VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Ladeparks auf dem Busbetriebshof
VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Ladeparks auf dem Busbetriebshof · Ravensburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025/3708veröffentlicht 26.06.2026erstmals 26.06.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 15 Monate
- 15.10.2026 – 31.12.2027
- Leistungsart
- Bauleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Monate15.10.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ravensburg88212, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 4 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 4 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 3 Monaten
- Vertragsbeginnvor 24 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG (nachfolgend VBS) beabsichtigen die Erweiterung der Ladeinfrastruktur durch den Neubau eines Ladeparks auf dem Busbetriebshof als Erweiterung des bestehenden Busbetriebshofs in Ravensburg.
Beschreibung des Loses
Die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG (nachfolgend VBS) beabsichti-gen die Erweiterung der Ladeinfrastruktur durch den Neubau eines Ladeparks auf dem Busbetriebshof als Erweiterung des bestehenden Busbetriebshofs in Ravensburg. Ziel ist der Aufbau eines zentralen, elektrifizierten Busbetriebs, der eine zukunftsfähige und nachhaltige Grundlage für den öffentlichen Nahverkehr schafft. Im Mittelpunkt steht dabei die zuverlässige Versorgung einer wachsenden Anzahl an Elektrobussen mit der er-forderlichen Ladeinfrastruktur, energetischer Kreislauf, Speicher, Photovoltaikanlage so-wie Betriebstechnik. Neben dem eigenen Fahrzeugbestand soll die Anlage perspektivisch auch die Möglichkeit bieten, Elektrobusse anderer Verkehrsunternehmen mitzuversorgen. Um den angestrebten Zielzustand eines zentralen, elektrifizierten Busbetriebs zu realisieren, sind mehrere strategische und infrastrukturelle Anforderungen zu erfüllen. Eine zentrale Voraussetzung ist die Gewährleistung der betrieblichen Abfertigung des zukünftigen Stadtverkehrs sowohl hinsichtlich der Fahrzeuglogistik als auch der Ladeinfrastruktur. Mit dem erwarteten Zuwachs der Busflotte im Zuge der Elektrifizierung steigt auch der Bedarf an zusätzlichem Betriebspersonal sowie an erweiterten Stell- und Ladekapazitäten. Zur Sicherstellung des erforderlichen Flächenbedarfs ist das Anpachten des benachbarten Grundstücks beschlossen. Diese Erweiterung bildet die Grundlage für die räumliche Integration zusätzlicher Ladepunkte, Abstellflächen sowie weiterer betriebsnotwendiger Einrichtungen. Gleichzeitig müssen die Anforderungen der EU-weiten Clean Vehicle Directive berücksichtigt und konsequent umgesetzt werden. Diese schreibt verbindliche Quoten für den Einsatz emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge im öffentlichen Personenverkehr vor und macht somit eine umfassende Elektrifizierung der Busflotte unumgänglich. Auf dieser angepachteten Fläche soll der Busbetriebshof als Erweiterung des bestehen-den Betriebshofs entsprechen. Die VBS geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 17 Mio. netto aus. Für die Maßnahme stehen der voraussichtlich Fördergelder des Förderprogramms ÖPNV nach § 5 Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Verfügung. Der Betriebshof wird eine Nutzfläche von ca. 10.825 m² haben. Der Betriebshof gliedert sich in verschiedene Funktionsbereiche. Dazu gehören: - Verkehrsanlagen (Zufahrtsbereiche, Stellplätze für Busse, Stellplätze für PKWs) - Überdachte Abstellanlagen für einen Großteil der Fahrzeuge (max. Anzahl an Fahr-zeugen auf den verfügbaren Flächen unter Einhaltung der nötigen Rangierbereiche und sonstigen Verkehrsflächen) Aus Brandschutzgründen wird eine bauliche Trennung zwischen den Abstellanlagen und den Überdachungen als sinnvoll erachtet. - Weitere Stellplätze für Busse, welche nicht überdacht werden sollen. - Ein Teil der Stellplätze soll mit Ladeinfrastruktur (DC-Laden) versehen werden. Das Projekt soll bis zum 31. Dezember 2027 fertiggestellt werden. Das erweiterte Baufeld steht bis 31. Dezember 2027 zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Reali-ierung zu erlangen, beabsichtigt die VBS ihren Neubau des Ladeparks auf dem Busbetriebshofs als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer zu vergeben. Die Vergabe dieser Leistung wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach SektVO mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb erfolgen. Für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen sollen durch den Auftraggeber Haushaltsmittel von höchstens EUR 17,00 Mio. (netto) bereitgestellt werden. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden. Die Leistungen sollen in Stufen beauftragt werden. Stufe 1: Planung bis zur Einreichung Baugenehmigung. 2. Stufe Realisierung. Die Beauftragung der Stufe 2 steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der Fördermittel.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft z … ganz lesenkürzer
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der EU-Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. 2. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen. Hinweis: Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen: - Schlüsselfertiges Bauen: Nachweis von einem Referenzprojekt über den schlüsselfertigen Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) oder eines vergleichbaren Einrichtung (z.B. (Bau-) Betriebshof) mit Ladeinfrastruktur mit m … ganz lesenkürzer
