UX/UI-Agentur für die Weiterentwicklung des digitalen Produktdesigns des RMV
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH · Hofheim am Taunus, Hessen
Aktenzeichen UX/UI-Agentur für die Weiterentwicklung des digitalen Produktdesigns des RMVveröffentlicht 28.04.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Taunus-Kreis.
- 10032182-Building the capacities of smallholder farmers on agriculture best practices, and climate smart agriculture in Upper EgyptDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · EschbornFrist 10.12.2026
- Kommunale Gebäude- und InventarversicherungMain-Taunus-Kreis - Der Kreisausschuss · Hofheim am TaunusFrist 11.11.2026
- 10041825 - Supporting GIZ in the development of Green Climate Fund Concept Notes and Funding Proposals for up to three projectsDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · EschbornFrist 01.12.2026
- 10032371 - Strengthening reproductive health and empowerment of young womenDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · EschbornFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 17 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Hofheim am Taunus65719, Main-Taunus-Kreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 99 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Wertungspreis30 %
- Qualität70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die kontinuierliche, evidenzbasierte UX-/UI-Weiterentwicklung der digitalen Kundenschnittstellen des RMV – insbesondere der bereits live betriebenen App RMVgo sowie der im Aufbau befindlichen Vertriebsplattformen für externe Partner, B2B- und B2C-Kundinnen und -Kunden. Die beauftragte Agentur sorgt für eine konsistente, barrierefreie und markenkonforme Nutzererfahrung über alle Touchpoints hinweg und verbindet dabei strategische Produktziele mit der alltäglichen Nutzungspraxis der unterschiedlichen Zielgruppen.
Gegenstand nach CPV
- 79822500Dienstleistungen im Grafik-DesignHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- WertungspreisWertungspreis gemäß Anlage E1 der Vergabeunterlagen
- Qualität
- Punktzahl, die sich aus der Bearbeitung und Präsentation der Pitchaufgabe gemäß Anlage E 2 ergibt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Der AG ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3. Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe … ganz lesenkürzer
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die fiktiven Angaben zur Anzahl eingegangener Angebote sowie zum Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge in Ziffer 6 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.
- Hinweis
(1) Die Vergabeunterlagen stehen registrierungsfrei zum Abruf auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Berei … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabeunterlagen stehen registrierungsfrei zum Abruf auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt ausschließlich an registrierte Unternehmen. Für die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine vorherige Registrierung des Unternehmens auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigenUnternehmensbezeichnung und aktiver E-Mail-Adresse erforderlich. Im Anschluss wird das registrierte Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und die Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet, informiert. (2) Der Bewerber / Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 8 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bewerber / Bieter legt mit seinem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung nach § 8 Absatz 1 HVTG gemäß Anlage B 2.1der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG). Für den Fall der Teilnahme einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Verpflichtungserklärung gemäß Anlage B 5.2 von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. Für den Fall des Einsatzes von Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmern (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bewerber / Bieter zusätzlich mit seinem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage B 5.3 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 6 Absatz 2 HVTG). (3) Der Bewerber / Bieter legt mit seinem Teilnahmeantrag die Erklärung i. S. d. Artikels 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 gemäß Anlage B 2.2 der Vergabeunterlagen vor. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die vorstehende Erklärung von jedem Mitglied gemäß Anlage B 5.2 vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 5.3 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| SYZYGY Deutschland GmbH, Bad Homburg vor der Höhe | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Alte Bleiche 7, 65719 Hofheim am Taunus
- Website
- rmv.de
- Kontakt
- vergabemanagement@
rmv.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 798 (Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien2 Zuschläge
- Paragon Germany GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Zeitungsbeilagen 2027WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbHFrist 02.12.2026
- Rahmenvereinbarung zu kreativer Beratung, Kreation und Produktion von Grafiken und Designs für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Frist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Bundespolizei (BPOL)Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 04.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b91f881e-e32a-45df-9a59-8358afa4f482.