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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Unterstützungsleistungen - TRAFO.Programm

ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen · Gießen, Hessen

Aktenzeichen ekom21-2024-0018veröffentlicht 12.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 635 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Hessen (26 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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gilt für alle 7 Lose · in 30 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
7
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Gießen35398, Kassel, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Beraterprofile40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Zusammenhang mit der Planung, Realisierung und Begleitung von Aufgabenstellungen und Projekten hat sich ein erhöhter Bedarf an externer Unterstützung sowohl für laufende als auch für künftige Aufgabenstellungen und Projekte für die ekom21 ergeben. Vor diesem Hintergrund möchte die ekom21 auf rahmenvertraglicher Basis verschiedene Unterstützungsleistungen am Markt beschaffen. Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen. Im Rahmen des ekom21-internen Transformationsprogramms TRAFO beabsichtigt die ekom21 allgemeine, themenübergreifende und fachspezifische Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu beschaffen. Die benötigten Unterstützungsleistungen setzen sich sowohl aus unterschiedlichen fachspezifischen Anforderungen, operativ oder beratend, als auch aus unterschiedlichen Qualifikationsstufen der einzusetzenden Personen ("Unterstützungskraft" bzw. "Unterstützungskräfte") zusammen und betreffen im Wesentlichen folgende Tätigkeitsfelder und Qualifikationsstufen (Leistungskategorie): Los 1 - Steuerung Los 2 - Changemanagement Beratung Los 3 - Cloudberatung Los 4 - Starke Mitarbeiteranbindung Los 5 - Transparente Kommunikation Los 6 - Mitarbeitendenumfragen Los 7 - Portfolio- und Partnermanagement

Lose7 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Steuerung

Los 1 - Steuerung: Es ist beabsichtigt, in Los 1 eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 2400 Personentagen für die ekom21. Die Höchstabnahmemenge ist für dieses Los auf insgesamt 3120 Personentage festgelegt. Die geschätzte Abnahmemenge basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.

48 Monate–
2
Changemanagement-Beratung

Los 2 - Changemanagement Beratung: Es ist beabsichtigt, in Los 2 eine Rahmenvereinbarung mit zwei (2) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 750 Personentagen für die ekom21. Die Höchstabnahmemenge ist für dieses Los auf insgesamt 1.000 Personentage festgelegt. Die geschätzte Abnahmemenge basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.

48 Monate–
3
Cloudberatung

Los 3 - Cloudberatung: Es ist beabsichtigt, in Los 3 eine Rahmenvereinbarung mit drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 1325 Personentagen für die ekom21. Die Höchstabnahmemenge ist für dieses Los auf insgesamt 1730 Personentage festgelegt. Die geschätzte Abnahmemenge basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.

48 Monate–
4
Starke Mitarbeiteranbindung

Los 4 - Starke Mitarbeiterbindung: Es ist beabsichtigt, in Los 4 eine Rahmenvereinbarung mit drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 1500 Personentagen für die ekom21. Die Höchstabnahmemenge ist für dieses Los auf insgesamt 1950 Personentage festgelegt. Die geschätzte Abnahmemenge basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.

48 Monate–
5
Transparente Kommunikation

Los 5 - Transparente Kommunikation: Es ist beabsichtigt, in Los 5 eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 450 Personentagen für die ekom21. Die Höchstabnahmemenge ist für dieses Los auf insgesamt 600 Personentage festgelegt. Die geschätzte Abnahmemenge basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.

48 Monate–
6
Mitarbeitendenumfragen

Los 6 - Transparente Kommunikation: Es ist beabsichtigt, in Los 6 eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 400 Personentagen für die ekom21. Die Höchstabnahmemenge ist für dieses Los auf insgesamt 520 Personentage festgelegt. Die geschätzte Abnahmemenge basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.

48 Monate–
7
Portfolio- und Partnermanagement

Los 7 - Portfolio- und Partnermanagement: Es ist beabsichtigt, in Los 7 eine Rahmenvereinbarung mit zwei (2) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 765 Personentagen für die ekom21. Die Höchstabnahmemenge ist für dieses Los auf insgesamt 1.000 Personentage festgelegt. Die geschätzte Abnahmemenge basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.