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen: - Schlüsselfertiges Bauen: Nachweis von einem Referenzprojekt über den schlüsselfertigen Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) oder eines vergleichbaren Einrichtung (z.B. (Bau-) Betriebshof) mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 10 Lade-punkten (DC) enthält mit einem Auftragsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens EUR 5,00 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar. 2018 erfolgt sein. - Planungsreferenz: Nachweis von einem Referenzprojekt im Bereich der TGA Fachplanung Elektro in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI mindestens der Honorarzone III für den Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) oder einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. (Bau-) Betriebshof) mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) enthält mit einem Auftragsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens EUR 5,00 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar. 2018 erfolgt sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.10.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenkürzer
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abga-be eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1 der Bewerberauswahl: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Te … ganz lesenkürzer
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abga-be eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1 der Bewerberauswahl: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2 der Bewerberauswahl: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ord-nungsgemäß zu erbringen. Stufe 3 der Bewerberauswahl: Schließlich wird - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - anhand der Referenzen gem. der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mit-bewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt wer-den soll. Für die Auswahl wird jeweils nur die priorisierte Referenz für "Bauleistungen" und die prio-risierte Referenz für "Planungsleistungen" herangezogen. Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen: - Schlüsselfertiges Bauen: Nachweis von einem Referenzprojekt über den schlüsselfertigen Neubau eines Lad-einfrastrukturparks mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) oder eines vergleichbaren Einrichtung (z.B. (Bau-) Betriebshof) mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 10 Lade-punkten (DC) enthält mit einem Auftragsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens EUR 5,00 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar. 2018 erfolgt sein. - Planungsreferenz: Nachweis von einem Referenzprojekt im Bereich der TGA Fachplanung Elektro in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI mindestens der Honorarzone III für den Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) oder einer ver-gleichbaren Einrichtung (z.B. (Bau-) Betriebshof) mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) enthält mit einem Auftragsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens EUR 5,00 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar. 2018 erfolgt sein. Die Vorlage von mehr als der genannten Anzahl an Referenzen je Referenzkategorie ist nicht erwünscht. Die Referenzanforderungen können - müssen aber nicht - mit Referenzprojekten nachgewiesen werden, die gleichzeitig Planungs- und Bauleis-tungen umfasst haben. Die Referenzen werden wie folgt bewertet: a) Bewertung der Referenz für Planungsleistungen (LPH 2 bis 5): Kriterium "Vergleichbarkeit mit der Planungsaufgabe" Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 20 Lade-punkten (DC) als Busbetriebshof 3 Punkte Neubau eines Ladeinfrastrukturparks AC/DC mit mindestens 15 Ladepunkten (DC) als Busbetriebshof 2 Punkte Sonstige Neubauten mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 15 Ladepunkten (DC) 1 Punkt Kriterium "Aktualität der Planung (Abnahme)" Abnahme ab 2025 3 Punkte Abnahme im Jahr 2022 - 2024 2 Punkte Abnahme im Jahr 2019 - 2021 1 Punkt b) Bewertung der Referenz für eigenerbrachte, schlüsselfertige Bauleistungen: Kriterium "Vergleichbarkeit der Bauleistungen" Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 20 Lade-punkten (DC) als Busbetriebshof 3 Punkte Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 15 Lade-punkten (DC) als Busbetriebshof 2 Punkte Sonstige Neubauten mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 15 Ladepunkten (DC) 1 Punkt Kriterium "Aktualität der Referenz" (Abnahmezeitpunkt)" Abnahme ab 2025 3 Punkte Abnahme im Jahr 2022 - 2024 2 Punkte Abnahme 5 im Jahr 2020 - 2021 1 Punkt Im Rahmen der Bewerberauswahl wird nur die im Teilnahmeformular durch den Bewerber eingetragene Referenz für die jeweilige Referenzkategorie berücksichtig. D.h. es können maximal 12 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl de …- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMXSJ# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMXSJ# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Ladeparks auf dem Busbetriebshof
- Anschrift
- Bleicherstraße 28, 88212 Ravensburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG24 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG24 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG22 Zuschläge
- MOSER GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- W.Müller Bedachungen GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Beck GmbH16 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 31.07.2026 auf 07.08.2026 verschoben
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 31.07.2026
- BekanntmachungFrist 31.07.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 31.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fc1c1ff5-2b6b-452e-8475-529fbbe3e38d.