Untersuchungen zur Erfolgskontrolle von festen Prädationsschutzzäunen anhand des Bruterfolgs von Wiesenvögeln im Bereich Katinger Watt Eiderdammflächen, Beltringharder Koog und Dithmarscher Speicherkoog
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-L5-24-0208000-412.06veröffentlicht 28.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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gilt für alle 4 Lose · in 5 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität des Konzeptes70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Seit einigen Jahrzehnten weisen Wiesenvogelbestände abnehmende Trends auf. Hauptursache für den Rückgang der Bestände sind grundsätzlich die umfassenden Landschaftsveränderungen im Zuge der Intensivierung der Landnutzung. Als wesentlicher demografischer Faktor wurden niedrige, nicht bestandserhaltende Reproduktionsraten identifiziert. Ursache dafür sind insbesondere zunehmende Verluste von Eiern und Küken durch Bodenprädatoren. Daher werden bereits seit längerem mobile aber auch feste Elektro-Zäune als Managementmaßnahme eingesetzt, um den Schlupferfolg von Bodenbrütern wie z. B. Kiebitzen, Brachvögeln und Uferschnepfen zu erhöhen. In den letzten drei Jahren (2021 bis 2023) wurden in drei verschiedenen Gebieten – Beltringharder Koog, Katinger Watt, Dithmarscher Speicherkoog Nord – auf landeseigenen Flächen feste Prädationsschutzzäune errichtet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, in den Gebieten, die aufgrund der dort vorkommenden national bedeutenden Brutvogelbestände als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind, den Bruterfolg der Arten durch Reduktion der Prädation zu erhöhen. Auch wenn der grundsätzliche Nutzen von Prädationsschutzzäunen zum Schutz vor Bodenprädatoren vielfach dokumentiert und insbesondere ein positiver Effekt auf den Schlupferfolg von Wiesenvögeln belegt ist, sind bisher Untersuchungen zum Bruterfolg aufgrund des deutlich höheren Aufwands der Untersuchungen überwiegend ausgeblieben. In Zusammenhang gerade mit festen Prädationsschutzzäunen wird jedoch häufig angeführt, dass diese lediglich die bodengebundene Prädation durch größere Beutegreifer wie Fuchs und Marderhund unterbinden, eine Prädation durch kleinere Arten wie Steinmarder, Hermelin oder Wanderratten sowie die Prädation aus der Luft durch Möwen oder Greifvögel jedoch nicht verhindert wird, so dass sich durch einen Zaun eine Verschiebung der Hauptprädatoren einstellen könnte. Dies könnte mittel bis langfristig die anfänglichen positiven Effekte von festen Prädationsschutzzäunen auf den Schlupf- und Bruterfolg reduzieren. Ein weiterer Einflussfaktor, der sich auf den Bruterfolg der Arten auswirken könnte, ist die Nahrungsverfügbarkeit der innerhalb der Prädationsschutzzäune gelegenen Flächen. Hierbei ist zum einen relevant, ob die eingezäunten Flächen groß genug sind, so dass die Küken innerhalb der eingezäunten Bereiche ausreichend Nahrung (hauptsächlich Insekten) finden können. Dabei ist auch die Habitatqualität bzw. die Insektenverfügbarkeit von entscheidender Bedeutung. Bieten die eingezäunten Bereiche keine ausreichende Nahrungsverfügbarkeit, müssen die Küken von den Elterntieren ggf. aus dem Zaun geführt werden, wobei die Passierbarkeit des Zauns Relevanz entfaltet. Zum anderen ist davon auszugehen, dass sich durch Verlassen des Zauns die Prädationswahrscheinlichkeit für die Küken erhöht. Eine reduzierte Nahrungsverfügbarkeit kann zudem dazu führen, dass Elterntiere mehr Zeit für die Nahrungssuche aufwenden müssen und Küken mehr Zeit benötigen, um flügge zu werden und sich somit das Risiko der Prädation insgesamt erhöht. Um beurteilen zu können, ob feste Prädationsschutzzäune angesichts der relativ hohen Errichtungs- und Instandhaltungskosten eine geeignete Maßnahme darstellen, um den internationalen Verpflichtungen zur Erhaltung der Populationen der Wiesenvögel nachzukommen, sind daher entsprechende Erfolgskontrollen erforderlich. Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Projektes soll in den drei verschiedenen Projektgebieten untersucht werden, welchen Effekt der installierte feste Prädationsschutzzaun auf den Schlupf sowie auf den Bruterfolg von Kiebitz und Uferschnepfe hat. Hierbei sollen zusätzlich die Nahrungsverfügbarkeit für Küken (Insekten) sowie die Dauer bis zum flügge werden untersucht werden.
Gegenstand nach CPV
- 77400000Dienstleistungen in der ZoologieHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los_1_Beltringharder Koog AP 1-1 SchlupferfolgsMonitoring AP 1-2 BruterfolgsMonitoring AP 1-4 Untersuchung Insekten AP 1-5 Berichte & Besprechungen | 3 Jahre | – |
| 2 | Los_2_Eiderdammflaechen AP 1-1 SchlupferfolgsMonitoring AP 1-2 BruterfolgsMonitoring AP 1-4 Untersuchung Insekten AP 1-5 Berichte & Besprechungen | 3 Jahre | – |
| 3 | Los_3_Dithmarscher_Speicherkoog_Nord AP 1-1 SchlupferfolgsMonitoring AP 1-2 BruterfolgsMonitoring AP 1-4 Untersuchung Insekten AP 1-5 Berichte & Besprechungen | 3 Jahre | – |
| 4 | Los_4_Uebergeordnete_Projektkoordination AP 1-1 SchlupferfolgsMonitoring AP 1-2 BruterfolgsMonitoring AP 1-4 Untersuchung Insekten AP 1-5 Berichte & Besprechungen | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt Los 1 Beltringharder Koog (Formblatt) einzureichen.
- Qualität
- Qualität des KonzeptesKonzept zur Umsetzung des Bruterfolgsmonitorings gemäß Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen euro … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt). 2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung). 3. Aussagekräftiges Konzept zur Erbringung der Leistung gem. Anforderungen der Bewertungsmatrix und der Leistungsbeschreibung. 4. Preisblatt je Los (Formblatt, ExcelDatei). 5. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 6. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Michael-Otto-Institut im NABU, Bergenhusen | – |
| 2 | Michael-Otto-Institut im NABU, Bergenhusen | – |
| 3 | Michael-Otto-Institut im NABU, Bergenhusen | – |
| 4 | Michael-Otto-Institut im NABU, Bergenhusen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel
- Website
- schleswig-holstein.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d8ec26b5-f038-4061-a358-02f2744a4068.