48 Monate–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 5

Zuschlag2 von 2 angegeben

Beraterprofile40 %
Preis60 %
Qualität
BeraterprofileReferenzen und Erfahrungen im vergleichbaren Leistungsgegenstand bei öffentlichen Auftraggebern
Preis
Wertungspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen, - die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Optionen
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu zwölfmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64295 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
In Los 1 sind mindestens fünf (5) Beraterprofile einzureichen, die in der Auftragsdurchführung zum Einsatz kommen.
Hinweis
1. Fragen im Rahmen des Vergabeverfahrens können längstens bis zum 27.01.2025, 10.00 Uhr, gestellt werden. 2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklic … ganz lesen1. Fragen im Rahmen des Vergabeverfahrens können längstens bis zum 27.01.2025, 10.00 Uhr, gestellt werden. 2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. 4. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 5. Präsentationstermin (per Webex) bei den Losen 2, 3 und 7: Inhalt der Präsentation ist die Vorstellung des Konzeptes, Vorstellung der zum Einsatz kommenden beratenden Personen. Die Präsentation soll von mindestens einer der als Schlüsselperson benannten Personen (beratende Person(en)) durchgeführt werden. Für den Termin werden insgesamt 30-45 min inkl. Fragen/Austausch veranschlagt. (Von einer Unternehmenspräsentation ist abzusehen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der an der Präsentation teilnehmenden Bieter auf die aussichtsreichsten Bieter (maximal fünf (5)) zu begrenzen. 6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose 2, 3, 7

Zuschlag4 von 4 angegeben

Bieterkonzept24 %
Bieterpräsentation20 %
Beraterprofile16 %
Preis40 %
Qualität
BieterkonzeptBewertung des Konzepts
Qualität
BieterpräsentationVorstellung des Konzepts und die zum Einsatz kommenden Berater
Qualität
BeraterprofileReferenzen und Erfahrungen im vergleichbaren Leistungsgegenstand bei öffentlichen Auftraggebern
Preis
Wertungspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen, - die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Optionen
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu zwölfmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64295 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
In Los 2 sind mindestens zwei (2) Beraterprofile einzureichen, die in der Auftragsdurchführung zum Einsatz kommen.
Hinweis
1. Fragen im Rahmen des Vergabeverfahrens können längstens bis zum 27.01.2025, 10.00 Uhr, gestellt werden. 2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklic … ganz lesen1. Fragen im Rahmen des Vergabeverfahrens können längstens bis zum 27.01.2025, 10.00 Uhr, gestellt werden. 2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. 4. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 5. Präsentationstermin (per Webex) bei den Losen 2, 3 und 7: Inhalt der Präsentation ist die Vorstellung des Konzeptes, Vorstellung der zum Einsatz kommenden beratenden Personen. Die Präsentation soll von mindestens einer der als Schlüsselperson benannten Personen (beratende Person(en)) durchgeführt werden. Für den Termin werden insgesamt 30-45 min inkl. Fragen/Austausch veranschlagt. (Von einer Unternehmenspräsentation ist abzusehen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der an der Präsentation teilnehmenden Bieter auf die aussichtsreichsten Bieter (maximal fünf (5)) zu begrenzen. 6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose 4, 6

Zuschlag2 von 2 angegeben

Beraterprofile40 %
Preis60 %
Qualität
BeraterprofileReferenzen und Erfahrungen im vergleichbaren Leistungsgegenstand bei öffentlichen Auftraggebern
Preis
Wertungspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64295 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
In Los 4 sind mindestens zwei (2) Beraterprofile einzureichen, die in der Auftragsdurchführung zum Einsatz kommen.
Hinweis
1. Fragen im Rahmen des Vergabeverfahrens können längstens bis zum 27.01.2025, 10.00 Uhr, gestellt werden. 2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklic … ganz lesen1. Fragen im Rahmen des Vergabeverfahrens können längstens bis zum 27.01.2025, 10.00 Uhr, gestellt werden. 2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. 4. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 5. Präsentationstermin (per Webex) bei den Losen 2, 3 und 7: Inhalt der Präsentation ist die Vorstellung des Konzeptes, Vorstellung der zum Einsatz kommenden beratenden Personen. Die Präsentation soll von mindestens einer der als Schlüsselperson benannten Personen (beratende Person(en)) durchgeführt werden. Für den Termin werden insgesamt 30-45 min inkl. Fragen/Austausch veranschlagt. (Von einer Unternehmenspräsentation ist abzusehen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der an der Präsentation teilnehmenden Bieter auf die aussichtsreichsten Bieter (maximal fünf (5)) zu begrenzen. 6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1KPMG AG, Berlin7
2KPMG AG, Berlin; PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Frankfurt am Main10
3accilium Germany GmbH, Berlin; KPMG AG, Berlin; adesso SE, Dortmund10
4UNITY AG, Büren; KPMG AG, Berlin; PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Frankfurt am Main7
5]init[ AG für Digitale Kommunikation, Berlin9
6Syspons GmbH, Berlin9
7KPMG AG, Berlin; accilium Germany GmbH, Berlin7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Carlo-Mierendorff-Str. 11, 35398 Gießen
Website
ekom21.de
Kontakt
vergabestelle@ekom21.de

Bei uns erfasst

57Bekanntmachungen
17Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

128vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (129 Lose mit Angabe)
649.087 €Zuschlagswert im Median
395.083 € – 1,65 Mio. €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.01.2025
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 28.01.2025 auf 07.02.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 28.01.2025

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