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V2075: Fahrweg (unterirdischer Streckenabschnitt)

Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen SBEV-2025-0010veröffentlicht 14.08.2025erstmals 14.08.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 368 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 14.08.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
46 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60327, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Gemäß Ausschreibungsunterlagen20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 15 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH
    vor 13 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 12 Monaten
  5. Bindefrist endet
    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

VP2075: Fahrweg (unterirdischer Streckenabschnitt) Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel

Folgende Leistungen werden im Rahmen des Neubaus der Stadtbahn Europaviertel vergeben:

1) ca. 2.600 m Gleis Fahrweg, unterirdische Strecke; davon:

- ca. 200 m Schottergleis in Bestandsbauwerk - ca. 1.300 m Feste Fahrbahn mit hochelastischer Schienenlagerung in Neubau Tübbingtunnel (Einzelröhren mit 6 m Innendurchmesser) - ca. 400 m Feste Fahrbahn mit hochelastischer Schienenlagerung in Stationsneubau - ca. 700 m Feste Fahrbahn mit hochelastischer Schienenlagerung in Neubau Tunnel offene Bauweise und Rampenbauwerk

2) ca. 100 m Gleis Fahrweg, oberirdische Strecke; davon: - ca. 100 m Betonlängsbalken, hochliegendes Rasengleis

3) ca. 5.200 m Schacht-Leerrohr-System als Rand-, Not- und Rettungsweg

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis80 %
Gemäß Ausschreibungsunterlagen20 %
Qualität
Gemäß AusschreibungsunterlagenKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung5 von 5 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen: 1) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister 2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auf … ganz lesenDie Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen: 1) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister 2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. 3) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, sofern eine solche Mitgliedschaft besteht. 4) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung durch den Bieter. Alternativ kann eine Bestätigung eines Versicherers eingereicht werden, in dem dieser die Eindeckung im Auftragsfalle zusichert. 2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1) Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen: 1a) Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten über die Bauausführung von Gleisanlagen in Tunnelbauwerken mit einer Auftragssumme von mindestens 1.000.000 EUR netto, die zwischen 2015 und … ganz lesen1) Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen: 1a) Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten über die Bauausführung von Gleisanlagen in Tunnelbauwerken mit einer Auftragssumme von mindestens 1.000.000 EUR netto, die zwischen 2015 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurden, wobei bei einem dieser Referenzprojekte eine Feste Fahrbahn ausgeführt werden muss. Eine Eignungsleihe ist für diesen Nachweis ausgeschlossen. 1b) Nachweis von mindestens vier Referenzprojekten über die Bauausführung von Gleisanlagen mit Fester Fahrbahn mit einer Auftragssumme von mindestens 1.000.000 EUR netto, die zwischen 2015 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurden. Eine Eignungsleihe ist für diesen Nachweis ausgeschlossen. Für die unter 1 a) bis 1 b) genannten Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (siehe auch Formblatt im Dok. 1412 unter "Anlagen"): - die Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projekts) - der Auftraggeber/Kunde (soweit durch den Kunden gestattet, sonst Branche/Art des AG anzugeben) - der Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden (soweit durch den Kunden gestattet) - der Ausführungszeitraum, - der Ort der Ausführung, - die Auftragssumme netto in EUR - bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen: der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang 2) Nachweis über Eignungsbescheinigung für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen/Oberbauteilen in Betriebsgleisen nach DB AG RiLi 826 Klasse 2 oder gleichwertig. 3) Nachweis über Eignungsbescheinigung für die Bauleitung zur Durchführung des Spannungsausgleiches (SpA) bei der Herstellung lückenloser Gleisen und Weichen nach DB AG RiLi 826 oder gleichwertig. 4) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. 5) Angabe über etablierte Qualitätssicherungsprozesse (z. B. DIN-ISO-9001-Zertifizierung oder vergleichbar).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
46 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Gemäß Ausschreibungsunterlagen

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf h … ganz lesena) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe. b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. d) Eine Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig. e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 21.10.2025 (10:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. den Ausschreibungsbedingungen hinsichtlich Eignung zur Berufsausübung beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO. i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an. j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung. k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von - Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen - Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens - Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung zu erklären. l) Bieter haben zu erklären, dass si …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Mainzer Landstraße 191, 60327 Frankfurt am Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbHinfo@sbev-frankfurt.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.363vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (2.500 Lose mit Angabe)
350.676 €Zuschlagswert im Median
144.532 € – 1,11 Mio. €mittlere Hälfte, 580 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens8 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 14.10.2025
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 04.11.2025 auf 18.11.2025 verschoben
  4. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 04.11.2025
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 14.10.2025
  6. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 04.11.2025
  7. BekanntmachungFrist 14.10.2025
  8. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 14.10.2025 auf 04.11.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 956e7962-a2ed-4b9d-8e54-65de0c63fd72.