Vakuumgefriertrocknungsanlage für archäologisches Archivgut
Stiftung Preußischer Kulturbesitz · Berlin, Berlin
Aktenzeichen SPK-ZVS-24-00101-VvmT-M-MVFveröffentlicht 12.12.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Lieferung einer Vakuumgefriertrocknungsanlage für archäologisches Kulturgut nach dem Zweikammer-Verfahren mit gekühlter Trocknungsröhre für die Trocknung von organischen Materialien.
Das Museum für Vor- und Frühgeschichte (MVF), Stiftung Preußischer Kulturbesitz, zählt weltweit zu den größten überregionalen Sammlungen zur prähistorischen Archäologie der Alten Welt. Zugleich ist das MVF kommissarisch für die Konservierung der Bodenfunde zuständig, die auf dem Berliner Stadtgebiet ausgegraben werden. Hierbei finden sich häufig organische Materialien in Form von Leder oder Holz. Solche Funde sind durch rapide Zerfallsprozesse bedroht und müssen nach der Bergung aus dem Boden umgehend konserviert werden. Ein kritischer Schritt hierbei ist die Trocknung. Das schonendste Verfahren mit den verlässlichsten Ergebnissen der zuvor mit Festigungsmitteln getränkten Objekte liefert herbei die Vakuum-Gefriertrocknung. Auf Grund der sehr erniedrigten Gefrierpunkte der Konservierungslösungen, muss die Energiezufuhr, im Gegensatz zu solchen Anlagen aus der Pharmazie oder Anlagen, die für die Trocknung von Archivalien aus Papier verwendet werden, zusätzlich gekühlt werden, um Auftauerscheinungen während des Trocknungsprozesses zu verhindern. Ferner macht die Objektgeometrie des Trocknungsgutes eine große Trocknungskammer nötig. Im Verbund der Stiftung Preußischer Kulturbesitz befinden sich allerdings auch Sammlungen und Archive, die überwiegend Bestände aus Papier besitzen. Im Falle einer Havarie soll die Trocknungsanlage darüber hinaus auch für solche Objekte geeignet sein. Benötigt wird daher eine Vakuum-Gefriertrocknungsanlage bestehend aus einem Kondensator und aus einer separaten Kammer mit der Möglichkeit zum Trocknen nach dem „Zweikammerverfahren“ (Trocknen außerhalb des Kondensatorraumes). Die Trocknungskammer muss darüber hinaus kühlbar sein
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gilt für die 2. Stufe (Angebotsphase)
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Ich/Wir erkläre/n, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Sofern für Ihr Unternehmen einer oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, stellen Sie bitte die näheren Umstände auf einer dieser Erklärung beizufügenden Anlage dar und schildern Sie zudem, ob … ganz lesenkürzer
- Ich/Wir erkläre/n, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Sofern für Ihr Unternehmen einer oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, stellen Sie bitte die näheren Umstände auf einer dieser Erklärung beizufügenden Anlage dar und schildern Sie zudem, ob und welche Selbstreinigungsmaß-nahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB durchgeführt wurden bzw. Ihr Unternehmen (z.B. bei Insolvenz) dennoch in der Lage ist den Auftrag auszufüh-ren. - Ich/Wir erkläre/n, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. • § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, • § 98c des Aufenthaltsgesetzes, • § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) • § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes und • § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vorliegen.- Kriterium
- - Ich/Wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister im Sinne des Anhangs der RL 2014/24/EU, z.B. „Handelsregister“, „Handwerksrolle“, „Vereinsregister“, „Partnerschaftsregister“ oder vergleichbar eingetragen ist.
- Kriterium
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Geforderte Deckungssummen: Personschäden mind. 5 Mio EUR, Sach-/Vermögensschäden mind. 3 Mio EUR). Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache d … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Geforderte Deckungssummen: Personschäden mind. 5 Mio EUR, Sach-/Vermögensschäden mind. 3 Mio EUR). Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein. - Umsatz Unternehmen: Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 400.000,00 Euro.- Kriterium
- Ich/Wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen über einen deutschsprachigen Online- bzw. Telefonsupport verfügt. - Ich/Wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen im Havariefall eine Fehleranalyse innerhalb von 24h durchführt und einen technischen Support am Aufstellungsort der Anlage innerhalb v … ganz lesenkürzer
- Ich/Wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen über einen deutschsprachigen Online- bzw. Telefonsupport verfügt. - Ich/Wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen im Havariefall eine Fehleranalyse innerhalb von 24h durchführt und einen technischen Support am Aufstellungsort der Anlage innerhalb von 48h (werktags 08:00 Uhr – 16:00 Uhr) zur Verfügung stellt. - Ich/Wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen über eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 (Qualitätssicherungsmanagement) oder vergleichbare verfügt. - Ich/Wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen über eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) oder vergleichbare verfügt. - Ich/Wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen genügend qualifiziertes Personal für die Ausführung der Leistung im angegebenen Zeitraum beschäftigt: Mind. jeweils 2 Schlosser, Kältetechniker, zertifizierte Schweißer, CAD Konstrukteure, Elektriker, SPS-Programmierer- Kriterium
Darlegung von mindestens 3 und maximal 5 Referenzen aus den letzten 5 Jahren aus folgenden Einsatzumfeldern: Archive, Forschungsinstitute, Museen, Landesdenkmalämter und/oder Universitäten. Hierzu zählen realisierte Anlagen zur Vakuum-Gefriertrocknung für - Archäologisches Kulturgut (Holz, Leder) im … ganz lesenkürzer
Darlegung von mindestens 3 und maximal 5 Referenzen aus den letzten 5 Jahren aus folgenden Einsatzumfeldern: Archive, Forschungsinstitute, Museen, Landesdenkmalämter und/oder Universitäten. Hierzu zählen realisierte Anlagen zur Vakuum-Gefriertrocknung für - Archäologisches Kulturgut (Holz, Leder) im Zweikammer-Verfahren mit gekühlter Trocknungskammer oder - Archiv- und Kulturgut auf Papier (Akten, Bücher) Mindestanforderung an die Referenzen: Es sind mindestens 3 gültige Referenzen einzureichen. Mindestens eine Referenz muss den Bereich „Archäologisches Kulturgut im Zweikammer-Verfahren mit gekühlter Trocknungskammer“ umfassen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fris … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin. --- Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. ---- Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). --- Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt. --- Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich. --- Hinweis: Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen. --- b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung. --- c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu … ganz lesenkürzer
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen. --- b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung. --- c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden. --- d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten. --- e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen. --- f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen. --- g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden. --- h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen. --- i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind in der jeweils aktuellsten Fassung zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV wird festgelegt, dass Unterlagen nachgefordert werden können: (1) Wenn erforderliche unternehmensbezogene Unterlagen bei Abgabe des Angebots nicht vorliegen, werden diese nachgefordert. Werden diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. (2) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Sind dem Angebot leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nicht oder nicht vollständig beigefügt oder fehlen entsprechende Angaben im Angebot, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. --- j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Von-der-Heydt-Str. 16-18, 10785 Berlin
- Website
- preussischer-kulturbesitz.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b6185b2b-edf4-4bd9-bfec-14aba2ce4563.