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VE 74 Elektro- und Informationstechnische Anlagen - Generationengerechte Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Museumsschlosses Wernigerode

Stadt Wernigerode für Stiftung Schloß Wernigerode · Wernigerode, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen HBA 72/2024veröffentlicht 26.04.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 894 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Sachsen-Anhalt (11 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate15.07.2024 – 30.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Bindefrist endet
    37 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 28 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.12.2025
    vor 28 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

VE 74 Elektro- und Informationstechnische Anlagen

Beschreibung des Loses

Das Schloss Wernigerode gehört zu einer den bedeutendsten Kulturdenkmalen im Land Sachsen-Anhalts. Im Kern frühmittelalterlich wurde die Burg im Verlauf der Neuzeit zur einer ringförmigen Anlage ausgebaut. Mitte/Ende des 19. Jahrhunderts erfolgte dann ein umfassender Umbau im zeittypisch historistischen Stil, welcher heute die prägende Gestalt des Denkmals kennzeichnet. Das Schloss Wernigerode befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Ortslage Wernigerode auf dem Schlossberg. Es ist von Weit her in der Landschaft sichtbar. Die gesamte Anlage wurde auf Sicht angelegt. Aufgrund der erhöhten Lage und den wehrhaften Charakter der Gesamtanlage ist das Schloss über nur zwei Wege nur eingeschränkt zu erreichen. Im Rahmen der dringend notwendigen Sanierung der Stützmauern aber auch einzelner Gebäudeteile der Schlossanlage ist es beabsichtigt, die Erschließung der denkmalgeschützte Schlossanlage generationsfreundlicher auszubauen. Hierzu zählen der Einbau von Aufzügen, die bauliche Ergänzung von Rampen, Geländern und eines Liftes sowie die Sanierung von ganzen Gebäudeteilen. Gegenstand dieses Auftrags ist:

Los - Elektroinstallation Elektroinstallation Hausmannsturm, Kirchgang, Ascheturm, Frühlingsbau, Sommerhaus Fahnenturm in verschiedenen Bauabschnitten: Leistungen: Verteilungen mit Reiheneinbaugeräten: 5 St bis 336 TLE, Installationsgeräte: ca. 300 St Installationsbussystem: ca. 125 TLN, Beleuchtung: ca. 250 St dekorative, technische und Sicherheitsleuchten Kabel und Leitungen: 14.000 m mit zugehörigen Trag- und Schottsystemen und Schlitz- und Stemmarbeiten, ZuKo: Vernetztes Zutrittskontrollsystem für Zugang Schlossstraße, Frühlingsbau und Fahnenturm 4 Leser, Transponder, Gegensprechanlage für die vorgenannten ZuKo-Kontrollstellen: 4 Sprechstellen innen/außen IP-basiert. Los - Außenbeleuchtung Kabelverteiler als Steuerschrank Straßenbeleuchtung, historische LED-Aufsatzleuchte: 28, Mast: 21, Wandausleger: 7, Verlegung der Hauptleitungssysteme erfolgt bauseits Los Schlossstraße 1a (WC-Gebäude) Niederspannungsverteilung mit Reiheneinbaugeräten, Installationsgeräte: 40, Kabel Leitungen: 600 m, dekorative und technische Leuchten: 9 St Erdungsanlage

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Nachweis /Erklärung über die Eintragung im Handelsregister /in der Handwerksrolle /bei der Industrie- und Handwerkskammer für die auszuführenden Leistungen bzw. über die Nichtverpflichtung zur Eintragung in die genannten Register
Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder di … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung auf Verlangen die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegn. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Weitere Nachweise nach § 6a EU VOB/A/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen, Eigenerklärung Tariftreue Mindeststundenentgelt ( auch für Nachunternehmer), Handlungsanweisung Nachunternehmer, Ergänzende Vertragsbedingungen nach TVergG LSA. auf gesondertes Verlangen: siehe Punkt 2 Formblatt 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen"
Kriterium
auf gesondertes Verlangen: siehe Punkt 2 Formblatt 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen"
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.07.2024
Vertragsende
30.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
37 Tage
Angebotsöffnung
27.05.2024, 11:00 Uhr. Der Öffnungstermin findet bei EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Die Teilnahme am Öffnungstermin ist daher nicht mehr möglich.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhal … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (167 Lose mit Angabe)
331.871 €Zuschlagswert im Median
127.920 € – 689.322 €mittlere Hälfte, 170 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1eef05e7-a384-44df-aca3-b0790eeb2523.