssicherung. Bitte füllen Sie dazu das Formular "E5.1 - Konzept zur Qualitätssicherung" aus.
Eignung5 von 5 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen: 1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bieterbogen - Anlage 1) 2. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllun … ganz lesenkürzer
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen: 1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bieterbogen - Anlage 1) 2. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n) (Bieterbogen - Anlage 2) 3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft (Bieterbogen - Anlage 3) Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Nr. 1 (Steuern und Abgaben) und Nr. 3 (Berufsgenossenschaft) sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder einer Kopie der gültigen ULV- oder PQ-Eintragung zu bestätigen. 4. Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) für Elektrotechniker (als Anlage 4 dem Bieterbogen beizulegen) Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen zu Nr. 1-4: Kopie der am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültigen - ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin oder - ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder - Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (PQ) für Elektroarbeiten (als Anlage 5 dem Bieterbogen beizulegen). 5. Eigenerklärung hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug zu Russland (Bieterbogen – Anlage 6) Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers als Anlage 11 dem Bieterbogen beizufügen, jeweils in deutscher Sprache.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025) pro Jahr jahresdurchschnittlich und aktuell (Stand April 2026) beschäftigten Arbeitskräfte (aufgeschlüsselt in gewerbliche Mitarbeiter und davon Meister, Techniker, Gesellen) (Bieterbogen - Pkt. 8) Mindeststandard: Aktuell müssen mindestens 8 Mitarbeitende mit Gesellenbrief für das Handwerk Elektrotechnik beschäftig sein.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzliste über (1) erfolgreich beendete Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge im Bereich Elektrotechnik in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Kalenderjahre (2021 - 2025) oder (2) laufende Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge, im Bereich Elektrotechnik … ganz lesenkürzer
Referenzliste über (1) erfolgreich beendete Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge im Bereich Elektrotechnik in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Kalenderjahre (2021 - 2025) oder (2) laufende Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge, im Bereich Elektrotechnik in vergleichbarer Größenordnung, die mindestens seit 2 Jahren erfolgreich ausgeführt werden; (1) und (2) jeweils mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Adresse sowie Ansprechpartner mit und Tel.-Nr.) und Angaben zu Art und Umfang der Leistungen (Ausführung der Leistung im bewohnten oder unbewohnten Zustand, Rechnungssumme pro Jahr) sowie Leistungszeitraum (Bieterbogen - Anlage 7) Mindeststandard: Anzugeben sind mindestens zwei Referenzen, bei denen elektrotechnische Anlagen in Gebäuden im bewohnten Zustand installiert oder instandgesetzt wurden und die jeweils einen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungsumfang sowie eine Jahresrechnungssumme von je mindestens 150.000,00 € netto aufweisen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2026
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht schriftlich vom AG einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 970.443 €
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 64 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.05.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Mit Angebotsabgabe sind Erklärungen zur Frauenförderung sowie zur Einhaltung des Mindestlohnes abzugeben.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften einer Frist von zeh … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund von Gesetzen gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, ohne dass er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund von Gesetzen gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#
- Hinweis
Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen. 2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, anson … ganz lesenkürzer
Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen. 2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 21.05.2026 eingehen. Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1) abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren. 3. Zuschlagslimitierung auf zwei Lose: Unter Berücksichtigung der Prämisse, dass max. zwei Lose pro Bieter vergeben werden, wird diejenige Kombination von Angeboten für die Zuschlagserteilung ausgewählt, die insgesamt für den Auftraggeber am wirtschaftlichsten ist. 4. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist vom Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei. 5. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen. 6. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen. 7. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 8 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. 8. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (Bewerberbogen – Anlage 10). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen. 9. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (geführt beim Bundeskartellamt) vornehmen und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
Lose 6, 7
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nicht erforderlich, da das Los 6 aufgehoben wurde.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 0 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 0 Jahre
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften einer Frist von zeh … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund von Gesetzen gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, ohne dass er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund von Gesetzen gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#
- Hinweis
Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen. 2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, anson … ganz lesenkürzer
Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen. 2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 21.05.2026 eingehen. Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1) abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren. 3. Zuschlagslimitierung auf zwei Lose: Unter Berücksichtigung der Prämisse, dass max. zwei Lose pro Bieter vergeben werden, wird diejenige Kombination von Angeboten für die Zuschlagserteilung ausgewählt, die insgesamt für den Auftraggeber am wirtschaftlichsten ist. 4. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist vom Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei. 5. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen. 6. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen. 7. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 8 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. 8. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (Bewerberbogen – Anlage 10). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen. 9. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (geführt beim Bundeskartellamt) vornehmen und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- degewo AG
- Anschrift
- Potsdamer Straße 60, 10785 Berlin
- Website
- degewo.de
- Kontakt
- ausschreibung@
degewo.de
Bei uns erfasst
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Alle 7 offenen Ausschreibungen von degewo AG, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Berlin (30 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ProElectra GmbH7 Zuschläge
- Wärme + Wasser GmbH7 Zuschläge
- Energieanlagen Nord GmbH6 Zuschläge
- TK Aufzüge GmbH6 Zuschläge
- Berndt & Ellend Heizungs- und Sanitär GmbH5 Zuschläge
- Caverion Deutschland GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 28.05.2026 auf 08.05.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 28.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bb232587-e001-4b4d-9070-e5dd38bfe57f.