Upgrade auf P&I Loga HR
Landratsamt Kyffhäuserkreis · Sondershausen, Thüringen
Aktenzeichen KYF/REV/2024/037bveröffentlicht 22.08.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 63 Monate
- 01.10.2024 – 31.12.2029
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 63 Monate01.10.2024 – 31.12.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Sondershausen99706, Kyffhäuserkreis, Thüringen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms P&I LOGA auf die P&I LOGA HR Plattform, als eine integrierte Softwarelösung, welche als Software as a Service (SaaS) sämtliche Prozesse des Personalwesens in einer homogenen Fachanwendung abdeckt.
Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie deren Pflege und Wartung. - Personalabrechnung ÖD - Zeitwirtschaft - Stellenplan - Organisationsmanagement - Kostenplanung/Personalkostenhochrechnung - Personalentwicklung - Abrechnungsanalysen - Reisekosten - Bewerbermanagement - elektronische Personalakte - eLearning - Scout (Auswertungsgenerator) - Intelligente Produktion (tägliche vollständige automatisches Abrechnungssimulation)
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- -
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber ist gem. § 135 Abs.3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. §135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber ist gem. § 135 Abs.3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. §135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Es handelt sich gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV um zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers, der P&I Personal & Informatik AG, die zu einer teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt ist. Ein Verfahrenswechsel zu einem anderen Personalabrechnungsverfahren würde für den L … ganz lesenkürzer
Es handelt sich gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV um zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers, der P&I Personal & Informatik AG, die zu einer teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt ist. Ein Verfahrenswechsel zu einem anderen Personalabrechnungsverfahren würde für den Landkreis Kyffhäuserkreis zu erheblichen Schwierigkeiten und zu beträchtlichen Zusatzkosten führen. Für die Migration der Daten ist die Personal- und Zeitressource im Bereich der Personal- und der IT-Abteilung, welche für eine fehlerfreie und reibungslose Systemumstellung zuständig wäre, nicht vorhanden. Ein Wechsel des Unternehmens und des Verfahrens als Ergebnis eines offenen Verfahrens würde dazu führen, dass ein komplett neues Verfahren mit neuer Hard- und Software beschafft werden müsste, da die jetzige Umgebung komplett auf P&I LOGA angepasst ist. Weiterhin führt eine solche Anpassung/ Änderung zwangsläufig zu erheblichen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung, da keine technische Plattform für die Implementierung verfügbar ist und Fachwissen für den Betrieb erst wieder mühevoll und zeitkritisch aufgebaut werden muss. Zudem wäre ein mehrmonatiger Parallelbetrieb des im Einsatz befindlichen, prozessual und funktional für den Landkreis Kyffhäuserkeis stark individualisierten Personalabrechnungsverfahrens und dem neu einzuführenden Verfahren erforderlich. Dabei müssten alle Stammdaten der Abrechnungsfälle, alle Abrechnungen der letzten 6 Monate, sowie die Schnittstellen der Payroll zu Finanzamt, Renten- und Sozialversicherungsträgern manuell neu erfasst und weitergeleitet werden. Auch Bestandsdaten und Historien vergangener Zeiträume könnten in einem anderen Verfahren nicht eingelesen, übernommen oder gar weiterverarbeitet werden. Daran anschließend wären parallele Abrechnungsabläufe auf beiden Systemen erforderlich, um die Ergebnisse abzugleichen. Dies ist wirtschaftlich und technisch nicht verhältnismäßig umsetzbar. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass eine vollständige Datenübernahme der historischen und der produktiven Datensätze ohne Datenverlust erfolgen kann. Dies ist mit dem Upgrade der Software des ursprünglichen Auftragnehmers möglich.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Markt 8, 99706 Sondershausen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30fa7f0a-a589-4425-9db6-2fe606ae7a24.