V1040: Raumbildender Ausbau (oberirdisch)
Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen SBEV-2025-0006veröffentlicht 30.04.2025erstmals 30.04.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- Sektional- und Falttore WerkstattgebäudeStadtentwässerung Frankfurt am Main · Frankfurt am MainFrist 18.11.2026
- Erweiterungsbau "Projekt - und Innovationscenters" inkl. Umbau des Bildungszentrums der AOK Hessen | Homberg (Ohm) - Tischlerarbeiten - konstruktive EinbautenAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am MainFrist 03.12.2026
- Schreinerarbeiten EinbaumöbelStadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien · Frankfurt am MainFrist 18.11.2026
Alle Ausschreibungen: Tischler- und Fensterarbeiten in Hessen (19 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60327, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 18 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 18 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 15 Monatenan Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetvor 12 Monaten62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel V1040: Raumbildender Ausbau (oberirdisch)
Folgende Leistungen werden im Rahmen des Neubaus der Stadtbahn Europaviertel vergeben: Raumbildender Ausbau, Vergabepaket Bodenbelag, Maler, Trockenbau, Fassaden, Stahlbau, Türen, Schlosserarbeiten/Stahlbau. Eine losweise Vergabe ist vorgesehen. Folgende Hauptleistungen werden vergeben:
Los 1: Bodenbelag, Maler, Trockenbau, - Malerarbeiten Wand/Decke (ca. 1.000 m2) - Bodenbeschichtung (ca. 300 m2) - Doppelboden (ca. 240 m²) - Kernbohrungen (ca. 40 m)
Los 2: Fassaden, Stahlbau, Türen, Schlosserarbeiten - Stahlunterkonstruktionen, -podeste, -treppen, -arbeitsplattformen einschl. Feuerverzinkungsarbeiten (ca. 4 t) - Gitterroste (ca. 80 m2) - Handlaufanlagen (ca. 1100 m) - Brandschutztüranlagen (ca. 15 St) - Gitterzaunanlagen (ca. 50 m2) einschl. Gittertüren (7 St) - Geländeranlagen mit Gitternetzfüllung Edelstahl (ca. 880 lfm.) - Handlaufanlagen Edelstahl (ca. 400 lfm.) - Radabweiser (ca. 320 lfm)
Gegenstand nach CPV
- 45400000BaufertigstellungHauptgegenstand
- 45300000Bauinstallationsarbeiten
- 45432100Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
- 45432110Bodenverlegearbeiten
- 45432121Verlegen von Computerböden
- 45432200Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten
- 45432210Wandverkleidungsarbeiten
- 45223210Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
- 45262670Metallbauarbeiten
- 45341000Errichtung von Geländern
- 45421131Einbau von Türen
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | V1041: Los 1 Bodenbelag, Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel V1040: Raumbildender Ausbau (oberirdisch) Los 1: Bodenbelag, Malerarbeiten, Trockenbau - Malerarbeiten Wand/Decke (ca. 1.000 m2) - Bodenbeschichtung (ca. 300 m2) - Doppelboden (ca. 240 m²) - Kernbohrungen (ca. 40 m) | – | – |
| 2 | V1042: Los 2 Fassaden, Stahlbau, Türen Schlosserarbeiten Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel V1040: Raumbildender Ausbau (oberirdisch) Los 2: Fassaden, Stahlbau, Türen, Schlosserarbeiten - Stahlunterkonstruktionen, -podeste, -treppen, -arbeitsplattformen einschl. Feuerverzinkungsarbeiten (ca. 4 t) - Gitterroste (ca. 80 m2) - Handlaufanlagen (ca. 1100 m) - Brandschutztüranlagen (ca. 15 St) - Gitterzaunanlagen (ca. 50 m2) einschl. Gittertüren (7 St) - Geländeranlagen mit Gitternetzfüllung Edelstahl (ca. 880 lfm.) - Handlaufanlagen Edelstahl (ca. 400 lfm.) - Radabweiser (ca. 320 lfm) | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung3 von 3 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen: a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftra … ganz lesenkürzer
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen: a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, sofern eine solche Mitgliedschaft besteht. d) Erklärung im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf h … ganz lesenkürzer
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe. b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig. e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 23.06.2025 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunter- nehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO. i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an. j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunter-nehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung. k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von - Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen - Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens - Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung. zu erklären. l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. …
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung4 von 4 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen: a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftra … ganz lesenkürzer
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen: a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, sofern eine solche Mitgliedschaft besteht. d) Erklärung im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen: a) Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt in dem Brandschutztüren und -tore geliefert und montiert wurden mit einer Auftragssumme von mindestens 20.000 € netto und einer Fertigstellung zwi … ganz lesenkürzer
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen: a) Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt in dem Brandschutztüren und -tore geliefert und montiert wurden mit einer Auftragssumme von mindestens 20.000 € netto und einer Fertigstellung zwischen dem Jahr 2020 und dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. b) Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt in dem Geländeranlagen geliefert und montiert wurden mit einer Auftragssumme von mindestens 300.000 € netto und einer Fertigstellung zwischen dem Jahr 2020 und dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Für alle Referenzen sind: - die Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projekts) - der Auftraggeber/Kunde (soweit durch den Kunden gestattet, sonst Branche/Art des AG anzugeben) - der Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden (soweit durch den Kunden gestattet) - der Ausführungszeitraum - der Ort der Ausführung - die Auftragssumme netto in EUR - bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen: der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang anzugeben. Hierzu ist das der Ausschreibung beigefügte Formblatt zu verwenden. c) Nachweis über das Vorliegen des Schweißzertifikat (EXC 2, DIN EN 1090-2)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf h … ganz lesenkürzer
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe. b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig. e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 23.06.2025 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunter- nehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO. i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an. j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunter-nehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung. k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von - Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen - Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens - Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung. zu erklären. l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Mainzer Landstraße 191, 60327 Frankfurt am Main
- Website
- sbev-frankfurt.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbHinfo@
sbev-frankfurt.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Wilhelm Pulver Baudekoration14 Zuschläge
- DAMIAN WERNER GmbH12 Zuschläge
- Peters GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- Fliesen Röhlich GmbH8 Zuschläge
- Malermeister Pluhm & Zankel GmbH8 Zuschläge
- KNS GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 09.07.2025
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 30.07.2025 auf 26.08.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 09.07.2025 auf 30.07.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 2270 Johann-von-Nassau-Schule Dillenburg; Grundh. San Schulgeb. 2.BA; Maler außenKreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, 12.4 Zentrale Vergabe- und SubmissionsstelleFrist 03.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cfc8e2fc-4838-4bf8-a381-2553245c565f.